Freitag, 29. März 2024

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Umgang mit Gefährdern
"Es darf keine unbefristete Vorbeugehaft geben"

Bayern will die Vorbeugehaft ausweiten bei Personen, von denen eine "drohende Gefahr" ausgeht. Dies sei ein schwammiger Begriff, kritisierte die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im DLF. Für Betroffene sei ein solcher Vorwurf kaum zu widerlegen. Im Fall Amri hätte man nach geltendem Recht bis zu drei Monate Haft anordnen können.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Ann-Kathrin Büüsker | 01.03.2017
    Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spricht am 24.04.2016 in Berlin beim Bundesparteitag der FDP.
    Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte eine einheitliche Regelung der Vorbeugehaft in allen Bundesländern - sonst sei keine Erhöhung der Sicherheit gegeben. (imago stock&people)
    Ann-Kathrin Büüsker: Jemanden ins Gefängnis bringen, obwohl der- oder diejenige noch gar keine Straftat begangen hat, aber weil er etwas tun könnte, weil sein oder ihr Verhalten das beispielsweise nahelegt, so etwas wie eine Art Präventivhaft, das ist in Deutschland durchaus möglich, allerdings nur für wenige Tage, und das ist rechtlich hoch problematisch. Deshalb muss vorher auch ein Richter oder eine Richterin das Okay geben. In Bayern wird nun darüber nachgedacht, ob man diese Art der Vorbeugehaft nicht ausweiten könnte. Notwendige Maßnahme in Zeiten der Terrorgefahr? – Darüber möchte ich mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprechen, ehemalige Bundesjustizministerin und Ehrenvorsitzende der FDP in Bayern. Guten Morgen!
    "Drohende Gefahr– ein nicht sehr konkreter Begriff"
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Guten Morgen.
    Büüsker: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, unter welchen Voraussetzungen ist es aus Ihrer Sicht legitim, jemanden, der überhaupt kein Verbrechen begangen hat, vorbeugend in Haft zu nehmen?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Dieser Unterbindungsgewahrsam, wie er bisher genannt wurde, oder die jetzt sehr ausgedehnte Vorbeugehaft muss unter nur ganz engen Bedingungen vor allen Dingen nach meiner Auffassung auch mit Blick auf Befristung erfolgen. Es wird jetzt ja so getan, als sei das gar kein großer Eingriff, denn man habe ja nur die 14tägige Oberfrist, die bisher ausdrücklich im bayerischen Polizeigesetz galt, gestrichen, aber Richter würden schon nicht allzu weit gehen. Ich denke, da macht es sich der Gesetzgeber hier viel zu leicht, denn das wird eine Wirkung nach sich ziehen, die natürlich dann, wenn man eine drohende Gefahr annimmt – schon ein ganz schwieriger, auch nicht sehr konkreter Begriff -, dazu führen wird, dass dann natürlich gleich länger, viel länger sogenannter Vorbeugegewahrsam verhängt wird, und das geht in meinen Augen nicht.
    "Unschuldsvermutung wird damit deutlich ausgehöhlt"
    Büüsker: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ich würde da ganz kurz gerne einhaken. Was spricht denn aus Ihrer Sicht gegen eine Ausweitung? Wir reden hier immerhin über Terrorgefahr.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, wir reden über Gefahr. Wir reden nicht davon, dass es hier entweder schon den Beginn einer versuchten Straftat gibt, und das ist nach unserem Strafrecht jetzt schon weit, weit im Vorfeld möglich. Wir reden davon, dass die Unschuldsvermutung, die wirklich ein wichtiger Grundsatz in unserer Rechtsordnung ist, damit natürlich deutlich ausgehöhlt wird. Und jemanden, den man für gefährlich hält, der aber nichts gemacht hat, bis zu einem Jahr mal in Haft zu nehmen, ist unvertretbar. Das soll und muss begrenzt sein auf wenige Tage. Deshalb diese 14tägige Oberfrist. Denn es muss dann gesehen werden, dass man in dieser Zeit konkrete Beweise dafür hat, dass hier wirklich mehr als nur eine vielleicht potenzielle Gefahr vorliegt. Das, denke ich, ist der Grundsatz, der hier versucht wird, wirklich auszuhöhlen, zu schleifen mit dieser Regelung.
    "Es wird schwierig sein für die Betroffenen, das zu widerlegen"
    Büüsker: Und was, wenn man innerhalb von 14 Tagen diese Beweise nicht findet, aber am Ende doch was passiert?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich ist immer ein Totschlagsargument, es könnte etwas passieren. Und der Fall Amri ist ja uns allen da in Erinnerung. Natürlich beschäftigt das sehr. Aber der Fall Amri ist überhaupt kein gutes Beispiel für diese Gesetzgebung, denn natürlich hätte der, anders – und das hat sich ja herausgestellt – als zu Anfang immer gesagt wurde, Herr Amri nach geltendem Gesetz sogar mindestens bis drei Monate in Haft genommen werden können, weil ganz andere Sachumstände da waren: bereits verurteilt, nicht Mithilfe bei der Identitätsfeststellung, im Gegenteil Identitätsbetrug und Vertuschung - ganz anders gelagerter Fall. Aber das alles passt hier nicht, sondern hier sollen ja einfach Menschen, die man für gefährlich hält – und das ist ein sehr schwammiger Begriff -, bis zu einem Jahr mal in Haft genommen werden können, dann auch mit dem Ziel weiterer Verlängerung, und es wird ganz schwierig sein für die Betroffenen, das dann zu widerlegen, weil ja bisher nichts passiert ist. Da findet man vielleicht in der Wohnung des Betroffenen Material, was vielleicht auch verwandt werden kann zum Bau einer Waffe, ohne dass man weiß, wird es jemals benutzt. Soll dieser Mensch ein Jahr in Haft sein? Wie soll er das jemals widerlegen können? Ich halte das für absolut unverhältnismäßig.
    "Es darf keine unbefristete Vorbeugehaft geben"
    Büüsker: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie finden die Kriterien zu schwammig. Würde es denn helfen, wenn man bundesweit ganz klar definiert, wer oder was ein Gefährder ist?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Das ist ja die mindeste Anforderung nicht für Vorbeugehaft, die immer unbegrenzt ist, aber für eine einheitliche Praxis muss klar definiert sein in Bundesgesetzen einheitlich für alle Länder – da darf es keinen Flickenteppich geben -, wann jemand als Gefährder anzusehen ist. Aber auch dann darf es – und auch das sollte möglichst einheitlich sein – keine unbefristete Vorbeugehaft geben, sondern da muss im Gesetz auch eine Höchstgrenze vorgenommen werden und dann entscheiden die Richter im Einzelfall, für wieviel Tage (bisher waren es zwei Wochen; vielleicht sind es künftig drei Wochen), für wieviel Tage dann solch eine Vorbeugehaft verhängt wird, aber nicht als ein Instrument, um jemanden dauernd wegzusperren. Das geht nicht!
    Einheitliche Regelungen in allen Bundesländern
    Büüsker: Statt Vorbeugehaft dann doch lieber die Fußfessel für Gefährder?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Die Fußfessel ist natürlich ein Eingriff in Bewegungsfreiheit, aber eine, die natürlich nicht so tief geht wie eine Festnahme, aus der es ganz schwierig sein wird, wieder rauszukommen. Denn, um das noch zu ergänzen: Ein Richter, der nicht eine andere Tatsachenlage hat, wie soll der denn nach einem Jahr entscheiden, ob jemand entlassen wird. So habe ich eine Kontinuität der Festnahme über lange Zeit, nachher über Jahre, vollkommen unvorstellbar, dass es so was in Deutschland gibt.
    Diese Fußfessel ist natürlich ein mindereingreifendes Mittel, aber ich denke, dass auch da natürlich nur mit Richtergenehmigung, nur mit auch Befristung und auch immer wieder Überprüfungen zu diesem Instrument gegriffen werden kann. Auch dann muss das einheitlich in allen Bundesländern erfolgen. Denn wenn es in Bayern scharfe Regelungen gibt und man als Gefährder besser sich dann vielleicht in Rheinland-Pfalz oder in anderen Bundesländern aufhält, dann ist ja nichts an Sicherheit gewonnen, und das wird mit diesem Gesetzentwurf auch nicht geregelt, kann nicht geregelt werden, weil es nur begrenzt auf Bayern sein kann.
    Büüsker: Sie betonen die Wichtigkeit richterlicher Entscheidungen. Aber was machen wir denn, wenn ein Richter über solche Dinge entscheiden muss, der mit der AfD sympathisiert?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich sprechen Sie einen ganz entscheidenden Punkt an und den habe ich bisher auch noch gar nicht thematisiert. Wenn Regelungen geschaffen werden, die weitgehende Möglichkeiten der Einschränkung der Freiheitsrechte von Bürgern betreffen, von denen angewandt werden, die mit, sage ich mal, unserem Rechtsstaat heutiger Prägung nicht viel am Hut haben, sondern sich in Kategorien von Feind und Freund bewegen, dann kann sich gerade unser Rechtsstaat ganz schnell in einen Unrechtsstaat verkehren, und genau das muss auch bei Gesetzgebung von denen, die auf dem Boden des Rechtsstaates stehen, bedacht werden und da darf man keine Instrumente schaffen, die missbraucht werden können.
    Büüsker: … sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin und FDP-Politikerin. Wir haben gesprochen über eine mögliche Ausweitung der Vorbeugehaft in Bayern. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, vielen Dank für das Gespräch heute Morgen im Deutschlandfunk.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bedanke mich. Danke!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.