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Unheilige Allianz oder sinnvolles Zweckbündnis?

Die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Industriebetrieben ist nichts Ungewöhnliches. Doch darf der Partner auch ein Rüstungsunternehmen sein? Darüber streiten Studierende und Rektor der Universität Konstanz, seit die Hochschule einen Kooperations-Rahmenvertrag mit dem Hightech-Konzern EADS abgeschlossen hat.

Von Thomas Wagner | 22.02.2012
    "Wenn ich irgendwo jemanden habe, der, ohne dass ich’s weiß, Rüstungsforschung betreibt, der dann wieder wissenschaftliche Arbeiten abnimmt, dann habe ich meinen Beitrag zu dieser Forschung geleistet, ohne dass mir das bewusst war. Und das darf nicht sein."

    "Aber wir können doch jetzt nicht alle Studierenden bevormunden …"

    Erregte Diskussionen im kleinen AStA-Café der Uni Konstanz. Einmal pro Woche tagt dort das "Referat Zivilklausel". Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich ein Beschluss, den der Konstanzer Hochschulsenat im Januar 1991, kurz vor Ausbruch des Zweiten Golfkrieges, mit großer Mehrheit beschlossen hat:

    "Der Große Senat der Universität Konstanz erklärt hierzu, dass Forschung für Rüstungszwecke, insbesondere zur Erzeugung von Massenvernichtungswaffen, an der Universität Konstanz keinen Platz hatte und auch in Zukunft keinen Platz haben wird."

    So weit, so schlecht – sagen die Studierenden im "Referat Zivilklausel". Denn:

    "Die Zivilklausel ist damals eingeschlafen. Und dieser Beschluss wurde im Jahr 1991 noch nicht digitalisiert und ist, so könnte man es sagen, verstaubt in den Akten der Uni Konstanz."

    So Kim Schuchhardt, die an der Uni Konstanz Physik und Mathematik studiert – und engagiert im "Referat Zivilklausel" mitarbeitet. Dass sich die Studierenden von heute überhaupt noch an das Dokument von damals erinnern, hängt mit einem unlängst geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen der Uni Konstanz und dem europäischen Hightech-Konzern EADS zusammen. Dieser unterhält in Immenstaad, auf der anderen Seite des Bodensees, ein großes Entwicklungs- und Fertigungszentrum seiner Unternehmenstöchter Cassidian und Astrium. Biologie-Doktorand Alexander Schmidt, ebenfalls Mitglied im "Referat Zivilklausel", weist daraufhin,

    "dass man schätzen kann, dass sich ein Viertel von EADS mit Rüstungsunternehmungen, mit Rüstungsproduktion beschäftigt, wohingegen aber die Sparte Cassidian, die sich hier gleich um die Ecke in Immenstaad befindet, über 90 Prozent mit Rüstungsgütern ihr Geld verdient und Astrium immer noch zu einem beträchtlichen Teil."

    EADS stiftet alljährlich den Dornier-Forschungspreis für erfolgreiche Nachwuchswissenschaftler der Uni Konstanz, stellt Praktika zur Verfügung und sponsert mit großformatigen Anzeigen das Konstanzer Uni-Magazin. Im Rahmen des Kooperationsabkommens will die Uni Konstanz nun auch gemeinsame Forschungsprojekte mit EADS angehen – ein glatter Verstoß gegen die im Januar 91 beschlossene Zivilklausel, urteilen die Studierenden. Der Uni-Rektor Professor Ulrich Rüdiger sieht dagegen in solchen Kooperationen große Chancen für die Hochschule:

    "Für mich ist das sehr, sehr wichtig, dass wir mit Unternehmen jeglicher Art kooperieren. Wir bilden im Moment 10.600 Studierende aus. Und diese 10.600 Studierende sind hier, weil sie einen guten Abschluss erarbeiten wollen und damit auf dem Arbeitsmarkt dann auch kompetitiv werden. Und deswegen: Eine Hochschule muss Kooperationen mit Unternehmen haben."

    Einen Verstoß gegen die vom Senat beschlossene Zivilklausel mag Uni-Rektor Rüdiger nicht erkennen. Denn nur ein geringerer Teil der EADS-Entwicklung sei militärtechnologisch motiviert.

    "Ein Erkennungsverfahren von Flugwiderständen wie Oberleitungen für Hubschrauber – das ist schon wichtig für Rettungshubschrauber und für Militärhubschrauber. Und da kann man nicht genau separieren: für Rettungshubschrauber – oder für Kampfhubschrauber? Sie sehen, wie schwierig es ist, militärische Nutzung im Hochtechnologiebereich auf der Basis von Grundlagenforschung auszuschließen."

    Die Studierenden im "Referat Zivilklausel" kann der Uni-Rektor damit nicht überzeugen. Im Gegenteil: Mit solchen Argumenten gießt er eher noch Öl ins Feuer der studentischen Erregung. Physikstudentin Kim Schuchhardt:

    "Also diese Satelliten, die EADS baut, produziert und verkauft, die werden danach eingesetzt in Projekten, die beispielsweise der Grenzsicherung dienen, die auch ganz klar mit Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang gebracht werden können."

    Wenn solche Entwicklungen aus Kooperationen mit der Uni Konstanz hervorgingen, sei dies ein klarer Verstoß gegen den Senatsbeschluss vom Januar 1991, den die Studierenden am liebsten in der Grundordnung der Uni verankert sehen würden – ja mehr noch: Sie fordern eine landesweite Zivilklausel für alle baden-württembergischen Unis. Die lehnt die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg aber ab. Damit gehe eine unzumutbare Einschränkung von Forschung und Lehre einher – ein Argument, das Sandro Philippi vom Konstanzer Uni-AStA nicht verstehen will:

    "Denn letztlich wird die Wissenschaftsfreiheit ja eingeengt gerade dadurch, dass man sich finanziell abhängig macht von solchen Unternehmen. Und eigentlich würde die Wissenschaftsfreiheit eher gewährleistet, wenn man gerade nicht um Geld betteln müsste."

    Der Konstanzer Uni-Rektor Ulrich Rüdiger beharrt dagegen auf dem Kooperationsvertrag mit EADS. Aber er verspricht auch: Jedes einzelne gemeinsame Forschungsprojekt werde auf die Verträglichkeit mit der Zivilklausel abgeklopft. Und noch eines ist ihm wichtig:

    "Man darf als Studierender in der Form von Praktika, Pflichtpraktika gar, nicht in solche Kooperationen hineingezwungen werden. Sondern man muss selber für sich entscheiden, was man da möchte. Und wenn man eine pazifistische Lebensführung pflegen möchte, muss das auch möglich sein. Auf der anderen Seite muss es auch möglich sein, dass man sich auf dem Arbeitsmarkt mit ganz unterschiedlichen Facetten als Studierender orientieren kann. Für uns, die Universität, ist es wichtig, beides zu bieten."