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Unister-Pleite
Was das für den Kunden bedeutet

Unister ist der größte deutsche Internet-Reiseanbieter: Das Leipziger Unternehmen beschäftigt 1.100 Mitarbeiter, vermittelt vor allem Flüge und Pauschalreisen mit über 40 Portalen, aber auch zum Beispiel Kredite. Am Mittwoch hatte die Unister Holding Insolvenz angemeldet - für Kunden hat das unterschiedliche Konsequenzen.

Von Bastian Brandau | 20.07.2016
    Die bekanntesten Marken von Unister sind fluege.de und ab-in-den-Urlaub.de. Bei diesen Portalen tritt Unister als Makler auf, den Vertrag schließen die Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft. Daher sind über diese Portale gebuchte Reisen nicht von der Insolvenz betroffen.
    Anders sieht es bei Urlaubstours aus, einem Tochterunternehmen von Unister, das gestern ebenfalls Insolvenz anmeldete. Urlaubstours ist selbst Reiseveranstalter. Sollte Urlaubstours aufgrund der Insolvenz eine Reise nicht mehr durchführen können, springt allerdings die gesetzliche Insolvenzversicherung ein, die automatisch bei Buchung der Reise mitabgeschlossen wird. Neubuchungen nimmt das Unternehmen nicht mehr an.
    Weitere Zahlungsschwierigkeiten nicht auszuschließen
    Weitere Zahlungsschwierigkeiten bei anderen Unister-Töchtern seien nicht auszuschließen, heißt es von der Verbraucherzentrale Sachsen. Nicht in allen Branchen sei die gesetzliche Absicherung so gewährleistet wie im Tourismusbereich. Kunden sollten sich gut überlegen, mit wem sie einen Vertrag abschließen und möglichst Zahlungen direkt an den jeweiligen Anbieter leisten.
    Verbraucherschutzorganisationen hatten Unister immer wieder kritisiert, unter anderem wegen undurchsichtiger Voreinstellungen und versteckter Kosten bei Buchungsvorgängen - und waren auch erfolgreich gerichtlich gegen das Unternehmen vorgegangen.