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Universität Rostock
Gericht verhindert Ehrendoktorwürde für Snowden

Der Whistleblower Edward Snowden soll Ehrendoktor der Universität Rostock werden, doch jetzt hat das Verwaltunggericht Schwerin diesem Vorhaben ein vorläufiges Ende bereitet. Die Begründung der Philosophischen Fakultät sei nicht ausreichend, so das Urteil. Das Gericht gab damit dem Universitätsrektor recht, der das Verleihungsverfahren in seinem Haus gestoppt hatte.

15.06.2016
    Snowden sitzt mit melancholischem Blick vor einem Fenster mit zugezogenen Gardinen.
    Ein undatiertes Foto Edward Snowdens an unbekanntem Ort. (dpa / RIGHT LIVELIHOOD AWARDS)
    Die Richter verweisen in ihrer Urteilsbegründung auf die engen Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Darin werde die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine "hervorragende" oder wenigstens "besondere" wissenschaftliche Leistung geknüpft. Die Fakultät habe die geplante Würdigung Snowdens aber vor allem mit seiner gesellschaftlichen und politischen Bedeutung begründet, so das Gericht. Es betonte, in allen anderen Bundesländern wäre eine Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch.
    Vor dem rot-weißen Universitätsgebäude sitzen Menschen auf Bänken.
    Streit um Snowden: Die Universität Rostock. (Bernd Wüstneck / dpa)
    Das Urteil bestätigt die Aufassung von Universitätsrektor Wolfgang Schareck. Er hatte das vor zwei Jahren angestoßene Ehrendoktor-Verfahren gestoppt. Schareck hatte nicht nur eine wissenschaftliche Leistung Snowdens in Zweifel gezogen, sondern auch die Zuständigkeit der Fakultät. Gegen die Entscheidung des Rektors war die Fakultät vor Gericht gezogen. Ihr damaliger Dekan Hans-Jürgen von Wensierski äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Immerhin aber habe das Gericht die "Ehrwürdigkeit" Snowdens nicht infrage gestellt.
    Von Wensierski und Mackenthun beiden sitzen an einem Tisch mit Mikrofonen verschiedener Sender. Von Wesnierski spricht.
    Hans-Jürgen von Wensierski und Prodekanin Gesa Mackenthun geben im April 2014 die Einleitung des Ehrendoktor-Verfahrens bekannt. (dpa / Bernd Wüstneckder)
    Wie es in dem Streit weitergeht, liess von Wensierski offen. Möglich wäre, dass die Fakultät ein Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht anstrebt. Sie könnte aber auch ein neues Ehrendoktorverfahren mit anderer Begründung in die Wege leiten. Möglich wäre natürlich auch, das Ehrendoktorverfahren ganz aufzugeben.
    Snowden war früher Mitarbeiter des US-Geheimdiensts NSA und hatte im Jahr 2013 streng geheime Informationen über die weltweite Überwachung des Internets veröffentlicht. Von den USA wird er deshalb wegen Spionage verfolgt. Derzeit lebt Snowden in Russland. Er wurde inzwischen mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. Unter anderem erhielt er 2014 den Alternativen Nobelpreis und die Carl-von-Ossietzky-Medaille.
    (mg/stfr)