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Unterbringung von Flüchtlingen
Bund sichert eine Milliarde zu

Bund und Länder haben ihren Streit um die Versorgungskosten für Flüchtlinge beigelegt und sich auf eine Bundeshilfe in Milliardenhöhe für Länder und Kommunen geeinigt. Im Gegenzug stimmten die Länder dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Der Kompromiss hatte kurz vor dem Scheitern gestanden.

28.11.2014
    Flüchtlinge in Karlsbad-Ittersbach halten sich in ihrem Zimmer eines umgebauten, früheren Hotels auf.
    Mit je 500 Millionen Euro sollen die Kommunen 2015 und 2016 bei der Unterbringung von Flüchtlingen entlastet werden. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Der Bund sagte den Ländern und Kommunen für 2015 und 2016 eine Entlastung für steigende Kosten für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von 500 Millionen Euro zu. Der Betrag soll über die Umsatzsteuer finanziert werden, die Länder sollen die Hälfte innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen.
    Im Gegenzug stimmte der Bundesrat dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen künftig ähnlich wie bei Hartz IV ermittelt und somit nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 angehoben. Der monatliche Satz wird mit der neuen Regelung auf 352 Euro pro Monat angehoben, liegt aber weiterhin unter dem Hartz-IV-Satz, der ab 2015 bei 399 Euro pro Monat liegt.
    Die Grünen hatten das Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert, weil es zum einen die Kommunen belaste und zum anderen keine optimale Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen gewährleiste.
    Mit dem Finanzpaket wurden die rot-grün regierten Länder überzeugt. Ohne sie hätten Union und SPD im Bundesrat keine Mehrheit gehabt. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses oder ein Scheitern der Gesetze hätte gedroht.
    Auch eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes wurde beschlossen. Damit sollen in Fällen von Sozialmissbrauch Wiedereinreisesperren für EU-Zuwanderer verhängt und Betrugsfälle beim Kindergeld verhindert werden.
    (vic/sima)