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Unterwegs mit dem Schornsteinfeger

Seit der Änderung der Kehrordnung im vergangenen Jahr prüft der Schornsteinfeger nur noch alle zwei bis drei Jahre, ob Heizungsanlagen wirtschaftlich, energiesparend und umweltverträglich arbeiten. Doch es kann sich lohnen, ihn öfter kommen zu lassen.

Von Tonia Koch | 26.05.2011
    "Guten Morgen Frau Kannegießer, guten Morgen Herr Wiesen."

    Die Kannegießers bewohnen ein Einfamilienhaus auf dem Land gut 30 Kilometer vor Saarbücken. Und was sich an Feuerstätten im Haus befindet, das weiß Bezirksschornsteinfeger Werner Wiesen genau. Denn er hat seinen gesamten Kehrbezirk auf einem Laptop gespeichert. Zahlen, Daten, Grafiken.

    "Da sehen sie auch das Abgasrohr, alles ist gespeichert, so dass - wenn Frau Kannegießer eine Frage hätte - ich ihr an Hand dieser Daten Auskunft geben kann."

    Im vergangen Jahr ist die Kehrordnung bundesweit geändert worden. Das heißt, die Schornsteinfeger überprüfen künftig nur noch alle zwei oder bei Heizungsanlagen, die jünger sind als zwölf Jahre nur noch alle drei Jahre, ob die Anlage wirtschaftlich, energiesparend und umweltverträglich arbeitet. Die Kannegießers heizen mit Öl, und auch die Bereitstellung des warmen Wassers läuft über die Heizungsanlage. Die Familie verbraucht pro Jahr etwa 4000 Liter Öl. Und jeder Liter, der eingespart werden kann, macht sich im Portemonnaie bemerkbar. Anke Kannegießer hat den Schornsteinfeger daher beauftragt, jedes Jahr eine Abgasmessung vorzunehmen, auch wenn sie diese aus eigner Tasche zahlen muss.

    " Um sicher zu gewährleisten, dass die Heizung in einem ordentlichen Zustand ist."

    Für die Abgasverluste, also für den Anteil an Heizenergie, der unverbraucht über den Schornstein entweicht, sind in der Bundesimmissionsschutzverordnung Grenzwerte festgelegt, die von der Leistung der Heizungsanlage abhängig sind. Die Anlage der Kannegießers übersteigt 50 Kilowatt, damit liegt der Grenzwert für den Abgasverlust bei neun Prozent. Schornsteinfegermeister Wiesen führt eine Sonde in den Abgasstrom der Heizung, die an ein Messgerät angeschlossen ist.

    "Jetzt saugt das Messgerät die Abgase an, der Sauerstoffgehalt sinkt, das ist die Temperatur im Raum. Hier sieht man auch den CO2-Gehalt, und hier hinten sehen sie nun den Wert des Abgasverlustes, der bei dieser Heizung festgestellt wurde."

    Die Heizungsanlage der Familie Kannegießer liegt bei etwa der Hälfte des zulässigen Grenzwertes. Als nächstes greift Werner Wiesen zur sogenannten Rußpumpe. Denn wenn sich viel Ruß bildet, ist dies ein Zeichen dafür, dass das eingesetzte Heizöl unvollständig verbrennt und die Anlage nicht wirtschaftlich arbeitet. Aber auch beim Ruß ist alles im grünen Bereich.

    "Es liegt zwischen null und eins."

    Da die Rußzahl kleiner ist als eins und auch der Abgasverlust der Ölheizung unterhalb des angegeben Grenzwertes liegt, werden die Daten lediglich als Vergleichswerte in Werner Wiesens Laptop eingespeichert. Für den Fall, dass die Prüfung negativ ausgefallen wäre, hätte der Betreiber der Anlage - in diesem Fall Frau Kannegießer - Handlungsbedarf, erläutert der Bezirksschornsteinfeger:

    "Das ist ganz einfach, dann hat Frau Kannegießer sechs Wochen Zeit, um diese Anlage in Ordnung zu bringen. Nach sechs Wochen komme ich wieder und mach' eine Wiederholungsmessung. Wenn die Anlage dann immer noch nicht in Ordnung ist, geht eine Weitermeldung von uns ans Landesamt für Umweltschutz, und die setzen sich dann mit Frau Kannegießer in Verbindung und klären dann, warum die Anlage nicht in Ordnung ist."

    Die Möglichkeit, Heizungsanlagen still zu legen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, hat der Schornsteinfeger nicht. In diesen Fällen sind die nachgeordneten Behörden, im Saarland das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, gefordert. Das Amt kann zwar mit Bußgeldbescheiden Fehlverhalten sanktionieren. Dazu käme es jedoch nur selten, weil die meisten Betreiber sich überzeugen ließen, dass sie ihre veraltete Anlage austauschen müssen.