Donnerstag, 28. März 2024

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Was Sie über den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB wissen müssen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Anleihekaufprogramm der EZB namens PSPP für teilweise verfassungswidrig befunden. Das aktuelle Corona-Programm der Notenbank bleibt davon aber unberührt. Ein Überblick über den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB.

Von Marius Gerads | 06.08.2020
    Der Turm der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main
    Nach Auffassung der Kläger sind die Frankfurter Notenbänker zu weit gegangen (Getty Images / Thomas Lohnes)
    Worüber wurde geurteilt?
    Das Bundeverfassungsgericht urteilte über eines der Anleihekaufprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Verhandlung fand bereits im Juli 2019 statt, im Mai 2020 folgte das Urteil. Im Kern ging es um die Frage, ob die EZB sich in dem ihr durch die Europäischen Verträge zugestandenen Kompetenzrahmen bewegt, oder ob sie diesen in unzulässiger Weise durch den Kauf von Staatsanleihen überschritten hat. Konkret ging es in dem Urteil um das EZB-Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), in dessen Rahmen die Zentralbank bis Ende 2018 bereits 2,6 Billionen Euro in die Finanzmärkte pumpte.
    Wie lautet das Urteil?
    Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetz verstoße. Der Grund: Die Bundesregierung und Bundestag hätten die EZB-Beschlüsse nicht geprüft. Mit dem Urteil hatten die Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Der Bundesbank wurde es demnach untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten weiterhin an der Umsetzung des EZB-Aufkaufprogramms mitzuwirken, sofern der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlegt, dass das Programm verhältnismäßig ist. Diese Übergangsfrist ist am 5.8.2020 abgelaufen.
    Symbolgrafik: Ein Geschäftsmann steht auf einem Prozentzeichen und misst mit einem Maßstab dessen Größe. 
    Schäffler (FDP): "Ein guter Tag für den Währungsraum"
    Das Vorgehen der EZB sei bislang nicht transparent genug gewesen, sagte Finanzpolitiker Frank Schäffler (FDP) im Dlf. Dem habe Karlsruhe nun einen Riegel vorgeschoben.
    Was sind Staatsanleihen?
    Staatsanleihen sind Wertpapiere, die von Staaten herausgegeben werden. Wer eine Anleihe kauft, leiht dem Staat Geld. Diese Anleihen haben feste Laufzeiten. Wer beispielsweise eine zehnjährige Staatsanleihe kauft, bekommt sein Geld nach zehn Jahren wieder – zuzüglich der beim Kauf vereinbarten Zinsen. Diese Anleihen können auch weiterverkauft werden. Den Kaufpreis und die Zinsen erhält am Ende der Laufzeit der jeweilige Inhaber der Anleihe. Je mehr Anleihen ein Staat ausgibt, desto mehr verschuldet er sich.
    Die Statistik zeigt die Rendite für Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit ausgewählter Länder im Dezember 2019
    Zinsen für Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit (Statista / Bloomberg)
    Warum kauft die EZB Staatsanleihen?
    Die wichtigste Aufgabe der EZB ist es, die Preise im Euro-Raum stabil zu halten. Dazu soll die Inflationsrate nahe, aber unter zwei Prozent gehalten werden. Um diese Preisstabilität zu gewährleisten, ist die EZB unabhängig in ihren Entscheidungen. Der Kauf von Anleihen ist dabei ein geldpolitisches Instrument, so wie die Regulierung des Leitzinses.
    Dadurch, dass die EZB als Notenbank von Banken Staatsanleihen kauft, erhöht sich die im Umlauf befindliche Geldmenge. Kommt mehr Geld in Umlauf, zieht die Konjunktur an und die Inflation steigt. Ist der Leitzins bereits niedrig und die Inflationsrate liegt deutlich unter zwei Prozent, kann also mit dem Kauf von Staatsanleihen durch die EZB die Inflationsrate angehoben werden.
    Im April 2020 betrug die Inflationsrate im Euro-Raum gerade mal 0,4 Prozent, was zum Teil an der schlechten Konjunktur in der Coronakrise lag. Den Leitzins hält die EZB aber bereits seit März 2016 auf dem Rekordtief von 0,0 Prozent.
    Der Neubau der Europäischen Zentralbank (EZB) überragt am 04.06.2014 die Zentrale der Bundesbank in Frankfurt am Main (Hessen).
    Geldpolitik: Die Bundesbank und ihr Verhältnis zur EZB
    Im Streit um die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank spielt die Bundesbank eine wichtige Rolle. Sie ist an die Beschlüsse des Eurosystems gebunden. Ob sie aber immer dazu verpflichtet ist, zog eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Zweifel. Wie ist das Verhältnis der beiden Banken?Warum wurde geklagt?
    Der Ankauf von Staatsanleihen durch die Notenbank hat einen Nebeneffekt: Weil alle Marktteilnehmer wissen, dass sie Staatsanleihen immer wieder an die EZB weiterverkaufen können, steigt die Nachfrage nach Staatsanleihen. Dies führt dazu, dass die Zinsen, die Staaten für neue Anleihen zahlen müssen, sinken. Dieser Nebeneffekt führt nach Auffassung der Kläger zu einer Marktverzerrung, da Staaten sich zu viel Geld zu günstigen Konditionen am Finanzmarkt leihen können und die EZB somit indirekt diese Staaten finanziere – beispielsweise Italien. Jedoch verbietet der Vertrag von Maastricht die monetäre Haushaltsfinanzierung von Mitgliedstaaten durch die EZB, beispielsweise durch den Kauf von Schuldtiteln direkt bei den Staaten.
    Der CSU-Politiker Hans Michelbach
    Finanzpolitiker: EU ist zur Schulden- und Haftungsunion geworden
    Laut EU-Verträgen sei eine monetäre Staatsfinanzierung verboten, sagte CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach im Dlf. Genau das aber habe die EZB mit ihrem Anleihekaufprogramm gemacht.
    Die Kläger argumentieren, dass die EZB mit den Anleihekäufen demnach ihr Mandat überschreite, weil sie gezielt Konjunkturpolitik durch Staatsfinanzierung betreibe. Nach Ansichten der Kläger, zu denen unter anderem der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler gehört, würden Staaten zum Schuldenmachen ermuntert, da sie sich sicher sein könnten, dass ihre Anleihen von der EZB auf dem Sekundärmarkt von Banken aufgekauft würden. Die Kläger argumentieren, dass über die deutsche Bundesbank – der größten Anteilseignerin der EZB – die Risiken neuer Schulden der anderen EU-Mitgliedstaaten auf deutsche Steuerzahler abgewälzt würden.
    Wie hat sich das Bundesverfassungsgericht zuvor positioniert und welche Rolle spielt der EuGH?
    Da die EZB sich an die Vorgaben des Unionsrechts halten muss, hat das Bundesverfassungsgericht die Sache zunächst dem Europäischem Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Es hat dabei jedoch bereits kritisch angemerkt, dass die EZB nicht nur Geld-, sondern auch gezielte Wirtschaftspolitik und Staatsfinanzierung betreibe. Das Ziel der Karlsruher Richter: engere Regeln für die Anleihekäufe der EZB. Der EuGH sah jedoch die EZB im Recht und konnte keine Mandatsüberschreitung feststellen.
    EZB und Coronakrise - Hilfspaket für Banken und Unternehmen
    Um die Auswirkungen der Coronakrise auf die Wirtschaft möglichst gering zu halten, hat die Europäische Zentralbank umfangreiche Hilfen angekündigt.
    Mit ihrem Urteil haben die deutschen Verfassungsrichter auch europäische Rechtsgeschichte geschriebenen. Denn das EuGH-Urteil wurde vom Verfassungsgericht schlicht für nicht mehr nachvollziehbar und deshalb für nicht bindend erklärt. Einen solchen Vorgang hat es noch nie gegeben, die Auswirkungen sind noch nicht abzusehen.
    Welche Bedeutung hat das Urteil in der Coronakrise?
    Eigentlich hätte das Verfassungsgericht sein Urteil schon am 24. März 2020 verkünden sollen. Wegen der COVID-19-Pandemie war die Urteilsverkündung aber auf den 5. Mai verschoben worden. In der Zwischenzeit hatte sich allerdings einiges bezüglich der Anleihekäufe durch die EZB getan. Um den Risiken der Coronakrise für den Euro-Raum zu begegnen, haben die Frankfurter Notenbänker ein neues, zeitlich begrenztes Anleihekaufprogramm in Höhe von 750 Milliarden Euro aufgelegt. Mit diesem Anleihekaufprogramm ist aber eine wichtige Ankündigung verbunden.
    Totale des Gebäudes der Europäischen Zentralbank von unten, im Vordergrund ein Schild, worauf "European Central Bank / Eurosystem" zu lesen steht
    Kommentar: EZB soll trotz Corona nicht das Pulver verschießen
    Die EZB mobilisiert ein milliardenschweres Programm. Aber was, wenn es schlimmer kommt. Hat die Zentralbank ihr Pulver dann schon verschossen?
    Bis dato hatte sich die EZB selbst die Regel auferlegt, nicht mehr als ein Drittel der ausstehenden Anleihen eines Staates zu kaufen. Damit wollte sie dem Vorwurf der Staatsfinanzierung entgegentreten. Eine direkte Staatsfinanzierung konnte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht erkennen. Die EZB hat aber nun angekündigt, diese Anleihe-Kaufgrenze für das neue Programm zu kippen.
    Die Ein-Drittel-Grenze der Staatsanleihen war aber einer der zentralen Punkte, warum der EuGH zu dem Schluss gekommen ist, dass das Vorgehen der EZB verhältnismäßig sei. Da diese Grenze bei dem neuen Programm fehlt, haben bereits einige Experten juristische Bedenken auch bei diesem neune Programm geäußert.
    In der Urteilsbegründung hat der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle aber explizit darauf hingewiesen, dass das neue Corona-Programm der EZB nicht von dem Urteil betroffen sei.
    Wie ist der aktuelle Stand?
    Bis zum 5. August 2020 hatte die EZB Zeit zu erklären, warum sie der Meinung ist, dass ihr Vorgehen in dem PSPP-Programm verhältnismäßig sei. Denn: Die Maßnahmen hätten "erhebliche ökonomische Auswirkungen auf nahezu alle Bürger", die davon als Aktionäre, Mieter, Immobilienbesitzer, Sparer oder Versicherungsnehmer betroffen seien, hatte Gerichtspräsident Voßkuhle in der Urteilsbegründung zu bedenken gegeben. Deshalb hätte die EZB zwischen diesen Konsequenzen und den verfolgten Ziele abwägen müssen. Das musste nun nachträglich geschehen.
    Nach einer Tagung des EZB-Rats wurden über die Deutsche Bundesbank sieben Dokumente an die Bundesregierung und den Bundestag geschickt. Sie sollen belegen, dass die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufen ausreichend abgewogen wurde. Alle, die diese Dokumente in Gänze gesehen haben, attestieren, dass den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wurde.
    Nicht so die EZB-Kläger: Sie wollen gerichtlich Akteneinsicht erzwingen, da einzelne Dokumenten nur bei der Geheimschutzstelle des Bundestages unter Auflagen eingesehen werden konnten. Ex-CSU-Politiker Peter Gauweiler hat beim Bundesverfassungsgericht deshalb einen Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung gestellt.
    Damit bleibt weiterhin vorerst offen, ob das Bundesverfassungsgericht mit dem Ablauf seines Ultimatums nochmals überprüft, ob alle Anforderungen erfüllt sind.
    Berlin, Pressestatements nach der Sitzung des Finanzausschuss Deutschland, Berlin - 01.07.2020: Im Bild ist Florian Toncar 
    FDP-Politiker: Mehr Transparenz hätte Mythen verhindern können
    FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar kritisiert, dass der Streit durch einen Antrag des früheren CSU-Politikers Peter Gauweiler in eine nächste Runde gehen könnte. Dieser verfolge eine Agenda gegen den Euro und die EZB.