Donnerstag, 28. März 2024

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Urteil über Profi-Verträge
DFB reagiert besorgt

Überraschung und Unverständnis - so lassen sich die Reaktionen des DFB nach dem Urteil zur Befristung von Verträgen im Profisport beschreiben. DFB-Präsident Wolfgang Niersbach erklärte, er könne "das Urteil nullkommanull verstehen".

27.03.2015
    Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller lächelt in die Kamera.
    Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller (Inga Kjer, dpa picture-alliance)
    Der Deutsche Fußball-Bund sieht das Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport mit Sorge. "Wir müssen das sehr sorgfältig betrachten, denn es steht für mich außer Frage, dass das allgemeine Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann", sagte der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch "Sport1". Dass es für die Befristung von Arbeitsverträgen in der freien Wirtschaft klare Grenzen gebe, sei "völlig richtig", meinte der Jurist. Aber im Fußball wisse doch jeder, "dass man nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern dass man Zeitverträge hat, die immer wieder aufs Neue verlängert werden."
    DFB-Präsident Wolfgang Niersbach erklärte dem Sport-Informations-Dienst, er könne "das Urteil nullkommanull verstehen. Ich bin kein Jurist, aber ich wundere mich wirklich, dass hochstudierte Juristen eine solche Entscheidung herbeiführen, obwohl die Abläufe über Jahre hinweg Usus sind und sich bewährt haben."
    Auch DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock äußerte sich überrascht: "Das hat uns ein Stück weit auf dem linken Fuß erwischt, da bin ich ganz ehrlich."
    Es ging eigentlich nur um ein Jahr
    Der frühere Mainz-Keeper Heinz Müller hatte am Dienstag vor Gericht ein brisantes Urteil zur Befristung von Verträgen im Profisport erwirkt. Das Arbeitsgericht Mainz entschied, dass die Befristung von Arbeitsverträgen auch im Profisport nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen zulässig ist. Dabei hatte Müller eigentlich nur auf eine Vertragsverlängerung von einem Jahr bei Mainz 05 geklagt, bestätigte sein Anwalt Horst Kletke.
    Viele Vereine befürchten seitdem, ihre Spieler nicht mehr wie bislang üblich mit Zwei- oder Dreijahresverträgen ausstatten zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Müllers Ex-Club Mainz 05 will in die Berufung gehen.
    (ach/mg)