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US-Gericht
Flechtheim-Erben verklagen Bayern wegen NS-Raubkunst

Die Erben des aus Deutschland vertriebenen jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und den Freistaat Bayern vor einem Gericht in New York verklagt. Sie fordern nach Informationen des Deutschlandfunks unter anderem die Herausgabe von sechs Gemälden des Malers Max Beckmann.

Von Stefan Koldehoff | 06.12.2016
    Die Erben des aus Deutschland vertriebenen jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und den Freistaat Bayern vor einem Gericht in New York verklagt. Sie fordern die Herausgabe von sechs bedeutenden Gemälden des Malers Max Beckmann und je einem von Juan Gris und Paul Klee. In dem Schriftsatz, der beim United State District Court in Manhattan eingereicht wurde, argumentieren ihre Anwälte, Flechtheim habe die acht Werke im Zusammenhang mit seiner Verfolgung durch die Nationalsozialisten und die "Arisierung" und Auflösung seiner Galerien verloren. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gegen von einem rechtmäßigen Erwerb aus, haben dafür bislang aber keine Beweise vorlegen können.
    Möglich ist die Klage gegen einen deutschen Museumsverbund und ein Bundesland vor einem US-Gericht nach Ansicht der Flechtheim-Anwälte dadurch, dass beide kommerzielle Geschäfte in den USA betreiben. Aus ähnlichen Gründen hatte sich das Wiener Leopold-Museum schon 1998 im Rechtsstreit um das Gemälde "Bildnis Wally" von Egon Schiele in den USA verantworten müssen. Das Verfahren dauerte zwölf Jahre, kostete das Museum fünf Millionen Euro und endete schließlich mit der Zahlung von 19 Millionen Dollar an die Erben einer jüdischen Kunsthändlerin.
    In der Sendung "Kultur heute" ab 17.35 Uhr können Sie im Deutschlandfunk ein Gespräch dazu mit unserem Redakteur Stefan Koldehoff hören.