Donnerstag, 18. April 2024

Archiv

Verdachtsberichterstattung
Wie weit dürfen Mutmaßungen in Medien gehen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Verletzung der Pressefreiheit verurteilt. Die deutsche Justiz habe die "Bild"-Zeitung zu Unrecht zur Unterlassung von Spekulationen über den früheren Kanzler Gerhard Schröder verpflichtet.

Ulrich Janssen im Gespräch mit Andreas Stopp | 12.07.2014
    Gerhard Schröders Telefon soll seit 2002 überwacht worden sein.
    Gerhard Schröder hatte auf Unterlassung geklagt. (dpa / picture-alliance / Bernd Settnik)
    In einem Artikel der "Bild"-Zeitung wurde im Jahr 2005 ein FDP-Politiker zitiert, der die Frage stellte: "Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt werden?" Der damalige Bundeskanzler klagt auf Unterlassung - mit dieser Verdachtsberichterstattung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht sei verletzt worden. Dem folgten die deutschen Gerichte. Nun aber stellte das EGMR fest, dass Deutschland damit die Pressefreiheit verletzt hat.
    Ulrich Janssen, Bundesvorsitzender der Deutschen Journalisten Union, erläutert das Urteil.
    Das Interview können Sie mindestens fünf Monate lang in unserem Audio-On-Demand-Angebot nachhören.