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"Verengter und falscher" Blick auf Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht nicht die fehlenden Regeln zur Vorratsdatenspeicherung als Hauptproblem bei der Strafverfolgung der Zwickauer Zelle. Sie sieht bei der Überarbeitung der Gesetzeslage keine Versäumnisse in ihrem Hause und fordert eine "grundrechtschonende" Regelung.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Jasper Barenberg | 27.12.2011
    Jasper Barenberg: Wann hat Beate Zschäpe mit Uwe Mundlos telefoniert, wann Uwe Böhnhardt eine Mail geschickt, welche Seiten hat sie im Internet angeklickt? Die einzige Überlebende des mutmaßlichen Terrortrios schweigt. Ihre Verbindungsdaten aber könnten viel verraten über die Größe der Terrorgruppe, über ihr Netzwerk. Doch die Ermittler beißen auf Granit, weil die privaten Betreiber nur noch wenige Verbindungsdaten speichern oder gar keine. Neue Regeln für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung sind überfällig, doch die Koalition hat sie bisher nicht zustande gebracht.

    Warum nicht, darüber kann ich jetzt in den nächsten Minuten mit der Bundesjustizministerin sprechen. Einen schönen guten Morgen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger!

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Guten Morgen, Herr Barenberg!

    Barenberg: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, behindert die Bundesregierung die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen die Zwickauer Rechtsextremisten?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, natürlich tut das die Bundesregierung nicht. Und wenn man sich nur einmal vor Augen führt, dass es hier über zwölf Jahre sind, in denen die zuständigen Behörden und besonders auch die Verfassungsschutzbehörden keine Erkenntnisse jedenfalls so an die Strafverfolgung weitergegeben haben, dass diese auch hätten tätig werden können, dann, glaube ich, sieht man, dass der Blick jetzt allein auf die Vorratsdatenspeicherung ein vollkommen verengter und falscher ist. Hier liegen Versäumnisse und Defizite viel, viel tiefer und viel weiter zurück.

    Barenberg: Auf der anderen Seite, das hat das BKA bei 58 Telefongesellschaften um Auskünfte gebeten in den letzten Wochen und bei 23 Internetprovidern: Es geht eben um die Taten, die gerade erst zurückliegen. Und sie hat kaum verwertbare Antworten bekommen, eben weil die Koalition keine Neuregelung auf den Weg gebracht hat.

    Leutheusser-Schnarrenberger: Einmal hat das Bundeskriminalamt in nicht wenigen Fällen Auskünfte bekommen und zum Zweiten: Wenn mein Vorschlag, den ich vor einem Jahr vorgelegt habe und der gerade zum Inhalt hat, anlassbezogen im Vorfeld da sichern zu können, auch von der Union aufgegriffen würde, dann brauchten wir heute diese ganze Diskussion nicht zu führen, denn ich habe ja gerade bezogen zum Beispiel auf das weiteste Umfeld Rechtsextremismus einen wirklich auch handhabbaren Vorschlag gemacht, der aber eben einen Anlass für die Sicherung, bevor es zu einer konkreten Straftat gekommen ist, zum Inhalt hat. Und es ist wirklich schade, dass die Union bisher überhaupt sich nicht darauf eingelassen hat.

    Barenberg: Lassen Sie uns über diesen Vorschlag einen Augenblick sprechen und so, dass auch alle das verstehen. Es geht um das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren und das heißt, es gibt einen konkreten Anlass für eine schwere Straftat. Und dann darf was gespeichert werden?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Also, wenn es Anhaltspunkte gibt – und ich sage dieses Wort so bewusst, weil es nicht heißt, es gibt den ganz konkreten Strafverdacht, sondern es finden sich im Vorfeld eben Anhaltspunkte, zum Beispiel wie wir sie hier ja mehr als für notwendig auch schon vor Monaten hatten im Bereich des Rechtsextremismus –, dann dürfen oder dann müssen sogar die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Daten bei Telefondienstanbietern haben. Also, die Dienstanbieter Telekom, Vodafone, Arcor, wie sie heißen, müssen dann die Daten der Telekommunikationsverbindung sichern und dann können die Strafverfolgungsbehörden mit ganz konkreten Forderungen darauf zugreifen. Das muss, wie auch es sonst in unserem geltenden Recht gegeben ist, mit Erlaubnis des Richters passieren. Und genau das kann dann eben auf einen Anlass wie hier, Verdacht Rechtsextremismus in einem weiteren Umfeld, zu eben Verwendbarkeit der notwendigen Daten führen und ist auf der anderen Seite natürlich sehr viel grundrechtschonender, als wenn ich sechs Monate von 82 Millionen Menschen alle Verbindungsdaten auf Vorrat halte.

    Barenberg: Nehmen wir doch mal den Fall der Terrorzelle von Zwickau. Also, es geht um einen Banküberfall, das letzte Verbrechen Anfang November. Jetzt rückwirkend die Verbindungsdaten zu ermitteln, wäre aber auch unter Ihrem Verfahren dann nicht mehr möglich?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Es geht ja gerade darum, dass Rechtsextremisten – und genau über diesen Fall der Zwickauer Zelle reden wir –, dass die ja hier permanent über einen langen Zeitraum tätig waren, sodass es immer wieder ja Verdachtsmomente – und wir wissen doch alle, die Verfassungsschutzbehörden hatten seit zwölf Jahren eine Fülle von Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten, aber haben sie überhaupt nicht nutzbringend eingesetzt –, immer wieder Anhaltspunkte gegeben hat, auch Daten vorzuhalten, um in diesem Umfeld besser einen Einblick zu haben. Und von daher wäre hier eine Fülle von Material vorhanden. Dass sogar Verfassungsschutzbehörden nicht nur Anhaltspunkte hatten, sondern dass sie hier auch teilweise sehr, sehr lange Telefongespräche abgehört haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten, wirft ja noch mal einen zusätzlichen Blick auf diesen ganzen Bereich, wo man sich wirklich zu Recht fragt, warum ist nicht viel früher viel mehr passiert, dann hätte man auch die letzten Raubüberfälle verhindern können!

    Barenberg: Nun gibt es ja im Rahmen dieser ganzen Diskussion die ganze Zeit auch schon massive Kritik vonseiten der Ermittlungsbehörden und derjenigen, die an der Aufklärung solcher Fälle arbeiten. Also, Sie führen zum Beispiel das Beispiel an: Wenn jemand an ein Kind herantritt in einem Chatroom – jetzt geht es um sexuellen Missbrauch, um möglichen –, dann sagen diese Ermittler, wir können dann nichts machen, wenn wir ab dem Zeitpunkt erst Daten sichern können und beispielsweise nicht rückwirkend nachvollziehen können, mit wem der Mann in anderen Fällen möglicherweise schon zu tun hatte, ob er sich andere Opfer schon gesucht hatte, ob er Daten gespeichert hat auf seinem Rechner. Dann sind Sie blind?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Genau da sage ich, hier geht es ja um die Verwendung von sogenannten IP-Nummern, um dann auch zu erfahren, wer hat mit dieser IP-Nummer sich im Internet bewegt, also dann auch die Adresse, den Namen von dem, der hinter so einer IP-Nummer steckt, zu bekommen. Da habe ich eine Speicherungsfrist von sieben Tagen vorgesehen. Wir müssen ja eines sehen: Im Internet unterwegs zu sein hinterlässt Spuren. Und das muss man immer möglichst zeitnah auch versuchen, im Blick zu haben. Von daher ist es da vollkommen indiskutabel, monatelang IP-Adressen vorzuhalten. Aber für einen begrenzten Zeitraum. Und ich habe hier deutlich gemacht, wenn man in Echtzeit immer sieht, dass man im Netz ist, wie das ja in anderen Ländern passiert – so machen es ja die Vereinigten Staaten von Amerika -, dann kann man sehr, sehr viel Erkenntnisse gewinnen. Im Internet arbeitet man anders, da kann man nicht so arbeiten, dass man sechs Monate früher mal hinterlassene Spuren dann jederzeit wieder aufwärmen kann.

    Barenberg: Ihr Koalitionspartner, Ihre Koalitionspartner in der Union drängen ja jetzt umso mehr zur Eile, zumal die Frist gerade ausgelaufen ist. Deutschland hätte das schon längst neu regeln müssen und die EU-Richtlinie umsetzen müssen. Jetzt hat Ihr Parteifreund Jörg-Uwe Hahn, Vorsitzender Justizministerkonferenz und Justizminister in Hessen, einen Kompromissvorschlag angekündigt, der da etwa lautet, Datenspeicherung ohne Anlass, aber in Bezug auf die Fristen und die Straftaten so eng wie möglich gefasst. Können Sie sich damit anfreunden?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Wir müssen doch die europäische Lage sehen. Die EU-Richtlinie, die derzeit noch in Kraft ist, aber evaluiert, also überarbeitet wird, auch mit Blick auf unser sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren, die sieht derzeit vor sechs Monate anlasslose Speicherung. Und alles, was diese Anforderung nicht erfüllt, muss ja von denjenigen, die wollen, dass man die Richtlinie umsetzt, auch klar als eben nicht vollständige Umsetzung angesehen werden. Von daher ist der Weg, den wir gehen jetzt als FDP, FDP-Fraktion und Bundesregierung, doch richtig zu sagen, wir müssen alles tun, damit wir an der Evaluierung mitarbeiten. Da haben wir gerade wieder einen Vorschlag überbreitet an die Europäische Kommission mit dem Ziel, dass in der Evaluierung das dann berücksichtigt wird. Denn jetzt mit einem schnellen Gesetz auch die bestehende, noch bestehende Richtlinie auch nur teilweise umsetzen, bringt ja im Hinblick auf Strafzahlungen gar nichts, wenn man das als Argument nehmen kann. Aber ich will auch eines sagen: Es drohen nicht in den nächsten Monaten Strafzahlungen, sondern die drohen erst dann, wenn wir vom Europäischen Gerichtshof wirklich verurteilt sind. Und dann sollte man doch einmal sehen: Wir haben über 50 Vertragsverletzungsverfahren, die anhängig sind. Nicht in meinem Bereich, sondern in vielen anderen Bereichen, in unionsgeführten Häusern der Bundesregierung. Und deshalb erwarte ich hier, dass man mal auch mit diesem Blick auf die Realität auch mit diesem Thema umgeht.

    Barenberg: Und da kommt es auf eins mehr oder weniger dann auch nicht mehr an?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, ich sage nur: In unserem Fall ist der ganz besondere Fall, dass diese Richtlinie auch von der Kommission, weil insgesamt mehr als fünf Länder in der Europäischen Union sie nicht umgesetzt haben, eben überarbeitet wird. Weil man eben gesehen hat, dass Mitgliedsstaaten politisch, verfassungsrechtlich, rechtsstaatlich sich schwertun. Diese Richtlinie ist gescheitert und deshalb nehmen wir an dem Evaluierungsprozess teil. Und wenn wir dann im Jahr 2012 die überarbeitete Richtlinie haben, dann ist doch ganz klar, dass wir die dann auch in nationales Recht transformieren werden.

    Barenberg: Eine Antwort sind Sie mir noch schuldig auf die Idee von Jörg-Uwe Hahn, dem Justizminister von Hessen: Datenspeicherung ohne Anlass, aber streng, wenn es um Fristen und Straftaten geht?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Das erfüllt nicht die bestehende EU-Richtlinie. Aber wenn wir am Ende dahin kommen, dass diese Richtlinie geändert wird, dass wir möglichst sehr eingegrenzt nur Daten haben, dann wäre das ja schon mal ein gewisser Fortschritt. Und deshalb ist, glaube ich, der Weg, auf den die Bundesregierung setzt, alles zu tun, diese Richtlinie vernünftig und grundrechtschonend zu evaluieren, richtig. Und dann haben wir hoffentlich am Ende dann einen besseren Datenschutz, aber auch die richtigen Wege zur Strafverfolgung als derzeit.

    Barenberg: Die Bundesjustizministerin heute Morgen im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Vielen Dank, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger!

    Leutheusser-Schnarrenberger: Okay!

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

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