Dienstag, 16. April 2024

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Verfahren mit Risiken
Karlsruhe und das NPD-Verbot

Im Jahr 2003 schlug der erste Versuch eines NPD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht fehl. Die Durchsetzung der NPD- Führungskader durch vom Staat bezahlte V-Leute erwies sich als juristisches Verfahrenshindernis. In dieser Woche ist nun ein zweiter Vorstoß beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe anhängig.

Diskussionsleitung: Stephan Detjen, Hauptstadtstudio | 02.03.2016
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Ulrich Maidowski (l-r), Sibylle Kessal-Wulf, Peter M. Huber, Peter Müller, Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Herbert Landau, Monika Hermanns und Doris König.
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Ulrich Maidowski (l-r), Sibylle Kessal-Wulf, Peter M. Huber, Peter Müller, Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Herbert Landau, Monika Hermanns und Doris König. (picture alliance / dpa / Marijan Murat)
    Die V-Leute seien abgeschaltet, so die Prozessvertreter der deutschen Bundesländer als Antragssteller. Ihr Argument: die jetzt vorgelegten Beweise für die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der NPD würden nunmehr genügen. Dennoch: Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist offen, Überraschungen während des Verfahrens sind nicht ausgeschlossen.
    Gesprächspartner:
    • Gudula Geuther, Deutschlandradio
    • Matthias Klemme, NDR-Greifswald
    • Christian Rath, taz.die tageszeitung
    • Sebastian Weiermann, freier Journalist
    Live am Mittwoch, 2. März 2016, 19:15 bis 20:00 Uhr, aus dem SWR-Studio in Karslruhe.