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Vergabe von Großveranstaltungen
Sportausschuss beharrt auf Autonomie des Sports

Menschenrechte achten, Umwelt schützen, Korruption bekämpfen: Mit einem Antrag im Sportausschuss des Bundestages wollten die Grünen politische Regeln bei der Vergabe von Großveranstaltungen durchsetzen. Doch die Koalition lehnte diesen ab und berief sich in ihrer Argumentation auf die Autonomie des Sports.

Von Wolf-Sören Treusch | 29.03.2017
    Baustelle des Khalifa Stadions in Katars Hauptstadt Doha
    Baustelle des Khalifa Stadions in Katars Hauptstadt Doha. Die Grünen fordern bereits vor der Vergabe von Großveranstaltungen klare politische Regeln. (dpa / picture alliance / Sven Hoppe)
    Schluss mit Korruption und Gigantismus, mehr Transparenz und Menschenrechte: Über die Vergabekriterien für sportliche Großveranstaltungen ist man sich im Bundestag einig. Wer aber darauf achten soll, wie diese Kriterien umgesetzt werden, das ist und bleibt umstritten. Im Sportausschuss scheiterte heute der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Bundesregierung solle dafür Sorge tragen. Der sportpolitische Sprecher der Grünen, Özcan Mutlu, hat dafür kein Verständnis.
    "Selbstverständlich muss Politik nachhelfen, wenn die Verbände selbst nicht zu Potte kommen. Ein Thema beispielsweise Doping: Jahrelang haben es die Verbände nicht geschafft, dem Doping den Kampf anzusagen. Deshalb hat sich diese Regierung und diese Große Koalition zu einem Antidopinggesetz verständigt."
    Die Koalition berief sich in ihrer Argumentation auf die Autonomie des Sports. Die Politik könne dem Sport keine verbindlichen Regeln vorgeben, so der Sprecher der CDU Eberhard Gienger, und selbst wenn, würden damit falsche Erwartungen geweckt.
    "Das Problem, das wir allerdings haben, ist, was tun die Sportverbände, was tut man überhaupt, wenn man dann eine solche Veranstaltung vergeben hat, und man dann feststellt: es tut sich relativ wenig."
    Handlungsmöglichkeiten sind begrenzt
    Die Handlungsmöglichkeiten der Politik im Vorfeld internationaler Sportgroßereignisse seien begrenzt. Darauf wies im Sportausschuss auch Sylvia Schenk von Transparency International hin.
    "Man kann, und das ist eben auch diskutiert worden, man kann über eine Prangerwirkung, indem man sagt: die Regierung von Land X hat uns in der Bewerbung das und das zugesagt, hat den Host-City, also Gastgeber-, Ausrichtervertrag unterschrieben und hält sich jetzt nicht an das, was sie zugesagt hat."
    Sie sieht keine Sanktionsmöglichkeit. Ob es der Sport ernst meint mit den Reformen, wird sich wohl erst zeigen, wenn die nächsten Großveranstaltungen vergeben werden: Olympia 2024 und die Fußball-WM 2026.