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Vergleichsportale
Check24 vor Gericht

Viele Vergleichsportale im Internet sind keine neutralen Vermittler, sondern leben von Provisionen. Das wird beim Portal Check24 nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute nicht deutlich genug. Der Verband hat Check24 deshalb verklagt. Die Verhandlung am Münchner Landgericht könnte ein Musterprozess werden.

Von Burkhard Schäfers | 24.02.2016
    Autos fahren am 09.12.2015 an der Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München (Bayern) vorbei.
    Die Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München (Bayern) (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
    Das Vergleichsportal Check24 muss Nutzer eindeutiger darauf hinweisen, dass es nicht interessenunabhängig agiert, sondern Provisionen von Versicherungsunternehmen bekommt. So lautet die erste Einschätzung des Münchner Landgerichts, das heute über die Klage eines Maklerverbandes gegen Check24 verhandelte. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, kurz BVK, wirft dem Vergleichsportal eine Irreführung der Verbraucher vor. Denn der Hinweis, dass Check24 Interessenten nicht neutral berät, sondern davon lebt, Versicherungsverträge zu vermitteln, findet sich auf der Website relativ versteckt. In der Rubrik "Über uns" heißt es, die Firmen zahlten Check24 pro Vertragsabschluss eine Provision.
    Zu einer Entscheidung kamen die Richterinnen heute zwar noch nicht. Dennoch sieht BVK-Präsident Michael Heinz in diesem Punkt gute Chancen, Recht zu bekommen.
    "Check24 muss wohl auch nach Auffassung des Gerichtes beim Erstkontakt gleich dokumentieren, dass sie als Versicherungsmakler tätig sind. Und das Gericht hat aus meiner Sicht auch zu erkennen gegeben, dass Online- und Offlinevertriebe in gleichem Maße Pflichten gegenüber dem Verbraucher haben, also dass man nicht sagen kann, der eine oder andere Vertrieb hat mehr Pflichten."
    Makler gegen Makler
    Mit den Vergleichsportalen ist den klassischen Versicherungsvertretern eine starke Konkurrenz erwachsen. Die Makler sind gesetzlich dazu verpflichtet, nur Versicherungen zu verkaufen, an denen die Interessenten Bedarf haben. Außerdem müssen sie ihre Beratung aufwendig in einem Protokoll dokumentieren. Bei Check24 hingegen bekommen Interessierte lediglich dann eine persönliche Beratung, wenn sie von sich aus dort anrufen.
    "Ich erwarte, dass unser Kontrahent, also Check24, die gleichen gesetzgeberischen Anforderungen sich zu eigen macht, die wir uns zu eigen machen, und sie dann auch in der Praxis umsetzt. Das mag möglicherweise ihrem Geschäftsmodell etwas abträglich erscheinen, aber ich kann mir die Welt auch nicht so malen wie ich sie möchte, und der Gesetzgeber hat nun mal für alle verbindlich für alle diese Dinge geschaffen."
    Allerdings ließen die Richterinnen durchaus erkennen, dass sie zwischen Online- und Offline-Welt unterscheiden. Der Vorwurf, Check24 komme seinen Beratungspflichten nicht nach, sei zu allgemein. Auch wer über eine Maske im Internet individuelle Daten abfragt, könne die Vorgaben für eine Beratung erfüllen. Christoph Röttele, Sprecher der Geschäftsführung von Check24, sieht sich bestätigt.
    "Wir sind mit dem heutigen Tag zufrieden. Insbesondere deshalb, weil wir uns in unserer Argumentation, dass wir im Grundsatz Kunden richtig beraten, bestärkt fühlen durch die Ausführungen des Gerichts."
    Check24 verteidigt die Qualität seiner Beratung
    Den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs weist Check24 zurück. Auch das Vergleichsportal analysiere individuell den Bedarf, um zu erkennen, was der Interessent benötigt, erklärt Christoph Röttele:
    "Es ist immer noch so, dass wenn Kunden nicht die Kriterien finden, die sie vielleicht suchen, oder sich Fragen ergeben oder Beratungsbedarf, können die sich jederzeit von unseren qualifizierten Versicherungskaufleuten auch telefonisch beraten lassen."
    Der Prozess vor dem Münchner Landgericht könnte grundsätzlich klären, inwieweit Online-Vergleichsportale in Deutschland ihr Geschäftsmodell offenlegen müssen - etwa dass sie von den Versicherungen Provisionen bekommen. Die Verhandlung soll am 11. Mai fortgesetzt werden.