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Verlagsrechte im Netz gestärkt

Nur Verleger sollen zukünftig berechtigt sein, Texte und andere Presseerzeugnisse ins Internet zu stellen. Für Google und andere Suchmaschinen soll es nur noch kleine Textausschnitte geben. So will es das Leistungsschutzrecht im Urheberrechtsgesetz, über das heute der Bundesrat abgestimmt hat.

Von Falk Steiner | 22.03.2013
    Unspektakulär passierte am Mittag mit dem Leistungsschutzrecht eines der umstrittensten, das Internet betreffenden Gesetze der Legislaturperiode nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat:

    "Das ist die Minderheit, damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen."

    Das Leistungsschutzrecht für Pressverlage war ein Zankapfel: seitdem die schwarz-gelbe Koalition es 2009 in den Koalitionsvertrag geschrieben hatte, wurde darum gestritten. Christian Fiedler vom Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger erläutert, warum aus seiner Sicht dieses neue Recht notwendig geworden ist:

    "Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde notwendig, weil die Form der Verwertung von Presseinhalten die im Netz vorherrscht in der Offlinewelt nicht notwendig war. Das ist eben das Kopieren und massenhafte versenden, verbreiten und verkaufen von Artikeln, die Journalisten und Verleger erstellt und teuer bezahlt haben, ohne dass Verleger und Journalisten irgendetwas machen können und einen Cent von diesen Erlösen abbekommen."

    So die Argumentation aus Verlegersicht. Es ging also nicht zuletzt ums Geld.

    Die Gegner des Leistungsschutzrechts für Presseverlage argumentierten, dass mit der Idee schon kleine und kleinste Teile von Texten nicht mehr übernommen werden könnten, Suchmaschinen, Blogger, aber auch Seiten wie die Wikipedia ohne eine Lizenz nicht mehr sinnvoll auf die Inhalte der Verlage verlinken dürften - die reine Webadresse anzugeben, was in jedem Fall zulässig geblieben wäre, ist oft eine eher kryptisch statt aussagekräftig anmutende Aneinanderreihung von Abkürzungen.

    Verschiedene Versionen des Gesetzentwurfes wurden diskutiert, der erste Entwurf als zu breit gefasst verworfen, der zweite als zu eng - er hätte wohl fast exklusiv den Suchmaschinenkonzern Google betroffen. Mit der dritten Version des Bundesjustizministeriums, die im Bundestag dann noch einmal abgeändert wurde, soll nun allseits Friede herrschen. Christian Fiedler vom Verband der Zeitschriftenverleger sagt, dass viele von denen, die bis heute protestierten, gar nicht von dem neuen Gesetz betroffen wären:

    "Blogger sind nicht betroffen, niemand der Texte und Links auf eigenen Seiten bei eigenen Texten und Links verwendet ist betroffen, es geht allein um diejenigen, die wie eine Suchmaschine mit Robots das Netz durchsuchen. Und jeder der Text oder ähnliches verwenden will ist als Blogger und sonstiger, der im Netz veröffentlicht, überhaupt gar nicht betroffen."

    Also viel Lärm um wenig? In der Debatte hatten sich die Verleger und allen voran Google einen harten Schlagabtausch geliefert. Die Verlage agierten für ihre Interessen, Google, das künftig für Textpassagen vielleicht zahlen müsste, dagegen.

    Das Gesetz wurde kurz vor der Abstimmung im Bundestag noch einmal abgeändert - nun sollen "kleine und kleinste Teile" frei verwendbar bleiben. Nur was das eigentlich heißt, ist unklar. Mit dem heutigen Beschluss des mit rot-grüner Mehrheit agierenden Bundesrates, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht zu blockieren, dürfte jedoch klar sein, dass diese und andere unklare Stellen des Gesetzes demnächst die Gerichte beschäftigen werden. Ob das Leistungsschutzrecht jedoch den Verlagen den erhofften Geldsegen bringt, bleibt derzeit noch offen - auch wenn sich die Verleger hierzu optimistisch äußern.