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Verordnungen für Fracking auf dem Prüfstand

Die Förderung von Erdgas mit der sogenannten Fracking-Methode ist wegen der eingesetzten Chemikalien für die Umwelt eine große Belastung und deshalb umstritten. Die Bundesregierung plant daher neue Rechtsnormen für den Einsatz der Technologie, während SPD und Grüne fordern, auf neue Genehmigungen vorerst komplett zu verzichten.

Von Christel Blanke | 03.02.2012
    Die Vorstellung, möglichst viele Energiequellen im eigenen Land zu erschließen und damit von anderen Ländern unabhängig zu sein, hat Charme. Doch nicht in jedem Fall ist es eine durchweg gute Idee. Beim Fracking zum Beispiel gibt es große Risiken für die Umwelt. Durch diese Technologie werden Öl- oder Gasvorkommen in tiefen Gesteinsschichten gefördert. Um an die Rohstoffe heranzukommen, werden Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Da es dann porös und rissig wird, können die giftigen Substanzen auch ins Grundwasser gelangen. Bisher braucht ein Unternehmen, dass die Methode anwenden will, nur eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, zu der auch die Beteiligung der Öffentlichkeit gehören würde, schreibt die zugrunde liegende Verordnung im Bergrecht erst ab einer Fördermenge von 500.000 Kubikmetern pro Tag vor. Der Bundesumweltminister setzt sich nun für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Fracking-Vorhaben ein. Dafür müsste die Verordnung geändert werden. Der Vorschlag des Ministers ist Teil eines Gesetzesentwurfes, mit dem in mehreren umweltrelevanten Bereichen Änderungen angestrebt werden. Er befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung, das heißt andere beteiligte Ministerien, zum Beispiel das für Wirtschaft und Technologie, prüfen den Vorschlag und müssen dazu Stellung nehmen.

    SPD und Grüne fordern, auf neue Genehmigungen für Fracking-Verfahren vorerst komplett zu verzichten. Denn vor einigen Tagen hatte der Europachef von ExxonMobil, Gernot Kalkofen, gesagt, sein Unternehmen könne in zwei Jahren bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas auf den Einsatz von Chemie komplett verzichten. Diese Entwicklung sollte man abwarten, verlangen die Oppositionsparteien. Umweltminister Röttgen vertritt ebenfalls die Auffassung, dass keine weiteren Genehmigungen erteilt werden sollten, bis alle Risiken für Mensch und Umwelt geklärt sind. Mit der Prüfung wurde das Umweltbundesamt beauftragt. Mitte 2012 soll es die Ergebnisse vorlegen. In besonders sensiblen Regionen, zum Beispiel in Trinkwasserschutzgebieten, sollte nach Vorstellung des Ministers generell auf Bohrungen dieser Art verzichtet werden, erklärte ein Sprecher Röttgens.

    Zurzeit gibt es in Deutschland Konzessionsflächen zur Erkundung von nicht-konventionellen Erdgaslagerstätten, also im Gestein, auf 97.000 Quadratkilometern. Das entspricht in etwa der Fläche von Österreich.