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Versicherer und die Fussball-WM
Hauptsache, der Ball rollt

Die Vorfreude auf die Fußball-Weltmeisterschaft ist bei vielen groß, nicht nur bei Fußball-Fans - auch bei Versicherungen. Denn ohne die könnte heutzutage ein sportliches Großereignis wie eine FIFA-WM nicht mehr stattfinden.

Von Dieter Nürnberger | 26.05.2014
    Eine ältere Frau hebt ein Schild in die Höhe, auf dem steht "Tourists, don't come to the worldcup danger country" - "Touristen, kommt nicht ins WM-Gefahren-Land"
    Die Bevölkerung protestiert, die Stadien sind nicht alle fertig - und doch ist die FIFA nicht gegen einen Ausfall der anstehenden Fußball-WM in Brasilien versichert. (picture alliance / dpa / Antonio Lacerda)
    Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft:
    "Wobei interessanterweise diesmal die FIFA den Ausfall der WM nicht versichert hat. Sondern lediglich - hier sprechen wir aber auch über 900 Millionen Dollar - eine örtliche Verschiebung. Aufgrund von Naturkatastrophen oder Ähnlichem kann die WM nicht stattfinden oder muss örtlich irgendwo anders stattfinden, oder auch zeitlich verschoben werden."
    Fällt die WM in Brasilien aus, ist die FIFA also nicht versichert. Anders als in Südafrika 2010, die mit etwa fünf Milliarden Euro abgesichert wurde, schätzt der Dachverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
    Und das, obwohl dieses Mal viel mehr befürchtet wird, dass die WM nicht ordnungsgemäß ablaufen könnte. Das zeigen die teilweise gewalttätigen Massenproteste in den vergangenen Monaten und das entsprechende Medienecho.
    Das größte Risiko für den Veranstalter: ein Ausfall der werbeträchtigen Fernsehübertragungen. Stephan Schweda:
    "Wir haben - für die diesjährige WM - keine aktuellen Zahlen. Da halten sich auch alle stets sehr bedeckt. Aber bei der WM 2010 in Südafrika waren es rund 130 Fernsehsender und die haben ihre Übertragungsrechte für rund drei Milliarden Euro versichert."
    Auch Public Viewing mit Absicherung
    Wobei deutsche Versicherer gut im Rennen liegen. Seit 1990 ist beispielsweise einer der Marktführer, der Rückversicherer "Munich Re", einer der Haupt-Versicherer für den Weltfußballverband. Summen werden aber auch hier nicht genannt.
    Wie im Großen so auch im Kleinen. In Deutschland werden zur WM wieder unzählige Orte für Public Viewing aufmachen. Am bekanntesten ist die Berliner Fanmeile, direkt vor dem Brandenburger Tor. Zehntausende werden zum gemeinsamen Fußballgucken erwartet. Auch hier läuft ohne Absicherung nichts. Anja Marx, Sprecherin der Fanmeile, über die notwendigen Versicherungspolicen für Veranstalter:
    "Auf jeden Fall eine Veranstalter-Haftpflicht. Die ist von den Behörden her Pflicht und muss auch nachgewiesen werden, wenn man eine öffentliche Veranstaltung ausrichten möchte. Diese deckt dann natürlich Personen- und Sachschäden ab. Dazu versichern wir dann noch die Technik - dahingehend, falls sie durch unser Verschulden zu Schaden kommt. Bühnenteile, Möbel und Zelte, dies alles wird zusätzlich versichert."
    Risiko schlechtes Wetter
    Und doch bleiben Risiken für die Veranstalter von Fanmeilen, die sich nicht versichern lassen - schlechtes Wetter zum Beispiel. Oder auch die Absage eines Spiels in Brasilien - aus welchen Gründen auch immer, sagt Anja Marx.
    "Wir sind kein offizielles FIFA-Fan-Fest, sondern der 'Hyundai'-Fan-Park ist ja eine private Veranstaltung. Wenn also ein Spiel in Brasilien ausfällt, wir hoffen auch, dass das nicht passiert, aber dagegen können wir uns nicht absichern."
    Und auch nach dem Sieg - wenn Tausende mit dem PKW lauthupend per Auto-Korso durch die Nacht fahren, gilt es, einige Regeln des eigenen Versicherungsschutzes zu beachten. Stephan Schweda vom Verband der Versicherungswirtschaft:
    "Ganz klar: Der Fahrer sollte nicht alkoholisiert sein. Im Falle eines Unfalles würde zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung greifen, das heißt, den Schaden des anderen Geschädigten, des Unfallbeteiligten ersetzen. Aber, wenn tatsächlich Alkohol im Spiele ist, hat der Versicherer laut Gesetz die Möglichkeit, Regress beim eigenen Versicherungsnehmer geltend zu machen. Das kann eine Summe von bis 5.000 Euro ausmachen. Und generell gilt auch hier die Anschnallpflicht: Wer sich bei einer solchen Geschichte verletzt, kann hier unter Umständen eine Mitschuld haben, weil er im Auto gestanden hat. Also: Alles ein bisschen mit Bedacht!"

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