Dienstag, 19. März 2024

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Versicherungen gegen Wetterschäden
Vollgelaufene Keller nicht automatisch versichert

Um sich gegen Wetterschäden zu versichern, empfiehlt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW jeweils eine Wohngebäude-, Hausrats und Kfz-Versicherung. Die Wohngebäude- und Hausratsversicherung hätte aber verschiedene Risiken, sagte er im Dlf. "Da sind nicht alle Elementarschäden immer mit drin".

Philipp Opfermann im Gespräch mit Jule Reimer | 26.07.2017
    Ein umgestürzter Baum liegt auf einem blauen Auto, das Erdreich hat den Asphalt aufgebrochen.
    Ist das Auto zumindest teilkaskoversichert, kommt die Kfz-Versicherung für Wetterschäden, beispielsweise einen auf das Fahrzeug gestürzte Auto, auf. (dpa/Daniel Reinhardt)
    Jule Reimer: Ob der unwetterartige Dauerregen derzeit in Deutschland schon direkt mit dem bisherigen Temperaturanstieg um ein Grad zusammenhängt, da sind die Meteorologen noch vorsichtig, aber ein Vorgeschmack sind die Regen wohl schon für das, was da kommen könnte. Aktuell Vorsorge treffen gegen Unwetterschäden kann jeder Hausbesitzer auch, indem er sich eine ordentliche Versicherung zulegt. In Düsseldorf bin ich verbunden mit Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Herr Opfermann, welche Versicherungen decken denn überhaupt Wetterschäden ab, also bei Sturm, bei Regen, bei Hagel?
    Philipp Opfermann: Hier sind hoffentlich drei Versicherungen vorhanden. Das ist zum einen die Wohngebäudeversicherung, die Haus und Hof schützt, die Hausratversicherung und, wer sein Auto zumindest teilkaskoversichert hat, auch die Kfz-Versicherung.
    Reimer: Wenn der Baum aufs Auto fällt. Was bietet denn das Standardprogramm an? Nicht jede Versicherung ist ja dann auch so gut, wie es vielleicht manchmal klingt. Wo sind die Fußangeln?
    Opfermann: Gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung, die haben verschiedene Risiken mit drin. Da sind nicht alle Elementarschäden immer mit drin. Klassischerweise dabei ist Sturm und Hagel und der Blitzeinschlag und Überspannung, nicht aber zum Beispiel Überschwemmung, Rückstau oder Starkstromphänomene.
    Versichert erst ab Windstärke 8
    Reimer: Da kommen wir gleich drauf. Bleiben wir mal beim Thema Sturm. Auch nicht jeder Sturmschaden ist versichert. Auf was sollte ich da im Kleingedruckten achten?
    Opfermann: Von Sturm spricht man, wenn die Windstärke 8 vorherrscht, das sind ungefähr 63 Stundenkilometer. Da hat man vielleicht ein Gefühl vom Auto her, was das für eine Windstärke ist. Dann spricht man von einem Sturm, und dann ist es erst versichert, wenn es am Wohngebäude oder auch beim Hausrat zu einem Schaden kommt.
    Reimer: Das heißt, alles, was vorher vielleicht auch Schaden verursacht hat, gilt dann nicht und wird nicht bezahlt.
    Opfermann: Genau. Ist es nur eine kleine Windböe oder ein stärkerer Wind, der vielleicht nur wie ein Sturm wahrgenommen wird, ist es noch nicht versichert. Erst ab Windstärke 8.
    Reimer: Gibt es bei Hagel zum Beispiel ähnliche Einschränkungen oder bei Blitz? Bin ich da zum Beispiel zur Mitwirkung gefordert, also dass ich meinen Fernseher rausziehe, aus dem Stecker ziehe, vom Strom nehme?
    Opfermann: So weit würde ich jetzt nicht gehen. Was natürlich immer gilt bei Versicherungen, man muss versuchen, den Schaden zu vermindern. Habe ich schon das Loch im Dach, muss ich es auch abdecken. Wenn ich das also weiß, da wird es nicht nur reinregnen oder reinhageln. Das ist klar. Aber man muss jetzt nicht so weit gehen und alle Elektrogeräte ausstöpseln bis hin zur Tiefkühltruhe, nur weil ein Sturmtief im Anmarsch ist.
    "Hauseigentümer sollten sich zumindest mal mit dem Thema beschäftigen"
    Reimer: Was ist mit dem Fenster, was ich vergessen habe, zuzumachen?
    Opfermann: Da geht es dann um Fahrlässigkeit oder Herbeiführung des Schadens auch. Wenn es von außen einfach nur reinregnet, weil vergessen wurde, das Fenster zuzumachen: nicht versichert.
    Reimer: Jetzt zu den Elementarschäden. Da ist unter anderem gemeint Hochwasser oder Starkregen, der Keller läuft voll - richtig?
    Opfermann: Das sind die klassischen Phänomene, wie wir sie auch in diesen Tagen haben. Das kann natürlich das Gewässer sein, das über die Ufer tritt. Muss es aber nicht, es kann eben auch in Straßenzügen auf einmal sich der Starkregen sammeln, die Kanalisation kann es nicht mehr abführen und auch hier die Keller volllaufen. Hier kann es also auch durch solche Phänomene zu Schaden kommen. Und das ist eben nicht automatisch in der Wohngebäude- oder in der Hausratversicherung immer mitversichert.
    Reimer: Jetzt ist das auch meistens deutlich teurer. Wie wäge ich ab, ob und in welchem Fall von diesen beiden Versicherungen ich überhaupt so eine Elementarschadenversicherung brauche? Ist die dann immer sinnvoll?
    Opfermann: Eigentümer von Häusern sollten sich zumindest mal mit dem Thema beschäftigen. Das ist, glaube ich, in vielen Fällen tatsächlich sinnvoll, weil es eben auch dem Eigentümer in der Straße passieren kann, der jetzt eben nicht direkt am See oder am Gewässer wohnt. Beim Hausrat gilt es abzuwägen, wohne ich im fünften Stock in der Stadt, brauche ich vielleicht gar nicht unbedingt die Elementarschadenerweiterung, im Wohngebäudeversicherungsbereich sollte zumindest der Eigentümer sich mal drum kümmern, mal überlegen, was kostet mich denn dieser Schutz extra, und ist es mir das wert.
    Reimer: Kann mich die Versicherung auch ablehnen im Bereich Elementarschaden?
    Opfermann: Ja, der Versicherer muss also die Elementarschäden nicht versichern. Die Versicherer haben hierfür das Land in Risikozonen eingeteilt, eins bis vier, und je nachdem, wo man sein Haus stehen hat, ist es eben davon abhängig, bekomme ich überhaupt Schutz und zu welchen Konditionen.
    Reimer: Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informierte über Versicherungen bei Unwetterschäden. Vielen Dank für diese Informationen!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.