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Versicherungen und Sturmschäden

In Deutschland müsse mindestens Windstärke acht nachgewiesen werden, damit ein Versicherungsschutz gegen Sturmschäden in Anspruch genommen werden kann, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Elke Weidenbach im Gespräch mit Georg Ehring | 05.01.2012
    Georg Ehring: Es dürfte nicht der letzte Sturm dieses Winters bleiben. Wenn der richtig knackige Frost ausbleibt, dann stürmt es häufiger und intensiver. Die Großwetterlage ist also Schuld. Für manche Schäden kommen Versicherungen auf. Elke Weidenbach befasst sich bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit dem Thema. Guten Tag, Frau Weidenbach.

    Elke Weidenbach: Guten Morgen.

    Ehring: Frau Weidenbach, welche Versicherungen können Geschädigte denn jetzt zur Kasse bitten, wenn es Schäden gibt?

    Weidenbach: Der große Bereich der Gebäude wird natürlich sehr stark beschädigt, und dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig. Wenn der Hausrat in dem Gebäude auch noch mit beschädigt wird, dann ist das eine Frage der Hausratversicherung. Das sind eigentlich so die wichtigsten Punkte. Stürzt ein Baum um, auf ein Auto, dann ist es die Teilkaskoversicherung des Kraftfahrzeugs.

    Ehring: Oder eventuell die Versicherung desjenigen, dem der Baum gehört?

    Weidenbach: Ja das ist so, dass die Bauminhaber, also diejenigen, die für die Bäume verantwortlich sind, diesen Baum in belaubten und unbelaubten Situationen kontrollieren müssen, also zweimal im Jahr schauen, ob der Baum in Ordnung ist. Und wenn keine Mängel sichtbar sind, dann muss man auch diesen Baum nicht fällen. Stürzt er trotzdem um, ist man dann aber auch aus der Schadensersatzpflicht heraus, und derjenige, dessen Auto beschädigt worden ist oder dessen Gegenstände beschädigt worden sind, muss dann für diese Schäden selber eintreten.

    Ehring: Und wenn ich das versäumt habe, ist das ein Fall für die Haftpflicht?

    Weidenbach: Wenn ich diese Baumsichtung, nennen wir es mal so, versäumt habe, dann ist das eine Frage der Haftpflicht.

    Ehring: Wie viel Zeit kann ich mir mit den Schadensmeldungen denn lassen?

    Weidenbach: Man sollte das jetzt so machen, dass man den Versicherer zumindest telefonisch darüber informiert. Diese Meldungen müssen eigentlich unverzüglich erfolgen, also relativ zeitig. Man hat aber auch selber daran Interesse, dass das geklärt wird mit dem Versicherer. Da würde ich mir also nicht länger als eine Woche Zeit nehmen.

    Ehring: Versicherungen zahlen ja nicht bei jedem Windhauch. Wie weise ich denn nach, dass es wirklich ein großer Sturm war?

    Weidenbach: Jetzt ist es ja im Moment so, dass hier in ganz Deutschland diese Windstärke acht mindestens besteht, und die muss auch mindestens bestehen, damit man diesen Versicherungsschutz überhaupt in Anspruch nehmen kann. Wenn es so ist, dass dieser starke Wind nur in Punkten in dem Gebiet auftaucht, dann ist es so, dass man über den Deutschen Wetterdienst schon den Nachweis auch erbringen kann, dass da diese Windstärke geherrscht hat, oder es ist auch so, wenn mehrere Gebäude in der Umgebung auch durch diesen Wind beschädigt worden sind, dann geht man davon aus, dass diese Windstärke auch entsprechend bestand.

    Ehring: Sind die Versicherungen in solchen Situationen denn Ihrer Erfahrung nach meist kulant, oder sind die da sehr kleinlich?

    Weidenbach: Die Versicherer schauen schon heute ein bisschen stärker nach als noch vor einigen Jahren. Aber bei diesen Regulierungen von den Windschäden geht es relativ unproblematisch vonstatten. Da geht es eher darum, was genau ist beschädigt worden und wie hoch sind die Kosten, die dann ersetzt werden müssen. Es wird nicht um die Sache selber diskutiert, sondern eher um die Höhe der Kosten.

    Ehring: Nach dem Sturm ist vor dem Sturm. Wie kann ich denn vorbeugen, dass keine Schäden überhaupt entstehen?

    Weidenbach: Ich würde schon, wenn ich höre, dass ein Sturm heranzieht, Markisen einziehen. Das ist schon sehr wichtig, dass ich dann die Dinge sichere, die vielleicht runterfallen könnten wie Blumentöpfe. So etwas hört man ja auch immer wieder, dass irgendjemand ein Blumentopf auf den Kopf gefallen ist. Alles das, was in irgendeiner Weise durch den Sturm abgerissen werden könnte, dass ich das sichere, solange ich dran komme. Das ist natürlich auch die Voraussetzung dafür.

    Ehring: Besteht denn die Gefahr, dass die Versicherung nicht zahlt, weil sie sagt, diesen Blumenkasten hättest du ja reinstellen können?

    Weidenbach: Wenn ich jetzt zum Beispiel Fenster auflasse – machen wir mal dieses Beispiel – und dadurch wird dann irgendein Schaden erhöht oder hervorgerufen, dann kann ich als Versicherungsnehmer schon die Diskussion beim Versicherer sehen, dass ich vielleicht eine Teilschuld trage und dass deswegen nicht der Schaden in vollem Umfang ersetzt wird. Das kommt aber dann sehr stark auf den Einzelfall an, da muss man dann wirklich ganz genau gucken.

    Ehring: Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Herzlichen Dank.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.