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Verstoß gegen Doping-Meldepflicht bringt Werkself in Bedrängnis

Der Fußballbundesligist Bayer Leverkusen hat es versäumt, die Abwesenheit eines Spielers rechtzeitig den Anti-Doping-Kontrolleuren mitzuteilen. Die Werkself gilt als Wiederholungstäter. Laut europäischen Fußballverband (UEFA) soll sie zuvor Trainingspläne verspätet weitergeleitet haben.

Von Daniela Müllenborn | 04.11.2012
    Am 23. September 2011, einen Tag vor dem Auswärtsspiel beim FC Bayern München, tauchten Kontrolleure der Nationalen Antidoping-Agentur (NADA) und der UEFA beim Abschlusstraining in Leverkusen auf. Zehn Spieler sollten getestet werden. Einer war allerdings nicht vor Ort. Ein Spieler, dessen Name nicht genannt wird, der nach einer mehrtägigen Grippepause vor dem Spiel gegen die Bayern unbedingt beim Abschlusstraining mitmachen wollte, sich auf der Fahrt nach Leverkusen aber erneut krank meldete und nach Absprache mit der medizinischen Abteilung auf halber Strecke wieder nach Hause geschickt wurde. Zu groß sei die Ansteckungsgefahr für den Rest der Mannschaft. Ob es sich bei diesem Spieler um Michael Ballack handele, wollte der Klub nicht kommentieren.

    Die Dopingkontrolleure wurden angeblich sofort informiert. Trotzdem soll Bayer 25.000 Euro bezahlen. Das Problem: Laut UEFA hätte das Fehlen des Spielers sofort schriftlich gemeldet werden müssen. Das entsprechende Fax ging aber erst eine Stunde später raus. Leverkusens Kommunikationschef Meinolf Sprink begründete die Verzögerung mit der Koordination zweier Dopingkontrollgruppen, nämlich NADA und UEFA, und der Vorbereitung auf die Abreise zum Auswärtsspiel zum FC Bayern.
    Trotzdem, die UEFA kennt kein Pardon: Denn Leverkusen ist Wiederholungstäter, hat nicht zum ersten Mal gegen die Anti-Doping-Richtlinien verstoßen. Alle Vereine, die nämlich international spielen, müssen freitags bis 12 Uhr ihre Trainingspläne der kommenden Woche bei der UEFA vorlegen. Auch das hat der Werks-Klub schon zweimal vergessen.

    Für Leverkusen besteht jedoch noch Klärungsbedarf. Denn die UEFA ahndet einen Verstoß gegen die Missachtung der "Unverzüglichkeit". Was aber heißt unverzüglich, fragen sie sich unterm Bayer-Kreuz. Sollte Bayers Klage in Lausanne Erfolg haben, könnte die Strafe hinfällig werden, weil sich die Anzahl der Wiederholungen dann ja reduzieren würde.