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Völkerrechtler: Durchgreifende Autonomieregelungen beste Lösung für das Kosovo

Der Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze hat sich gegen eine einseitige Abspaltung des Kosovos von Serbien gewandt. Grenzänderungen seien nach dem Völkerrecht nur möglich, wenn alle beteiligten Parteien dazu bereit seien. Erkläre das Kosovo seine Unabhängigkeit, würden aus

Moderation: Silvia Engels | 11.12.2007
    innerstaatlichen Konflikten internationale Probleme.

    Silvia Engels: Die Gespräche zwischen Kosovo-Albanern und Serben über den Status des Kosovo sind bekanntlich gescheitert. Nun wird sich in der kommenden Woche der UN-Sicherheitsrat mit der Frage beschäftigen, ob die serbische Provinz unabhängig werden soll oder nicht. Bundesaußenminister Steinmeier hat bereits angekündigt, die EU werde mehrheitlich die Position der Kosovo-Albaner unterstützen, die eine schnelle Unabhängigkeit anstreben. Die Serben halten dagegen. Sie wollen nun vor den Internationalen Gerichtshof ziehen. - Am Telefon ist nun Hans-Joachim Heintze. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht an der Universität Bochum. Guten Tag Herr Heintze!

    Hans-Joachim Heintze: Schönen guten Tag Frau Engels!

    Engels: Welche Chancen räumen Sie Serbien völkerrechtlich ein?

    Heintze: Nur sehr geringe, weil das Problem ist, dass vor den Internationalen Gerichtshof nur Staaten ziehen können. Man kann auch nur Staaten verklagen. Voraussetzung allerdings, um einen Staat zu verklagen, ist, dass der verklagte Staat dem Verfahren zustimmt. In diesem Falle sehe ich überhaupt keine Möglichkeiten, den Internationalen Gerichtshof anzurufen, um diesen Streit dort beizulegen, weil nicht zwei Staaten verwickelt sind in das Problem. Ich würde eher vermuten, dass Serbien den Sicherheitsrat auffordern wird, den Internationalen Gerichtshof anzurufen, um ein Gutachten einzuholen, ein Gutachten darüber, ob der Kosovo sich lostrennen darf von Serbien oder nicht. Aber ein Gutachten könnte nur der Sicherheitsrat in Auftrag geben und nicht Serbien. Hier sieht man das Problem: der Sicherheitsrat wird kaum dazu bereit sein, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben.

    Engels: Das heißt wir haben ein Problem der Zuständigkeit, ein Problem der zuständigen Gremien. Aber die Argumentation Serbiens ist ja eigentlich eine, die dem Völkerrecht sehr bekannt vorkommt, nämlich dass das Kosovo nie eine Teilrepublik des ehemaligen Jugoslawiens war, sondern immer ein Teil Serbiens und dementsprechend es auch Ausdruck der Souveränität ist, dass es sich so nicht abspalten kann. Dass man die Souveränität der Staaten achtet, ist ja eigentlich Kernelement des Völkerrechts?

    Heintze: Das ist völlig richtig und der Sicherheitsrat hat ja in seiner grundlegenden Resolution 1244 ebenfalls festgestellt, dass die Souveränität Serbiens nicht anzutasten ist. Das entspricht einem völkerrechtlichen Prinzip, das wir immer wieder beobachten können. Das ist das Prinzip des Uti possidetis, dass ein Nachfolgestaat in die Grenzen des Vorgängerstaates nachfolgen muss. Dieses Prinzip hat in Afrika eine große Rolle gespielt, aber auch in Europa, wenn Sie bedenken, dass die Auflösung Jugoslawiens entlang der Grenzen der Republiken erfolgte und insofern das Prinzip Uti possidetis auch innerhalb der föderativen Republik Jugoslawien angewandt wurde. Kosovo hatte bekanntlich den Status eines autonomen Territoriums, nicht einer Republik. Folglich war der Kosovo nach der jugoslawischen Verfassung nicht berechtigt, unabhängig zu werden. Und wir müssten jetzt eigentlich dieses gleiche Prinzip auf den Kosovo anwenden. Wenn man die Grenzen verändern will, dann muss man das Prinzip III der Helsinki-Schlussakte von 1975 anwenden und dieses Prinzip III besagt, dass Grenzänderungen möglich sind: mit friedlichen Mitteln, mit Übereinstimmung der Partner und unter Beachtung des Völkerrechts. Es scheint mir, dass man dieses Prinzip III eben im Falle des Kosovos nicht anwenden will, und das ist natürlich eine wesentliche Abkehr von der Schlussakte von Helsinki.

    Engels: Das heißt ein Verstoß gegen das Völkerrecht, so wie wir es bislang kannten?

    Heintze: Zumindest eine Abkehr. Ich bin mir nicht sicher, ob es tatsächlich ein Verstoß ist, aber man wendet sich ab von diesem Prinzip, dass Grenzen nicht ohne Zustimmung der beteiligten Parteien verändert werden können. Das wäre natürlich ein sehr schlechter Präzedenzfall, denn wir sind überall auf der Welt mit Sezessionsbewegungen konfrontiert und die würden natürlich Aufwind bekommen, wenn man jetzt eben von diesem Uti-possidetis-Prinzip abweicht.

    Engels: Das Prinzip der Grenzänderung, sagen Sie. Nun argumentieren andere Völkerrechtskollegen anders herum, dass sich das Völkerrecht weiterentwickeln muss, zum Beispiel der Grazer Völkerrechtsprofessor Wolfgang Benedek. Er hält dagegen. Er teilt mit vielen westlichen Regierungen die Einschätzung, wonach Serbien mit dem Krieg der Jahre 1998/99 das Recht verwirkt habe, Souveränität über das Kosovo auszuüben. Ist das auch rechtlich haltbar, oder ist das Politik?

    Heintze: Das ist die Auffassung eines Völkerrechtlers. Die kann man natürlich vertreten, wenn man in Betracht zieht, dass die Menschenrechte heute eine sehr große Bedeutung im Völkerrecht haben. Auf der anderen Seite muss man aber sehen: In der Staatenpraxis ist das bislang noch nicht vorgekommen und wir sind ja in vielen Fällen konfrontiert worden mit massiven Menschenrechtsverletzungen, die nicht zur Folge hatten, dass sich das Gebiet lostrennen durfte. Und ich befürchte auch wenn man das tatsächlich anwenden will, dann muss man sich natürlich fragen: Welche Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen eine Lostrennung eines Gebietes? Wollen wir etwa Darfur abtrennen von Sudan? Wollen wir weitergehend Tschetschenien abtrennen von Russland? Ich fürchte man wird dann eine Kette ohne Ende haben, weil sehr viele Völkerschaften eben unzufrieden sind mit ihrer Einbettung in bestehende Staatssysteme. Ich würde meinen die Lösung müsste eigentlich darin bestehen, dass man Autonomieregelungen - und zwar sehr massive und durchgreifende Autonomieregelungen - schafft, die es den Völkerschaften erlauben, im Staatsverband zu verbleiben, denn die Unabhängigkeitserklärung eines Gebietes hat ja nicht zur Folge, dass das Gebiet dann nicht mehr mit seinen Nachbarn leben muss. Wir kriegen die gleichen Probleme und ich bin auch sicher wir kriegen die gleichen Probleme zwischen Kosovo und Serbien, die wir in der Vergangenheit schon hatten, wenn wir nicht beide Seiten einbinden in die Lösung und die berechtigten Ansprüche beider Seiten berücksichtigen. Dann wird das zur Folge haben, dass die innerstaatlichen Probleme, die wir im Moment haben, zu internationalen Problemen werden, aber sie werden nicht gelöst.

    Engels: Haben wir da auch ein grundsätzliches Problem des Völkerrechts, mit dem wir es zu tun haben? Früher fußte es auf der Anerkennung der Souveränität von Staaten; nun kommen immer mehr Werte hinein. Ist das nicht die Gefahr, dass es dann auch beliebig wird?

    Heintze: Nein. Ich bin durchaus der Meinung, dass es sehr sinnvoll ist, Werte in das Völkerrecht einzubeziehen. Wir haben die Erfolgsgeschichte des Europarates. Der Europarat basiert auf zwei Werten: Menschenrechten und Demokratie. Und der Europarat hat mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof auch ein Instrument, diese Werte durchzusetzen. Ich glaube es muss schon in diese Richtung gehen, aber wir müssen beachten, dass sich die Staaten zu etwas verpflichten müssen und das dann in ihrem innerstaatlichen Bereich umsetzen müssen. Das kann nur erfolgen durch die Bereitschaft zur Kooperation und man muss beiden Seiten oder allen Staaten dann auch zubilligen, dass sie ihre nationalen Interessen natürlich behalten und verteidigen können, unter Beachtung der Menschenrechte. Aber da würde ich der Kooperation das Wort reden und nicht der Konfrontation.

    Engels: Hans-Joachim Heintze, Geschäftsführer des Instituts für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht an der Universität Bochum. Ich bedanke mich herzlich für das Gespräch.