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Vogelgrippe
Mit Attest zur Schlachtung

Enten- und Gänseherden sollen künftig vor der Fahrt zum Schlachthof auf Vogelgrippe untersucht werden. Das soll eine Ausbreitung von H5N8 aufhalten. Wie der gefährliche Erreger vermutlich von Asien nach Deutschland gelangen konnte, bleibt unklar.

Von Gerhard Schröder | 22.12.2014
    Weihnachtsgänse aus Sachsen
    Weihnachtsgänse aus Sachsen (picture alliance / ZB / Jan Woitas)
    Alle Enten- und Gänsehalter werden verpflichtet, die Tierbestände vor Schlachtung auf den Vogelgrippe-Virus H5N8 untersuchen zu lassen. Nur wenn der Erreger nicht nachgewiesen wird, dürfen die Tiere geschlachtet werden, kündigte Lanwirtschaftsminister Christian Schmidt, CSU, an.
    "Ich habe mich entschlossen, eine Eilverordnung zu erlassen, die vorschreibt, dass alle Enten und Gänsebestände, bevor sie in den Schlachthof kommen, auf das Virus untersucht werden."
    Verdachtsfall im Emsland
    Vor einer Woche war das Virus auf einem Hof im niedersächsischen Cloppenburg nachgewiesen worden, am Wochenende bestätigte sich ein weiterer Verdachtsfall im benachbarten Emsland. Mit 100 Millionen Tieren ist Niedersachsen die Hochburg der deutschen Geflügelwirtschaft., deshalb zieht das Ministerium nun die Notbremse. Sprecherin Ariane Girndt:
    "Hintergrund ist, dass Enten und Gänse anders im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung zeigen, wenn sie mit dem Virus infiziert sind und somit ein Risiko besteht, das unerkannt infizierte Tiere zur Schlachtung transportiert werden. Und das die Erkrankung im Schlachthof weitergebracht werden könnte. Das heißt, mit dieser Eilverordnung werden die Tiere geschützt."
    Mindestens 60 Tiere eines Transports müssen untersucht werden, bevor sie zum Schlachthof gebracht werden. Das Testergebnis darf nicht älter als sieben Tage sein, erläuterte die Sprecherin. Die Geflügelzüchter unterstützen die Pläne der Bundesregierung und haben die sofortige Umsetzung zugesichert. Friedrich Otto Ripke, der Präsident des Interessenverbandes der niedersächsischen Geflügelwirtschaft:
    "Ich halte es für verhältnismäßig. Ich glaube auch, dass man klar sagen muss, es muss nicht jedes Tier getestet werden, sondern die Herde. Und dann ist es verhältnismäßig und auch gerechtfertigt. Wir wollen sicherstellen, dass sich das Virus nicht verbreitet. Und da ist dieser Aufwand gerechtfertigt."
    Gefahr für Menschen besteht offenbar nicht
    Wie der Erreger, der zuvor in Asien aufgetreten war, nach Deutschland gelangt ist, ist noch unklar. Sicher ist dagegen: Das Virus ist gefährlich, kann sich schnell in den Beständen verbreiten, wenn nicht schnell Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, erläuterte Ministeriumssprecherin Girndt:
    "Das Virus hat für die Tierbestände eine sehr hohe Gefahr. Die Hühner und Puten sterben sehr schnell daran, und daher ist es vor allem in Niedersachsen, einem Land mit einer sehr hohen Tier- und Geflügeldichte, auch besonders wichtig, das schnell einzudämmen."
    Eine Gefahr für Menschen bestehe nicht, zumindest sei bislang weltweit kein Fall bekannt, dass das Virus auf den Menschen übertragen worden sei, sagte Girndt und empfahl für die Feiertage:
    "Wichtig ist natürlich bei Geflügel grundsätzlich, strikte Küchenhygiene einzuhalten, allein auch um den Übergang von anderen Bakterien zu vermeiden. Sprich: Geflügel sollte immer nur durchgegart verzehrt werden."
    Die Eilverordnung tritt morgen in Kraft und soll bis März des kommenden Jahres in Kraft bleiben.