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Vorschläge zur Strafrechtsreform
Nicht mehr automatisch lebenslänglich für Mörder

Eine Expertenkommission des Justizministeriums hat Vorschläge erarbeitet, wie das Strafrecht zu Mord und Totschlag reformiert werden soll. Das Gremium will Richtern mehr Spielraum geben als bisher. Seit Jahrzehnten gibt es Kritik daran, dass im Strafgesetzbuch Formulierungen zum Teil aus der Nazizeit stammen oder ungenau sind.

29.06.2015
    Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, im November 2014
    Bundesjustizminister Heiko Maas hat die Expertenkommission damit beauftragt, Vorschläge für eine Novellierung des Strafrechts zu erstellen. (imago / commonlens)
    Das Gremium spricht sich einstimmig dafür aus, die Begriffe "Mörder" und "Totschläger" aus dem Strafrecht zu streichen. Mehrheitlich plädieren die Juristen zudem dafür, Mord künftig nicht mehr automatisch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu ahnden.
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte den Bericht der Kommission. "Die Tötungsdelikte des Strafgesetzbuchs sind historisch schwer belastet. Der Mordparagraf ist bis heute vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt", sagte er. Ziel eines reformierten Strafrechts müsse es sein, gerechte Urteile im Einzelfall zu ermöglichen. Bislang müssten diese den Gesetzen zuweilen auf Umwegen abgetrotzt werden.
    Der mehr als 900 Seiten lange Bericht liefert aber keine eigenen Vorschläge für einen Neuentwurf. Die von den Experten erstellten unterschiedlichen Lösungsansätze sollen Maas zufolge vielmehr Grundlage für die parlamentarische Diskussion zur Reform der Mord- und Totschlagparagrafen schaffen.
    Mehr Spielraum für Richter
    Nach geltendem Recht muss ein Mensch mit lebenslanger Haft bestraft werden, wenn er aus "niedrigen Beweggründen, heimtückisch" eine Person tötet. Daran hatte es immer wieder Kritik gegeben, denn damit ist beispielsweise die Tötung eines sogenannten Haustyrannen, der von seiner über Jahre misshandelten Ehefrau im Schlaf getötet wird, rechtlich auf der selben Stufe wie ein vorsätzlicher Sexualmord. Das benachteiligt Menschen, die physisch unterlegen sind.
    Maas betonte: "Es geht nicht darum, künftig denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu bestrafen." Es sei klar, dass das Höchststrafmaß von lebenslanger Haft auch künftig erhalten bleibe. "An diesem Prinzip werden wir nicht rütteln - und so sieht das ja auch die große Mehrheit der Experten", erklärte Maas. Die Empfehlungen der Kommission würden nun geprüft und ein Gesetzentwurf erstellt.
    (hba/tzi)