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Was ist Rundfunk?
Der Fall PietSmiet und die Folgen

Rundfunk, das steht fürs Radio und fürs Fernsehen. Oder besser gesagt: Es stand dafür. Denn der Fall PietSmietTV zeigt, dass offenbar auch Angebote im Netz Rundfunk sein können - ob ihre Macher das so wollen oder nicht.

Von Christoph Sterz | 08.05.2017
    Mitglieder des Teams PietSmiet.
    PietSmiet: Kommentieren von Computerspielen via YouTube (imago / Manngold)
    "Jetzt lass uns wenigstens ein paar Minuten konzentrieren. Du bist so unfähig, ey. Unfähig wie so ein Knäckebrot von Wasa."
    Computerspiele spielen und darüber reden - das macht das Team von Piet Smiet. Und zwar unter anderem auf einem Kanal im Netz, auf dem ihre Videos in Dauerschleife gezeigt werden. Sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn PietSmiet haben den Kanal abgeschaltet. Hintergrund ist, dass PietSmiet vor einigen Wochen Post von der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt bekommen hat. Darin hieß es, dass PietSmiet für seine beiden Kanäle auf der Livestreaming-Plattform Twitch eine Rundfunklizenz braucht.
    Warum, erklärt der Sprecher der Landesmedienanstalt, Peter Widlok: "Wenn wir so wie bei PietSmiet es haben, dass den ganzen Tag über Programm läuft, dass ich selber als Nutzer keinen Einfluss habe auf das, was ich zu sehen bekomme, dann reden wir von Rundfunk. Und das war nach unserer Auffassung hier gegeben. Und deshalb hatten wir PietSmiet auch aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist das Angebot einzustellen oder es zu verändern."
    Nicht alle Online-Videomacher betroffen
    Die Frist läuft heute Nacht ab. Zur Stunde hat PietSmiet keinen Antrag gestellt und auch keinen Widerspruch eingelegt. Damit wäre der Fall für die Landesmedienanstalt erledigt. Ob PietSmiet noch Widerspruch einlegen oder auf längere Sicht einen Rundfunkantrag stellen wird, war von den Videomachern nicht zu erfahren. So oder so hat der Fall in den letzten Wochen für viel Wirbel gesorgt, weil ähnlich wie PietSmiet viele weitere Menschen in Deutschland Videos streamen.
    Peter Widlok hält die Aufregung aber für unangebracht. "Wir haben diese Aufregung in den letzten Wochen nicht so richtig verstanden. Weil es eine ganze Reihe von neuen Angeboten gibt, die zum Teil alle eine Lizenz beantragt haben und auch bekommen haben. Also es ist nicht so, dass PietSmiet jetzt der große Präzedenzfall wäre. PietSmiet hat deshalb für Aufsehen gesorgt, weil es ein sehr populäres Angebot ist in der Gamer-Szene und in der entsprechenden Community. Aber vom Prinzip her ist das für uns das, was wir als unsere Aufgabe sehen, nämlich dem Medienrecht Geltung zu verschaffen."
    Sowieso sind nicht pauschal alle Online-Videomacher betroffen. Denn es geht nur um Live-Streams. Aufgezeichnete Videos wie bei YouTube sind nicht betroffen. Und auch, wer nur gelegentlich und spontan bei Facebook oder anderswo ein Live-Video macht, muss auch in Zukunft keine Rundfunklizenz beantragen.
    Neue Regeln in Planung
    Malu Dreyer, rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission, hält es trotzdem für wichtig, dass genauer hingeschaut werden muss, welche Regeln für welche Angebote gelten. Das teilt sie auf Anfrage unserer Redaktion mit: "Klar ist, dass alle Beteiligten aufeinander zugehen müssen. […] Für die Meinungsvielfalt kann der kreative Input der Netzgemeinde nur positiv sein. Gleichzeitig unterliegen Rundfunkangebote in Deutschland nicht ohne Grund bestimmten Regeln, wie beispielsweise zur Werbung oder zum Jugendschutz. Auch die 'neuen' Medienschaffenden müssen anerkennen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist."
    Die Länder befassten sich seit Ende vergangenen Jahres mit der Thematik. Zu einer entsprechenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages hat das aber noch nicht geführt, auch wenn das unter anderem die Landesmedienanstalten mehrfach gefordert haben. Sie schlagen unter anderem vor, den Antrag auf eine Rundfunklizenz zu vereinfachen. Das nützt Anbietern wie PietSmiet aber erstmal nichts - denn noch gelten die alten Regeln.