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Was sich 2013 im Sozialrecht ändert

Wer jetzt zum Arzt geht, der kann sich den Griff ins Portemonnaie sparen. Denn die Praxisgebühr ist abgeschafft. Das ist aber nur eine Neuerung im Sozialrecht, die 2013 in Kraft tritt. Auch bei den Pflege- und Hartz-IV-Sätzen gibt es Änderungen.

Von Gerhard Schröder | 02.01.2013
    Patienten und Ärzte können aufatmen, die ungeliebte Praxisgebühr ist gestrichen. Die Zehn-Euro-Abgabe pro Quartal, die überflüssige Arztbesuche verhindern sollte, habe sich nicht bewährt, begründete Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.

    "Die Praxisgebühr ist keine sinnvolle Eigenbeteiligung, weil sie keine steuernde Funktion hat, weil sie die Akzeptanz der Bevölkerung nicht hat und weil sie nicht zur Transparenz über die in Anspruch genommenen Leistungen führt."

    Weniger glücklich über die Abschaffung der Arztprämie sind die Krankenkassen: Ihnen entgehen damit Einnahmen von knapp zwei Milliarden Euro.

    Was die Patienten an dieser Stelle sparen, geht allerdings an anderer Stelle wieder verloren. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt um einen zehntel Punkt auf 2,05 Prozent, für Versicherte ohne Kinder auf 2,3 Prozent. 1,1 Milliarden Euro sollen zusätzlich in die Pflegekassen fließen. Geld, mit dem Leistungen für Demenzkranke finanziert werden sollen.

    "Wir konzentrieren uns mit unseren Maßnahmen, die Familien in Deutschland zu stützten, die die Hauptlast der Pflege zu tragen haben. Darauf konzentrieren wir uns."

    Seit Jahresbeginn bekommen altersverwirrte Menschen, die in keiner Pflegestufe sind und von Angehörigen zu Hause betreut werden, erstmals Geld oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro. In den Pflegestufen 1 und 2 werden die Leistungen erhöht. Nach wie vor deckt die Pflegeversicherung aber nur einen Teil der Kosten ab, deshalb will Gesundheitsminister Daniel Bahr - nach dem Vorbild der Riester-Rente - die private Vorsorge stärken. Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließt, den belohnt der Staat künftig mit fünf Euro pro Monat. Viel zu wenig sei das, kritisieren einige. Unausgegoren nennen andere, wie der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang, den nach dem Gesundheitsminister benannten Pflege-Bahr:

    "Unter Verbraucherschutzgesichtspunkten ein wirklich gefährliches Produkt. Ich würde im Moment abraten, den Pflege-Bahr abzuschließen, weil viele Fragen da ungeklärt sind und weil ich davon ausgehe, dass das Ding nicht funktioniert."

    Handfester, wenngleich nicht unumstritten, sind da die Aussichten, die der von 19,6 auf 18,9 Prozent gesunkene Rentenbeitrag bringt. Beschäftigte und Arbeitgeber werden damit pro Jahr um insgesamt gut sechs Milliarden Euro entlastet.

    "Das ist schon von volkswirtschaftlichem Gewicht und hilft beiden: Den Arbeitgebern, die Lohnzusatzkosten zu begrenzen. Für die Arbeitnehmer steigen die verfügbaren Einkommen."

    Sagt Alexander Gunkel, Rentenexperte der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto spart dadurch etwa neun Euro pro Monat. Für Annelie Buntenbach kein Grund zum Jubeln. Für sie wiegen die Nachteile schwerer: In die Rentenkasse fließt künftig weniger Geld, die Reserven werden kleiner:

    "Das widerspricht den Herausforderungen der demographischen Entwicklung. Denn wenn klar ist, dass die Gesellschaft altert und dass wir vorsorgen müssen, dann ist es doch schizophren, die Rücklagen der Rentenversicherung aufzulösen."

    Etwas mehr Geld bekommen in diesem Jahr die rund sechs Millionen Hartz-4-Empfänger. Der Regelsatz für allein Wohnende steigt um acht auf 382 Euro, das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Für Kinder gibt es - je nach Alter zwischen 224 und 289 Euro.

    Mehr Geld verdienen dürfen künftig Minijobber, die Obergrenze wurde von 400 auf 450 Euro erhöht. Allerdings sollen Minijobber künftig Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, eine Pflicht, von der sie sich per Antrag befreien können.

    Mehr Geld bezahlen müssen dagegen Gutverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt, das ist die Gehaltsobergrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden. Im Westen steigt sie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung um 200 auf 5800 Euro, im Osten um 100 auf 4900 Euro.