Dienstag, 23. April 2024

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Wenn nicht der Tod uns scheidet

Wer bei einer Heirat schon an das mögliche Scheitern einer Ehe denkt, verhält sich nicht gerade romantisch. Aber Tatsache ist: Jede zweite bis dritte Ehe wird geschieden. In diesem Fall kann es friedensstiftend wirken, aufgrund eines Ehevertrags nach klaren Regeln vorzugehen.

Am Mikrofon: Ursula Mense | 18.07.2013
    Zumal das neue Familienrecht Frauen stärker in die Pflicht nimmt, wenn sie wegen der Kinder nicht berufstätig sind. Auch für Paare ohne Trauschein kann ein Vertrag sinnvoll sein. Was gehört rein, was nicht? Wie können Gütertrennung, Zugewinn oder Versorgungsausgleich fair geregelt werden? Und welche Vereinbarungen sind sittenwidrig?

    Unsere und Ihre Fragen diskutiert Ursula Mense mit Experten im Marktplatz.

    Studiogäste:
    - Michael Uerlings, Notar
    - Margarethe Bergmann, Vorsitzende Richterin Amtsgericht Köln
    - Julia Ehm, Rechtsanwältin

    Links:
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    - Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de
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