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Wettbewerbsrecht
EU-Beschwerde gegen Google

Die EU-Kommission geht mit einer formellen Beschwerde gegen Google vor. Der US-Konzern soll mit seiner Suchmaschine eigene Angebote bevorzugt darstellen und Konkurrenten sowie Nutzer damit schädigen. Es droht eine Milliardenstrafe.

15.04.2015
    Die EU-Kommission übermittelte Google ihre offizielle Beschwerde, wie Brüssel heute bekannt gab. Im Mittelpunkt stehen der Google-Preisvergleichsdienst "Google Shopping" und das Betriebssystem Android, wie in Brüssel mitgeteilt wurde.
    Die Beschwerde von Wettberwerbskommissarin Margrethe Vestager lautet, dass Google den Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. Es geht also darum, dass bei Suchen nach Produkten auf der normalen Google-Seite nicht unbedingt die besten Treffer ganz oben stehen oder am stärksten ins Auge fallen. "Stattdessen werden Ergebnisse etwa für Google Shopping zum Beispiel auf dem Bildschirm sichtbarer platziert", heißt in der Mitteilung der Kommission.
    Dies wäre zum Schaden der Verbraucher, die bei ihrer Suche nicht notwendigerweise die relevantesten Ergebnisse zu sehen bekämen, so die Kommission weiter. Zudem schade es der Konkurrenz. Eine ganze Reihe von Internetfirmen hatten sich in Brüssel über Google beklagt.
    Untersuchung auch wegen "Android "
    Die jetzige Beschwerde betrifft nur "Google Shopping". Bei anderen spezialisierten Suchdiensten, etwa für Flüge und Hotels, besteht zwar weiterhin der gleiche Verdacht, dass Google Suchergebnisse zu seinen Gunsten manipuliert. Hier ermittelt die Kommission aber erst einmal weiter, ebenso wegen anderer Verdachtspunkte.
    Die Kommission brachte heute aber auch eine ganz neue weitere Untersuchung gegen Google auf den Weg. Sie betrifft das Betriebssystem Android für mobile Geräte. Auch hier könnte der US-Konzern aus Sicht der EU eine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben oder wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben.

    Google reagierte umgehend auf die Beschwerde der Kommission: "Behauptungen über Schäden für Verbraucher und Konkurrenten haben sich als weit neben der Spur erwiesen", teilte der Konzern aus Kalifornien in seinem offiziellen Blog mit. Google wehrt sich darin gegen den Vorwurf einer zu großen Marktmacht: "Zwar mag Google die meistbenutzte Suchmaschine sein. Dennoch können die Leute Informationen auf zahlreiche verschiedene Weisen finden und darauf zugreifen."
    Margrethe Vestager, neue EU-Wettbewerbskommissarin
    Leitet die Untersuchung: EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager (dpa / picture alliance / Jens Noergaard Larsen)
    Zustimmung von Gabriel
    Bundeswirtschaftsminister Gabriel begrüßte die EU-Maßnahmen. Eine Sprecherin erklärte in Berlin, das europäische Kartellrecht müsse konsequent angewendet werden.
    Die EU ermittelt in dem Fall seit November 2010. Mit dem jetzigen Schritt, der sogenannten Übermittlung der Beschwerdepunkte, wählt sie eine schärfere Gangart. Es ist aber noch keine Entscheidung. Google kann jetzt binnen zehn Wochen erneut Stellung nehmen. Dann ist sowohl eine einvernehmliche Lösung denkbar als auch eine milliardenschwere Geldbuße. Diese könnte Google wiederum vor dem EU-Gericht in Luxemburg anfechten.
    (mg/bor)