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Wie können private Daten im Internet geschützt werden?

Während Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner über gesetzliche Regelungen für den Schutz von privaten Internetdaten nachdenkt, setzt der Branchenverband BITKOM auf die Selbstverpflichtung der Wirtschaft.

Von Verena Kemna | 08.02.2011
    Jeder zweite Internetnutzer in Deutschland hat inzwischen ein Onlineprofil. Das bedeutet, dass etwa 27 Millionen Bundesbürger freiwillig persönliche Angaben, Ideen oder Fotos im Netz veröffentlichen. Dabei geben immer noch viele Internetnutzer ihre Daten heraus, ohne über mögliche Folgen nachzudenken. Doch viele Verbraucher kennen inzwischen die Risiken im Netz. Jeder Zweite hält seine Daten im Netz für unsicher. Dieter Kempf vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, kurz BITKOM, glaubt dennoch, dass der Rechtsrahmen in Deutschland genügend Schutz bietet. Statt auf neue Gesetzesregeln setzt er auf die Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Etwa acht Unternehmen, allen voran Google Streetview haben einen Verhaltenskodex erarbeitet:

    "Der in Ergänzung bestehender Gesetzeslagen den Anwender schützt, dem Anwender ganz klar sagt, was mit seinen Daten geschieht, was aber auch nicht geschieht, welche Möglichkeiten er beim Widerspruchsverfahren hat. Das Auspixeln seines Gebäudes, ein standardisiertes Vorgehen bis hin zu einer kostenfreien Beschwerdestelle."

    Spätestens im Sommer soll die Selbstverpflichtung umgesetzt sein. Ein Modell auch für andere Unternehmen. So werde derzeit eine Selbstverpflichtung für Callcenter geprüft. Nur jeder zweite Verbraucher hat volles Vertrauen zum Datenschutz im Internet. Das, so Kempf, liegt oft auch an mangelnder Information. Gut gewählte Passwörter, aktuelle Sicherheitssoftware und sichere Bezahlmethoden sollten Standard bei der Datensicherheit sein. Bei der Übertragung sensibler Daten, etwa beim Einkaufen und Onlinebanking sollten Internet Nutzer auf eine Verschlüsselung achten. Der sogenannte digitale Radiergummi, der einmal vorhandene Daten im Netz wieder löscht, bietet keine absolute Sicherheit.

    "Es ist wirklich so, dass alle jetzt bekannten technischen Verfahren, die dazu führen könnten, relativ leicht umgangen werden können. Das heißt, es bietet Schutz für denjenigen, der den Schutz haben möchte und gegenüber denjenigen, die den Schutz auch akzeptieren wollen, aber es gibt keinen Schutz für den, der missbräuchlich damit umgehen will, das muss man einfach wissen."

    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner CSU, erklärt, dass die Bundesregierung der Weitergabe personenbezogener Daten Grenzen setzen will.

    "Wir wollen nicht, dass Unternehmen Geschäfte mit Daten von Nutzern machen indem sie ohne Zustimmung der Betroffenen Persönlichkeitsprofile veröffentlichen, indem sie Suchmaschinenergebnisse zur Profilbildung nutzen oder Bewegungsprofile erstellen."

    Derzeit werde gerade ein neuer Gesetzentwurf erarbeitet, so die Bundesministerin.

    "Wer für die Profilbildung vertrauliche Inhalte wie etwa aus dem E-Mail-Verkehr eines Nutzers auswerten will, soll hierfür die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen einholen müssen. Auch für die Erhebung von Standortdaten muss eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen. Eine pauschale Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, halte ich für nicht ausreichend."