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WLAN-Ausbau
Zweifel am Gesetzesentwurf

Am Strand, im Stadtpark oder im Taxi per WLAN im Internet surfen. Was in anderen Ländern längst gang und gäbe ist, ist in Deutschland weitgehend Zukunftsmusik. Als ein Grund für die Zurückhaltung gilt die mangelnde Rechtssicherheit. Dies will die Bundesregierung ändern.

Von Katharina Hamberger | 12.03.2015
    Eine Hand hält ein Schild mit einem WLAN-Symbol, im Hintergrund das Hamburger Rathaus.
    WLAN in der Stadt: Hamburg will seine komplette Innenstadt mit einem kostenlosen WLAN-Angebot ausstatten. Für Privatnetze will die Bundesregierung die Latte höherlegen. (dpa / Daniel Reinhardt)
    Vor dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist ein kleiner Park. Wer möchte, kann dort ab heute im Internet surfen. Das Ministerium bietet nun ein Open WLAN im Haus und in der Umgebung an:
    "Das ist ein Angebot, was glaube ich, an ganz vielen Stellen Schule machen wird, freies WLAN kann von ganz vielen angeboten werden und erhöht die Attraktivität auch in den Städten. Wir wollen da mit meinem Haus Vorreiter sein" erklärt Bundesinfrastrukturminister Alexander Dobrindt, CSU unserem Hauptstadtstudio.
    Dass Dobrindt sich Vorreiter nennen kann, liegt daran, dass es kaum freies WLAN in Deutschland gibt. "Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse", sagt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, SPD, dessen Ministerium auf der anderen Seite des Parkes liegt, in dem das Dobrindt-WLAN funktionieren soll. Dort gibt's kein freies WLAN - aber man versucht hier, Regeln für die Nutzung und das Anbieten von drahtlosen Netzwerken zu präzisieren. Das Ministerium hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgestellt, es soll Klarheit bei der sogenannten Störerhaftung bringen. Es gibt zwar schon das Telemediengesetz und auch eine E-Commerce-Richtlinie der EU. Beide besagen, dass jemand nicht haftet, wenn er ein WLAN zur Verfügung stellt und der Nutzer damit das Urheberrecht verletzt. Allerdings gibt es da noch einige Unsicherheiten.
    "Zumutbare Maßnahmen"
    Die versucht das Wirtschaftsministerium zu beseitigen. Für Anbieter, die WLAN geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, also zum Beispiel Cafés, Hotspotanbieter oder das Bundesverkehrsministerium soll in Zukunft gelten, dass sie Zitat "zumutbare Maßnahmen" ergreifen müssen, um eine Rechtsverletzung zu verhindern, unter anderem, dass das Netzwerk durch Verschlüsselung oder durch ähnliche Maßnahmen geschützt sein muss. Und, dass der Nutzer erklären muss, dass er keine Rechtsverletzung begeht. Sonstige Anbieter, also auch private, müssten in Zukunft ihr Netz schützen und den Namen der Nutzer kennen.
    Kritik am Entwurf
    Der Gesetzentwurf könnte vermutlich den Interessensverbänden, die besonders das Urheberrecht schützen wollen nicht weit genug gehen. Denn auch, wer versichert keinen Rechtsbruch zu begehen, muss sich nicht zwingend seinen vollen Namen angeben. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft ECO hingegen steht auf der anderen Seite. Dort findet man es zwar gut, dass die Bundesregierung damit versucht Rechtssicherheit zu schaffen, aber ein Versuch, der für Oliver Süme, Vorstandsmitglied von ECO, nicht gelungen ist:
    "Wünschenswert wäre gewesen einfach eine klare Gleichstellung von WLAN-Betreibern zu Access-Providern ohne wenn und aber. So dass gesetzlich ganz klar gestellt ist, dass ein WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Dass das nun mit zusätzlichen Verpflichtungen der Betreiber gespickt ist, das geht meines Erachtens am gewünschten Ergebnis vorbei."
    Die Internetwirtschaft glaubt also nicht, im Gegensatz zur Bundesregierung, dass es dadurch mehr frei zugängliches WLAN in Deutschland geben wird.