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Wohnen
Berlin führt Mietpreisbremse ein

Seit heute gilt für das Land Berlin die sogenannte Mietpreisbremse. Damit sollen sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermieden werden. Mieterverbände setzen große Hoffnungen in das Instrument, viele Eigentümer und die Wohnungswirtschaft sind dagegen skeptisch.

01.06.2015
    Gründerzeithäuser im Bezirk Steglitz in Berlin.
    Gründerzeithäuser im Bezirk Steglitz in Berlin. (picture-alliance / dpa / Wolfram Steinberg)
    Derzeit müssen Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter. Um dies zu verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden künftig nur noch maximal um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" ausweisen.
    Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse zum 1. Juli einführen. Berlin macht seit heute von dem Gesetz Gebrauch.
    Sachsen-Anhalt und Saarland machen nicht mit
    Andere Bundesländer zögern noch bei der Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes. So hieß es bislang etwa in Baden-Württemberg, die Bremse solle im Sommer folgen. Hamburg, wo Immobilien und Mieten besonders teuer sind, will "zeitnahe" Gespräche über die Einführung. In Bayern wird der Start vorbereitet - Städte müssen aber noch festgelegt werden. Wohl erst 2016 wird Niedersachsen die Preisbremse umsetzen, in Hessen ist ein Termin noch unbekannt.
    Dagegen ausgesprochen haben sich Sachsen-Anhalt und das Saarland. Hier herrscht vielerorts eher Leerstand statt Knappheit, viele Vermieter haben ohnehin ein nicht so starkes Interesse an Erhöhungen.
    Seit heute gilt auch das Bestellerprinzip
    Das Instrument zur Kappung von Preissteigerungen ist allerdings umstritten. Zwar sind Erstvermietungen und von grundauf renovierte Wohnungen von den prozentualen Obergrenzen ausgenommen. Doch die Wohnungswirtschaft fürchtet, dass etwa der Anreiz für Sanierungen abnehmen wird.
    Der Deutsche Mieterbund sieht in der Mietpreisbremse dagegen klare Vorteile. So könnten mit der Preisbremse maßlose Steigerungen verhindert werden.
    Ebenfalls seit diesem Montag gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat - das sogenannte Bestellerprinzip.
    (pg/dk)