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Wohnsitz im Ausland

Mit der sogenannten Riester-Rente fördert der Staat seit acht Jahren die private Rentenvorsorge. 2008 wurde die Riester-Rente um eine weitere Form der Altersvorsorge erweitert: Beim "Wohn-Riestern" können Versicherte die staatlichen Zulagen und den Ansparbetrag auch für den Erwerb eines Eigenheims verwenden - auch im Ausland.

Von Dieter Nürnberger | 13.01.2011
    Eine Riesterförderung für Immobilien im Ausland ist noch nicht so lange möglich. Denn ursprünglich hatte der deutsche Gesetzgeber diese Option überhaupt nicht vorgesehen. Erst seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Herbst 2009 gibt es diese Möglichkeit. Daraufhin musste Deutschland die Förderrichtlinien für die Riester-Verträge korrigieren. Nun gilt also, dass beispielsweise Rentner die Förderung nicht mehr zurückzahlen müssen, wenn sie im Alter ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen. Jörg Sahr, Riester-Experte der Stiftung Warentest, spricht deshalb auch von der sogenannten "Mallorca-Klausel".

    "Das betrifft diejenigen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen, ihren Wohnsitz also ins Ausland verlegen. Sie können ihren Riestervertrag einsetzen, um ihre Immobilie dort zu finanzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass sie diese Immobilie als Hauptwohnsitz oder eben als Lebensmittelpunkt nutzen. Reine Ferienimmobilien werden nicht gefördert."

    Die Wohn-Riester-Förderung besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten: Zum einen hat man die Möglichkeit, Vermögen, welches mit einen herkömmlichen Riester-Sparvertrag angespart wurde, für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie einzusetzen. Zum anderen kann ein Riester-Immobilien-Darlehen aufgenommen werden - Steuervorteile und Zulagen fließen dann in die Tilgung des Darlehensvertrags.

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs machte die Wohn-Riester-Bestimmungen EU-kompatibel. Die neuen Regeln kommen nun auch jenen zugute, die in Deutschland arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen und dort Steuern zahlen.

    "Es gibt ja eine ganze Menge an Grenzgängern, die in Deutschland arbeiten, sich aber im nahen Ausland eine Immobilie zulegen wollen. Auch dafür kann das angesparte Geld eines Riester-Vertrags verwendet werden. Und wenn sie eine Bank finden, die das finanziert, dann ist es auch möglich, dies mit einem Riester-Darlehen zu finanzieren und für Tilgung des Darlehens Zulagen zu bekommen."

    Nicht zuletzt können auch jene in den Genuss der Förderung kommen, die aus dem Ausland zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind. Warentest-Experte Jörg Sahr.

    "Auch ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, ihren Ruhestand dann aber wieder in ihrem Heimatland verbringen wollen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihr Riestervermögen für den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie einzusetzen. Voraussetzung ist allerdings, es muss sich um ein EU-Land oder eben um Norwegen, Island oder Liechtenstein. Für einen Hausbau beispielsweise in der Türkei wäre das derzeit nicht möglich. Frühestens eben, wenn die Türkei EU-Mitglied werden würde."

    Und eines sollte auf jeden Fall noch beachtet werden. Bei der Riesterförderung gilt grundsätzlich das Prinzip der nach gelagerten Besteuerung. Das heißt in der Ansparphase bleiben die Beiträge steuerfrei, im Rentenalter werden jedoch die Auszahlungen besteuert. Dieser Grundsatz gilt auch für das Wohnriestern, egal, ob im Inland oder im europäischen Ausland.