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Wohnungsmarkt
Regierung will Mietpreisbremse verschärfen

Heute soll im Kabinett das von Justizministerin Katarina Barley vorgelegte Mieterschutzgesetz beschlossen werden. Ein zentrales Vorhaben: Die Mietpreisbremse verschärfen und für mehr Transparenz sorgen. So sollen Vermieter die Vormiete beispielsweise offenlegen müssen. Kritikern geht das nicht weit genug.

Von Mathias von Lieben | 05.09.2018
    "Bezahlbare Mieten" steht auf einem Wandbild nahe dem Kottbusser Tor in Berlin im Bezirk Kreuzberg.
    Die Mietpreisbremse hat sich bisher als wenig wirksam erwiesen (picture alliance / Wolfram Steinberg)
    Es gibt einen Satz, der in der SPD gerade Konjunktur hat:
    "Bezahlbarer Wohnraum ist die neue soziale Frage"
    Das betont nicht nur die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles wie hier im Deutschlandfunk-Interview der Woche, sondern auch Justizministerin Katarina Barley, wann immer es geht. Die Bundesregierung will diese soziale Frage jetzt angehen: Heute soll im Kabinett das von Barley vorgelegte Mieterschutzgesetz beschlossen werden.
    Strengere Auskunftspflichten für Vermieter
    Ein zentrales Vorhaben darin: die Mietpreisbremse verschärfen und für mehr Transparenz sorgen. Denn seit ihrer Einführung 2015 sei sie wirkungslos geblieben, monieren Kritiker immer wieder. Es habe zu viele Ausnahmen gegeben. Damals hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, dass eine neue Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem liegen darf, was ortsüblich verlangt wird. Im neuen Entwurf stehen nun strengere Auskunftspflichten. So müssen Vermieter künftig in jedem Fall und von vornherein die Höhe der Vormiete offenlegen, wenn sie von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen – etwa weil es sich um einen Neubau handelt oder weil die Vormiete bereits höher war.
    Ein weiterer Punkt in Barleys Entwurf: die sogenannte Modernisierungsumlage. Schutz bieten soll das Gesetz laut Andrea Nahles nämlich auch für Mieter, "die gezielt zum Beispiel herausmodernisiert werden aus ihren Wohnungen, wo sie vielleicht schon seit Jahrzehnten heimisch sind."
    So sollen die Kosten reduziert werden, die ein Wohnungsbesitzer auf den Mieter umlegen kann, wenn beispielsweise Fassaden gedämmt oder neue Aufzüge eingebaut werden. Bisher waren das jährlich bis zu 11 Prozent der Kosten, jetzt sollen es nur noch 8 Prozent sein. Allerdings soll dies nur für solche Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Ein Zugeständnis an den Koalitionspartner, der eine allgemeine Absenkung der Umlage ablehnte.
    Zudem beinhaltet der Entwurf eine sogenannte Kappungsgrenze: Eigentümer dürfen demnach die Miete nach Modernisierungen künftig innerhalb von sechs Jahren höchstens um drei Euro pro Quadratmeter erhöhen.
    Missbrauch von Modernisierungen soll verhindert werden
    Auch gegen den Missbrauch solcher Modernisierungen will Barley vorgehen: Sollten Eigentümer eine Modernisierung mit der Absicht durchführen, den Mieter loszuwerden, hat dieser künftig Anspruch auf Schadenersatz. Doch dies nachzuweisen wäre Aufgabe des Mieters. Gelingt das, können bis zu 100.000 Euro fällig werden.
    Manchen Genossen geht der Entwurf von Barley nicht weit genug. Michael Müller, Regierender Bürgermeister Berlins, fordert eine Reduzierung der Umlagekosten auf höchstens sechs Prozent. Kritik kommt auch von Stefan Körzell, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Die öffentliche Hand müsse klotzen statt kleckern und mehr Sanktionen in das Gesetz aufnehmen, etwa wenn gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen werde.