Freitag, 19. April 2024

Archiv


YouTube muss sieben Musikvideos sperren

Das Internetportal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musikverwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg in erster Instanz.

Von Verena Herb | 20.04.2012
    Nicht nur, dass YouTube in sieben von zwölf Fällen Videos mit Musiktiteln nicht mehr bereitstellen darf - im Urteil des Landgerichtes Hamburg wurde zudem eine maßgebliche Frage grundsätzlich beantwortet: Nämlich: YouTube haftet als Internetportal für die Inhalte seiner Nutzer. Und nur darauf komme es bei der Entscheidung an, erklärt Kerstin Bäcker, Anwältin der Verwertungsgesellschaft GEMA nach der Urteilsverkündung.

    "Ich sehe das als einen großartigen Erfolg, weil das Gericht festgestellt hat, dass YouTube für die Inhalte seiner Nutzer in dem Dienst verantwortlich ist. YouTube haftet für die Inhalte auf einer Plattform. Das ist ein großartiger Erfolg für die GEMA."

    Und doch ist es nur ein Teilerfolg. Denn das Gericht befand, dass die Googletochter YouTube nur eine sogenannte Störerhaftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer nur mitverantwortlich gemacht werden könne. Grundsätzlich bleibt der Musikfan Verletzer des Urheberrechts. Weil aber YouTube die technische Möglichkeit des Hochladens geschaffen hat, gilt die Plattform in den Augen der Richter als "Störer" der Rechte der GEMA. Deshalb haften die Videoportalbetreiber nur dann, wenn sie gegen Prüfpflichten verstoßen.

    Das bedeutet konkret: Wenn Urheberrechtsverletzungen von der GEMA festgestellt werden, dann erst muss YouTube die Videos unverzüglich sperren.

    Das bedeutet nicht, dass YouTube schon im Vorfeld den Inhalt auf seiner Seite auf mögliche Urheberrechtsverletzungen untersuchen muss. Und somit auch ein Teilerfolg für YouTube, wie der Sprecher des Googlemutterkonzerns Kay Overbeck erklärt:

    "Das Gericht hat entschieden, dass YouTube eine Hostingplattform ist und bleibt, die von Milliarden von Nutzern beziehungsweise. auch mit Milliarden von Videos gefüllt wird. Mit Inhalten, die YouTube sich nicht zu eigen macht. Und wir eben auch nicht wissen, was da hochgeladen wird. Und immer dann, wenn wir in Kenntnis gesetzt werden darüber, welche Inhalte vermeintlich Rechte anderer brechen, wir diese dann natürlich auch von der Plattform herunter nehmen."

    Das Landgericht befand zudem, dass YouTube die Videoplattform mit zwei Filtern ausstatten muss: das bereits bestehende von YouTube entwickelte Programm Content-ID und einen neuen Wortfilter. Diese Filter sollen, wenn eine Urheberrechtsverletzung von der GEMA gemeldet wurde, auch weitere Videos mit dem Musiktitel finden. Wie zum Beispiel Konzertmitschnitte per Handy oder selbst gesungene Karaokeversionen.

    Bei Zuwiderhandlung droht YouTube im Einzelfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten.

    Auch wenn YouTube nicht präventiv auf Urheberverletzungen untersuchen muss und nur auf Hinweis Videos von der Plattform löschen muss, gibt sich die GEMA zufrieden. Rechtsanwältin Kerstin Bäcker:

    "Für uns ist wichtig, dass YouTube überhaupt Maßnahmen zu ergreifen hat und das ist der Fall. YouTube muss Content ID selbst aktivieren, sie können nicht einfach nur eine Software im System hinstellen und den Rechteinhabern sagen, bitte bediene dieses System. Sondern sie müssen selbst aktiv werden. Und sie müssen einen Wortfilter einsetzen und das ist ein sehr wichtiger Schritt für die Zukunft."

    Beide Seiten wollen nun das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel dagegen einleiten wollen. Sowohl Google als der Mutterkonzern von YouTube als auch die GEMA sperren sich nicht gegen weitere Verhandlungen.