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Zugunglück von Bad Aibling
Dreieinhalb Jahre Haft für Fahrdienstleiter

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling hat das Landgericht Traunstein den Fahrdienstleiter der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Er muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge in Oberbayern waren im Februar zwölf Menschen gestorben. 89 wurden verletzt.

05.12.2016
    Der Fahrdienstleiter Michael P. (rechts) unterhält sich im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein mit seinem Anwalt Thilo Pfordte.
    Der Fahrdienstleiter Michael P. (rechts) ist vom Landgericht Traunstein zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (picture alliance/ dpa/ Sven Hoppe)
    Zu Beginn des Prozesses hatte der 40-Jährige bereits gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge das Fantasy-Rollenspiel "Dungeon Hunter5" auf seinem Handy gespielt zu haben. An die Hinterbliebenen der Opfer gerichtet hatte er erklärt: "Ich weiß, dass ich mir am 9. Februar große Schuld aufgeladen habe."
    Vom Spielen abgelenkt hatte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt. Dadurch schickte er beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Beim Absetzen eines Notrufes unterlief ihm dann noch ein zweiter Fehler: Er drückte eine falsche Taste, sodass der Alarm die Lokführer nicht erreichte. Der Frontalzusammenstoß war daraufhin unabwendbar. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach in einem Zeitungsinterview von einer "ganz besonders tragischen Verkettung von gleich zwei Fehlleistungen".
    Zugunglück bei Bad Aibling am 9. Februar 2016
    Zugunglück bei Bad Aibling am 9. Februar 2016 (dpa / picture-alliance / Peter Kneffel)
    Verurteilung war erwartet worden
    Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft für den Fahrdienstleiter gefordert, der bereits seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft sitzt. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. An einer Verurteilung hatte nach sechs Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Das Landgericht Traunstein sprach von einem der "erschreckendsten Zugunglücke" der letzten Jahre.
    Bekannt wurde im Verlauf des Prozesses auch, dass die Bahn auf der Strecke, auf der sich der Unfall ereignete, seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.
    (nin/tgs)