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Zusammenleben ohne Trauschein
Regelungen rund um Kind, Hof und Erbe

Die Ehe ist keine Selbstverständlichkeit mehr, viele Paare leben auch unverheiratet zusammen. Aber wenn Kinder, eine Immobilie oder das Erbe ins Spiel kommen, muss dann doch einiges geregelt werden - dazu gibt es unterschiedliche Wege.

Von Sebastian Moritz | 03.05.2018
    Paar spricht in Bild-Sprechblasen miteinander.
    Als Paar ohne Eheschein muss man einiges regeln. (imago / Ikon Images)
    Lioba Schulte und Martin Steinkamp leben in einem kleinen Häuschen am Rande des Ruhrgebiets. Im Garten spielen die Hunde und seit anderthalb Jahren gehört auch Tochter Julia zur Familie. Eine typische Familie, könnte man meinen. Eines gibt es aber nicht: einen Trauschein.
    "Wir haben einfach gedacht, wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wie wir glücklich zu sein haben. Wir sind so glücklich und wir brauchen dafür keinen Wisch und keine Kirche und keinen Staat, sondern das funktioniert so."
    Damit die Partnerschaft auch so funktioniert, hat das Paar aber klare Absprachen getroffen – vor allem für Tochter Julia. Das Sorgerecht teilen sich die beiden. Sollte einem Elternteil etwas zustoßen, geht das Sorgerecht automatisch komplett auf den anderen Partner über, das haben sich die beiden notariell beglaubigen lassen. Ein Gang zum Jugendamt wäre auch möglich gewesen.
    "Wir fanden, dass wir die gleichen Rechte für das Kind haben sollten wie verheiratete Personen. Und ich möchte genauso für das Kind da sein wie meine Lebensgefährtin, deswegen ist das so die beste Lösung, sonst könnte ich mich nämlich auch einfach aus dem Staub machen."
    Partnerschaftsvertrag ist Möglichkeit
    Das kleine Häuschen, in dem die beiden leben, gehört Lioba Schulte. Im Testament ist aber klar geregelt, dass ihr Partner und ihre Tochter das Haus erben sollen. Solche Dinge hätten die beiden auch in einem sogenannten Partnerschaftsvertrag festhalten können. Das ist vergleichbar mit einem Ehevertrag und regelt zum Beispiel, was im Falle einer Trennung mit dem gemeinsamen Vermögen oder dem Haus passiert. Außerdem kann man hier klären, wie es mit Unterhaltszahlungen aussieht, wenn die Partnerschaft auseinandergehen sollte. Schulte und Steinkamp fühlen sich aber auch ohne einen solchen Vertrag gut vorbereitet für das gemeinsame Familienleben.
    "Ich glaube, wir haben überhaupt keine Nachteile, außer dieses Steuerliche. Wir haben wirklich alles aufgeteilt, wir haben gleiche Rechte auf allen Konten und allem, was es so gibt, am wichtigsten natürlich gleiche Rechte am Kind."
    Steuerlich könnten die beiden durch eine Hochzeit jedes Jahr mehrere Tausend Euro sparen. Weitere Vorteile ergeben sich beim Erbrecht. Hier werden unverheiratete Paare nämlich wie Fremde behandelt. Vom Erbe geht ein großer Batzen an den Staat. Denn der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro, bei verheirateten Paaren sind es 500.000 Euro. All das soll in den Augen der beiden jedoch kein Grund für eine Ehe sein. Zwar möchten sie nicht ausschließen, dass sie irgendwann doch einmal heiraten. Schon jetzt haben sie aber etwas, dass viel mehr verbindet als jeder Ehering.
    "Was viel höher zu stellen ist, ist ein Kind. Ein Kind verbindet auf Dauer. Eine Ehe ist nur eine Unterschrift, die ich jederzeit vor Gericht trennen lassen kann, aber so ein Scheißerchen hier, das kannst du nicht einfach mal so eben wegschieben."