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30 Jahre Mauerfall
Schmerzhafter Umgang mit der Bodenreform-Enteignung

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Ostdeutschland Landbesitzer enteignet. Die Bodenreform sorgt auch drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR für Diskussionen. Viele Alteigentümer kritisieren den Umgang mit der Enteignungen im wiedervereinten Deutschland.

Von Silke Hasselmann | 08.11.2019
Mit einem Feldmesszirkel misst ein Bauer am Dienstag (21.09.2004) in Zschernitz (Landkreis Delitzsch) seinen Acker aus (Illustration zum Thema Bodenreform). Mit einem der umstrittensten Themen nach der deutschen Wiedervereinigung beschäftigt sich an diesem Mittwoch (22.09.2004) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er verhandelt erneut über Entschädigungsklagen von Opfern der so genannten Bodenreform. Die 70 Kläger machen geltend, sie seien von der Bundesrepublik nicht ausreichend für die Enteignung ihrer Grundstücke unter sowjetischer Besatzung zwischen 1945 und 1949 sowie in der DDR entschädigt worden.Foto: Peter Endig dpa |
Im angespannten deutschen Wohnungsmarkt wird die Bodenreform wieder zum Thema (Picture alliance / dpa / Peter Endig)
Mit dem Mauerfall vor 30 Jahren keimt bei vielen Westdeutschen erste Hoffnung auf, Besitz zurückzuerhalten, Konkret: Grund und Boden, Güter oder Herrenhäuser auf dem Gebiet der DDR. Denn deren Familien hatten diese nach 1945 durch die Bodenreform in der damaligen sowjetischen Besatzungszone entschädigungslos verloren. Nach der Wiedervereinigung ein Jahr später wird klar: Höchstens zurückkaufen ist möglich. Von der Treuhandanstalt zur Privatisierung von DDR-Volksvermögen.
Viele Familien hadern mit der Rechtsprechung. Doch die meisten investieren noch einmal in ihre einstigen Güter in Ostdeutschland und packen selbst an. Viele schlagen dort Wurzeln und bleiben. Dietmar Brauer zum Beispiel zog von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg auf die Insel Poel.
"Wir befinden uns im jetzigen Sitzungsraum im alten Wohnhaus. Das Haus ist 1850 von meinen Ururgroßvater gebaut worden, als er den Hof aus dem Dorf Malchow aussiedelte um sich zu vergrößern. Als wir hier 1991 eingezogen sind, meine Frau und ich, haben wir das Haus sukzessive renoviert."
Eine Pressekonferenz der Treuhandanstalt mit dem deren Präsidenten Detlev Rohwedder am 27. November 1990 in Berlin.
Umstrittene Treuhand-Bilanz - Zwischen Dichtung und Wahrheit
Auch 30 Jahre nach dem Mauerfall ist das Trauma um die Treuhand noch nicht vorbei. Die Behörde, die volkseigene DDR-Betriebe in gut funktionierende private Unternehmen umwandeln sollte, sorgt bis heute für Debatten. Sogar ein erneuter Untersuchungsausschuss wird gefordert.
Dass die Brauers im mecklenburgischen Kleindorf Malchow leben und von hier aus über 200 Menschen gutbezahlte Arbeit geben, ist weniger selbstverständlich als man heute vielleicht glaubt. Denn der angestammte Familiensitz samt Ackerflächen ging nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge der Bodenreform verloren, denn er lag in der sowjetisch besetzten Zone. verloren. Die Militäradministration enteignete dort ohne jede Entschädigung den Mann, mit dessen Konterfei die kleine Foto-Ahnengalerie an der Wand des Konferenzraumes beginnt.
"Also rechts ist mein Urgroßvater, der das Unternehmen 1897 mit der Hofübernahme begonnen hat, also mit Pflanzenzüchtung angefangen hat. Zunächst Sortenprüfung, aber dann auch sehr schnell Selektion durchgeführt hat und damals die `Saatzuchtwirtschaft Hans Lembke` aufgebaut hat. 1945 wurde er enteignet, weil eben über 100 Hektar."
Schaffung der "Volkseigenen Güter"
Einhundert Hektar - eine entscheidende Marke für die "demokratische Bodenreform", die die Sowjetische Militäradministration in Deutschland - kurz SMAD - kurz nach Kriegsende 1945 für ihre Besatzungszone befiehlt. Selbst wer nicht als Kriegsverbrecher oder "Aktivist des Nationalsozialismus" galt, wurde entschädigungslos enteignet, sobald er mehr als 100 Hektar Land besaß. Denn dann galt man als Großgrundbesitzer. So sahen es auch die Verordnungen vor, die die Landes- und Provinzialverwaltungen Anfang September 1945 erlassen.
7.160 Gutsbesitzer östlich der Elbe waren davon betroffen, und zwar gerade auch im damaligen Land Mecklenburg, sagt Clemens Vogelsberg. Der Berliner Rechtsanwalt arbeitete ab 1991 viele Jahre für das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in Mecklenburg-Vorpommern und kümmerte sich vor allem um die Rückübertragung landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe.
"Nachdem Mecklenburg-Vorpommern ja ein sehr landwirtschaftlich geprägtes Land ist, betraf natürlich eine Vielzahl der Fälle von Rückübertragungsanträgen landwirtschaftliche Unternehmen. Also die großen Güter sind ja durch die `demokratische Bodenreform zwischen 1945 und 1949 enteignet worden, und da gab es im Wiedervereinigungsrecht eine Besonderheit, die nämlich gesagt hat, dass Vermögensverluste, die in dieser Zeit stattgefunden haben, dass die nicht rückabzuwickeln sind. Hintergrund war, dass gesagt wurde, die Wiedervereinigung wäre gefährdet gewesen, wenn die Sowjets nicht die Zusage der Bundesregierung bekommen hätten, dass man nicht auf einmal anfängt, ihre Bodenreform unter heutigen Gesichtspunkten als rechtswidrig zu brandmarken."
Ein Drittel der herrenlos gewordenen landwirtschaftlichen Nutzfläche wurde sofort verstaatlicht. Vor allem aus Domänen und privaten Gütern wurden "Volkseigene Güter" (VEG), so wie die Pflanzenzucht Malchow. Ein weiteres Drittel ging als kleine Parzellen an Kleinbauern, Landarbeiter und unerfahrene Vertriebene. Ab 1952 drängte die DDR auf Kollektivierung. Wer sein Land nicht bis Anfang der 1960er-Jahre in eine "Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft" (LPG) eingebracht hatte, wurde enteignet. Wem so etwas geschah, der hatte nach der Wiedervereinigung ein Recht auf Rückübertragung.
Betroffene DDR-Landbesitzer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Juni 2005.
Gegner und Befürworter der DDR-Bodenreform streiten seit Jahrzehnten (picture alliance / dpa / Foto: Rolf Haid)
So wollte es das "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen", das die DDR-Volkskammer 1990 knapp zwei Wochen vor dem DDR-Beitritt zur Bundesrepublik verabschiedet hatte. Laut Einigungsvertrag blieb es als sogenanntes `Fortgeltendes Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik` in der gesamten Bundesrepublik in Kraft. Es sollte teilungsbedingtes Unrecht wiedergutmachen. Doch die Bodenreform war ausdrücklich davon ausgenommen, so Clemens Vogelsberg:
"Da gab es viele Rückübertragungsverfahren, sehr viele Prozesse. Prozesse bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht und auch mehrere Verfassungsbeschwerden, mit denen sich die Betroffenen sehr beklagt haben darüber, dass das natürlich ungerecht sei, dass sie etwas nicht zurückbekommen, während Bürger, die ihr Vermögen zu DDR-Zeiten verloren haben, etwas zurückbekommen haben."
Sämtliche Gerichte erklärten das Vermögensgesetz für rechtmäßig. Sie folgten den Vertretern des Staates spätestens dann, wenn diese vorwiegend politisch mit der vermeintlichen Rolle Moskaus im Einigungsprozess argumentierten. Die Begründung der Richter:
"Die Wiedervereinigung war eine so einmalige Gelegenheit, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hatte. Also das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, der Gesetzgeber hätte überhaupt keine Rückübertragungsregelung schaffen müssen, und er konnte sie dementsprechend auch so schaffen, wie er sie geschaffen hat. Interessanterweise hat das Bundesverfassungsgericht ja dann auch noch gesagt: Es kommt gar nicht darauf an, ob die Bundesregierung damals zu Recht davon ausgegangen sind, dass die Sowjets das zu einer Bedingung machen. Es käme lediglich darauf an, dass die Bundesregierung gedacht hat, dass es darauf ankommt, und die Wiedervereinigung dadurch nicht gefährden wollte. Noch heute gibt es Stimmen, die besagen, dass dies nicht die einzig richtige rechtliche Sichtweise gewesen sein muss, um es mal vorsichtig auszudrücken."
Dossier: 30 Jahre Mauerfall
"Vieles kaputtgemacht in der Nachwendezeit"
Auch den Pflanzenzüchter Hans Lembke aus Malchow traf die Enteignung per Bodenreform im Herbst 1945. Eine Geschichte mit höchst ungewöhnlicher Wendung, sagt sein Urenkel Dietmar Brauer.
"Er musste den Hof verlassen wie alle anderen größeren Landwirte auch und hatte sich in Wismar versteckt auf einem Speicher, der auch zur Firma gehörte. Die Besonderheit war, dass er nach nur wenigen Wochen gebeten wurde zurückzukehren, um seine Arbeit als ein angestellter Saatzucht- und Betriebsleiter fortzusetzen. Heute würde man Geschäftsführer sagen. Der Zufall wollte es, dass in der Sowjetischen Militäradministration ein junger Landwirt Offizier war, der um die Bedeutung von Züchtung und Saatgut wusste und auch den Namen Lembke kannte. Und der hatte dafür gesorgt, dass Hans Lembke hierher zurückkam. Und dann hat mein Urgroßvater noch bis 1959 diesen Standort weiter geleitet."
Er starb in den 1960er-Jahren in Rostock.
"Möchten Sie sich das Haus einmal angucken? Dann kann ich Ihnen ja mal die Zimmer im Obergeschoss zeigen. Ein kleines, feines Gutshaus sind wir."
Zu Gast auf dem Gut Settin, versteckt gelegen an einem kleinen mecklenburgischen See zwischen Feldern, Streuobstwiese und Wald. Karin Oertel-Hagge führt die Geschäfte in dem zweigeschossigen Backsteinhaus mit neun Gästezimmern im Obergeschoss. Jedes nach einem geographischen Thema mit originalen Reisemitbringsel gestaltet: Das Sahara-Zimmer, das Japan-Zimmer, das Bordeaux-Zimmer. Eine Idee ihres Bruders, sagt Karin Oertel-Hagge.
"Das war eine komplette Ruine. Das Dach war kaputt, und wir haben leider sehr viel Zeit mit der Treuhand verloren, muss ich doch mal kritisch anmerken. Wir wollten doch das Dach schon mal abdecken, damit nicht noch mehr kaputt geht. Das waren ja alles Holzbalken, wunderschöne Zimmer im Grunde, Lehmwände. Aber die Treuhand hat das damals abgelehnt. Und dadurch ist doch vieles kaputtgemacht worden in der Nachwendezeit. Auch mit den schönen alten Kachelöfen, weil man hier versuchte reinzukommen und einiges auszubauen. Auch die Holzbalken natürlich. Wir haben uns dann erst 1995 mit der Treuhand einigen können."
Heute lässt nur noch eine große Fotografie im Treppenaufgang erahnen, wie dieses Haus aussah, als die Geschwister es am 13. Oktober 1995 übernommen hatten.
"Ich habe den Zustand damals fotografiert. Auch innen drin. Ich bin nochmal reingegangen und hab' gedacht: Nee, das musst du aufnehmen. Das glaubt dir nachher keiner mehr. Da sieht man nämlich hier die Löcher am Dach und gerade am Kamin oben und an den Schächten, wo es überall schon reinging."
Weitere Schwarz-Weiß-Fotos an der Wand zeigen Menschen auf dem Gut. Bildunterschrift hier: "Settin 1944".
Schwarzweißaufnahme des Gut Settin aus dem Jahre 1944.
1944 gehörte das Gut Settin noch zu Crivitz in Mecklenburg. (Silke Hasselmann)
"Also meine Großeltern lebten in Hamburg, und mein Großvater hat dieses Gebäude 1939 schon gekauft, weil er eben - ja, wie soll man sagen - ahnte, dass etwas passieren könnte, und für seine Familie so eine Art Rückzugshof, -gebäude kaufen wollte. Und das sind eben Bilder von 1944 noch. Hier ist meine Großmutter auf dem See mit meiner Cousine. Mein Großvater mit der Kuh. Hier vorm Stall. Mit den Pferden..."
Wer darin zu DDR-Zeiten lebte? Flüchtlinge, sagt Karin Oertel-Hagge.
"Der Flüchtlingstreck ging ja direkt an Crivitz vorbei und damit hier in der Nähe, und da waren nachher 80, 90 Personen hier im Haus. Bis Anfang der 1980er Jahre waren hier noch zwei Familien drin. Und dann stand es leer."
Nach der Wiedervereinigung 1990 erfuhr die in München lebende Karin Oertel, dass auch ihre Familie keinen Anspruch auf eine Rückübertragung ihres einstigen Settiner Eigentums hatte. Sie wollten es dennoch zurück.
"Wir mussten es kaufen, und ich würde mal sagen, wir haben das Grundstück zweimal bezahlt. Dann haben wir 1996 angefangen das Haus zu entkernen und haben nur die Außenwände stehen lassen. Das ist so richtig schöner dicker Backstein. Und dann haben wir ab Gewölbekeller innen drin alles wieder neu hochgezogen."
Gut Settin ist ein zweistöckiger Klinkerbau mit einer großzügigen Auffahrt.
So sieht das Gut Settin heute aus (Deutschlandradio / Silke Hasselmann)
Seit mehr als 20 Jahren leben Karin Oertel und ihr Mann, ein Landwirt, nun schon im mecklenburgischen Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Gut Settin hat die dreifache Mutter zu einer ausgesuchten Adresse für Geschäftstreffen, Fortbildungskurse, Jagd- und Hochzeitsgesellschaften entwickelt. Mehrere Männer und Frauen aus der ländlichen Umgebung finden hier fair bezahlte Arbeit.
"So, jetzt gehen wir ins Gewächshaus. Das ist wirklich die Kinderstube für die Pflanzenzüchter. Hier fängt mit Handkreuzung alles an."
Die Rolle der Treuhand
Zurück in Malchow auf der Insel Poel, wo Dietmar Brauer die Geschäfte des Familienunternehmens führt - und zwar ganz im Sinne des 1945 enteigneten Urgroßvaters sowie von Großvater und Großmutter. Die hatten nach Kriegsende in Lübeck in der englischen Besatzungszone mit der Gründung der Norddeutsche Pflanzenzucht Hans Georg Lembke KG von vorn begonnen.
Dass er am 13. August 1991 als junger Kerl auf dem angestammten Familiensitz in Malchow als KPZ-Geschäftsführer anfangen konnte, verdanke er in erster Linie den DDR-Revolutionären von 1989 und in zweiter Linie einer Entscheidung, die der Familienrat nach langem Ringen getroffen habe, sagt Dietmar Brauer. Im Spätherbst 1990 sei nämlich der erste Hinweis gekommen:
"Dass Malchow - wie alle Standorte des Kombinates und letztendlich wie die gesamte frühere DDR-Wirtschaft - in Einzelteilen verkauft wird."
"Es war dann wirklich ein Kauf und aus der Familienperspektive quasi ein Rückkauf oder war es eine Rückübertragung?"
"Nein, gar nicht. Das war ein reiner Rückkauf und eine sehr, sehr große Investition. Und das war der andere Glücksfall, dass es dem Unternehmen dank weitsichtiger Entscheidungen meines Vaters und meiner Großmutter so gut ging, dass wir das auch leisten konnten ohne fremde Hilfe. Die größte Herausforderung war es, meine Großmutter, die hier zehn Jahre gelebt hatte, davon zu überzeugen, dass wir das jetzt kaufen müssen und dass uns das nicht zurückgegeben wird, und dass wir nicht darauf warten können, bis dazu eine endgültige Entscheidung gefällt wurde. Das war wirklich für meine Großmutter ein ganz schwieriger Moment…"
"Das ist doch Unseres! Oder?"
"Das ist doch Unseres und ihr glaubt doch nicht, dass ich dem zustimme!"
Laut Rechtsanwalt Clemens Vogelsberg, der das Schweriner Finanzministerium heute noch in den wenigen Fällen offener Vermögensfragen aus SBZ- beziehungsweise DDR-Zeiten berät, führte in Bodenreform-Fällen der einzige Weg über die Treuhand. Die war für die Privatisierung von DDR-Volkseigentum zuständig und schrieb es zum Kauf aus. Auch die zuvor privaten landwirtschaftlichen Güter und Betriebe.
"Dieses 'Das war doch mein Eigentum und jetzt soll ich es noch mal kaufen!?' ist ja doch der bundesdeutschen Rechtsordnung auf den ersten Blick ziemlich fremd. Insofern verstehe ich dieses Bauchgrimmen sehr gut. Aber dies ist ja die eine Seite der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: 'Ihr müsst natürlich dann eine andere Regelung schaffen.' Die hat der Gesetzgeber dann ja 1994 geschaffen, indem er das sogenannte 'Leistungsausgleichsgesetz' geschaffen hat, wo eine Geldleistung vorgesehen war - die natürlich weit entfernt von dem tatsächlichen Verkehrswert der Grundstücke war - und auch ein Anspruch auf den Ankauf zu vergünstigen Konditionen im Rahmen des Flächenerwerbs."
Panoramablick über den Leipziger Platz in Berlin von einem der Hochhäuser am benachbarten Potsdamerplatz
Diskussion um Bodenreform "Ein anderes Verhältnis zu Eigentumsrechten"
Der deutsche Wohnungsmarkt ist angespannt wie lange nicht mehr. Und plötzlich hört man wieder das Wort Bodenreform. Ein anderes Verhältnis zum Eigentumsrecht am Boden, sagte der Sozialökonom Dirk Löhr im Dlf, wäre ein Mittel gegen die wachsende Ungleichheit
Gerichte mussten entscheiden
Das dafür immer noch nötige Eigenkapital konnte oder wollte nicht jeder aufbringen, weiß Clemens Vogelsberg. Aber:
"Ich meine schon, dass das in einem ganz nennenswerten Umfang geschehen ist, weil viele Familien eben doch gesagt haben: `Auch wenn wir dafür Geld ausgeben müssen - es ist uns wichtiger, unseren alten Familiensitz wieder in unseren Besitz zu bekommen. ` Ich kenne mehrere Fälle in Mecklenburg-Vorpommern, wo sehr erfolgreich auch ganze landwirtschaftliche Betriebe neugegründet oder wiedergegründet wurden von Rückkehrern, den sogenannten Wiedereinrichtern."
Dagegen versperrte die deutsche Rechtsprechung einer Gruppe sämtliche Wege zu einer Art Wiedergutmachung in Sachen Bodenreform, denn:
"Das war ja ziemlich oft so, dass die Eigentümer der enteigneten Güter eine Funktion im Dritten Reich hatten."
Mit solchen Fällen hatte Clemens Vogelsberg bis Anfang der 2000er-Jahre häufig zu tun. Er vertrat dabei das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen Mecklenburg-Vorpommern.
"Da haben wir teilweise auch bis zum Bundesverwaltungsgericht eine ganz erhebliche Anzahl von Prozessen geführt- genau über die Frage, ob jemand eine Ausgleichsleistung bekommt, oder ob ihm diese zu versagen ist, weil sein Rechtsvorgänger letztlich dem nationalsozialistischen Regime Vorschub geleistet hat und dann nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, die ich teile, keine Wiedergutmachung erlangen sollte. Ich selber habe unter anderem einen geführt, wo es um den Ersten Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium unter Hitler ging. Der hatte Grund und Boden und ist dann von den Sowjets enteignet worden. Und da hat sich dann diese Frage gestellt, und die hat sich in mehreren auch prominenten Fällen gestellt."
Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, v.l. Josef Christ, Gabriele Britz , Andreas Paulus, Michael Eichberger, Ferdinand Kirchhof (Vorsitz), Johannes Masing, Susanne Baer und Yvonne Ott, eröffnet die mündliche Verhandlung zur Grundsteuer.
Auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich mit der Bodenreform (dpa-Bildfunk / Uli Deck)
Das Bundesverfassungsgericht entschied später, dass das Wirken eines Landwirtschaftsstaatssekretärs zur NS-Zeit als nicht so gravierend einzuschätzen sei wie das eines Ministers. Nur im letzten Fall gingen die Rechtsnachfolger leer aus.
Ebenfalls eine relevante Frage für die Rückübertragung von Alteigentum: Fand eine Enteignung zur Zeit der Nazis oder erst später in der Zeit zwischen dem Kriegsende 1945 und der DDR-Gründung vier Jahre später? Eine solche historische Rekonstruierung erfolgte im Fall der der Familie Fürst zu Putbus. Dieser gehörten - rund 18.000 Hektar Ackerland sowie ein Schloss und Gutshäuser auf der vorpommerschen Ostseeinsel Rügen. Zu diesem besonders komplizierten Fall sagt Clemens Vogelsberg:
"Graf zu Putbus hat ja ganz massiv ungefähr ein Drittel der Flächen von Rügen zur Rückübertragung beantragt, weil da die Besonderheit war, dass sein Vater tatsächlich in einem Konzentrationslager umgekommen ist."
Die Frage nach der Alternative
Der Sohn machte Rückübertragungsansprüche geltend, weil schon die Nationalsozialisten im Dritten Reich die Vermögenswerte des Vaters auf der Insel Rügen unter Zwangsverwaltung gestellt hatten.
"Da gab es einen langen Prozess darüber, was denn vorrangig wäre und ob denn der Vater des Fürsten zu Putbus tatsächlich sein Vermögen aufgrund seiner Inhaftierung und seines späteren Todes im KZ verloren hat, oder ob er es erst durch die sowjetische Enteignung verloren hat. Letzteres ist dann nach langen, langen Prozessen rechtskräftig festgestellt worden."
Eine bittere Niederlage für den prozessierenden Sohn, der den Weg des Rückkaufs nicht beschritten hat. Erst nach dessen Tod 2004 entschlossen sich seine Erben, einen Teil des Rügener Alteigentums zu kaufen, zu sanieren und selbst auf der Insel zu leben.
Was den für viele Alteigentümer schmerzhaften Umgang mit der Bodenreform-Enteignung im wiedervereinten Deutschland angeht, so konnten Kritiker nie erklären, worin denn eine gerechte und zugleich gesellschaftlich verträgliche Alternative bestanden hätte.
Familien wie von Karin Oertel und Dietmar Brauer waren letztlich willens und in der Lage, den Lauf der Geschichte zu akzeptieren und das Beste aus den Umständen zu machen. Sie brachten nicht nur Geld in mecklenburgische Dörfer, sondern auch Arbeitsmöglichkeiten und kulturelles Leben. Sie blieben, bauten auf, gründeten dort ihre Familien. Und das lernten auch die alteingesessenen Dorfbewohner schätzen, sagt Clemens Vogelsberg.
"Oftmals sind gegenseitige Ressentiments da gewesen, die erst überwunden werden mussten. Aber die sind auch überwunden worden. Die gemeinsame Erklärung beider Regierungen aus dem Juli 1990 hat ja vollmundig erklärt, die Aufgabe ist ein sozialverträglicher Ausgleich der Interessen`. Und das war auch die Aufgabe, die sich damals gestellt hat, und die ist, auch wenn man in Details des Wiedervereinigungsvertrages bestimmt streiten kann, ob das so glücklich gelaufen ist - aber insgesamt kann man nach 30 Jahren, glaube ich, sagen, dieser sozialverträgliche Ausgleich der beteiligten Interessen ist in vielen Bereichen wirklich gelungen."