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3000 Bundesprofessoren wären "nur ein Tropfen auf den heißen Stein"

Die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach Bundesprofessoren unterstützt Michael Hartmer vom DHV "voll und ganz", aber 3000 Professoren allein würden nicht ausreichen. Denn das Betreuungsverhältnis von Lehrkräften zu Studenten sei im internationalen Vergleich "absolut unterdurchschnittlich".

Michael Hartmer im Gespräch mit Kate Maleike | 15.05.2013
    Kate Maleike: Was aber hält der Deutsche Hochschulverband, die Berufsvertretung der Professorinnen und Professoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland, von dieser Idee der Bundesprofessur? Fragen wir doch mal nach bei Doktor Michael Hartmer, dem Geschäftsführer des DAV. Herr Hartmer, 3000 Professuren, vom Bund finanziert – eine schöne Vorstellung für Sie?

    Michael Hartmer: Ja, Frau Maleike, das ist eine sehr schöne Vorstellung, und wir können den Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz, was ja ursprünglich ein Vorschlag des Präsidenten der LMU in München, Herrn Huber gewesen ist, den die HRK sich jetzt zu eigen gemacht hat, nur voll und ganz unterstützen. Die Frage ist nur, ob diese 3000 allein ausreichen werden, wenn wir sehen, dass wir auf hohem Plateau von 2,6, 2,7 Millionen Studierenden mit 25.000 Universitätsprofessoren arbeiten müssen, das ist ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 60, wenn wir nur die Universitäten anschauen, was international absolut unterdurchschnittlich ist, um es ganz vorsichtig zu sagen – also eigentlich international gerade für Spitzenuniversitäten unvergleichbar schlecht ist. Dann sind diese 3000 auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, das muss man auf der einen Seite sehen, wir haben immer davon gesprochen, dass wir 6500 bis 7000 Professuren eigentlich bräuchten, um zu halbwegs vernünftigen Betreuungsrelationen allein bei den Universitäten zu kommen, aber es ist der Schritt in die richtige Richtung, und deswegen hat er die volle Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes.

    Maleike: Sie wünschen sich also mehr – jetzt ist das aber im Moment ja sowieso noch alles ein Wunschkonzert, denn noch kann der Bund gar nicht Professuren vergeben, das Kooperationsverbot steht noch davor, und daran wird ja auch kräftig geknabbert und gebissen. Bislang sind die Professorenstellen eben Ländersache. Insofern ist das tatsächlich doch alles noch so ein bisschen waberig für die Zukunft.

    Hartmer: Ja, das würde ich unterstreichen und unterstützen, das ist zum derzeitigen Augenblick natürlich eine Forderung, die politisch nicht auf offene Ohren stößt. Wir werden sicher jetzt im Wahljahr keine Änderung des Grundgesetzes mehr bekommen, die ja Voraussetzung wäre dafür, dass der Bund sich in den Ländern unmittelbar für Einrichtungen und Professuren finanziell engagieren könnte. Das wird sich erst rütteln und schütteln zu Beginn des neuen Jahres. Das ist sehr bedauerlich, weil für die Hochschulen damit keine Änderung herbeigeführt wird, und sie müssten weiter eben in Zelten, Kinosälen und unter freiem Himmel ihre Vorlesungen anbieten. Und das ist auch für die Studierenden ein völlig unbefriedigender Zustand.

    Maleike: Ist denn Hochschuldeutschland so kleingespart, dass sie tatsächlich 3000 Professuren haben wollen, die wahrscheinlich ja auch nur wieder auf eine bestimmte Zeit finanziert werden?

    Hartmer: Ja, aber der Vorschlag setzt natürlich voraus, dass das Lebenszeitprofessuren sind, das heißt, auf Dauer eingerichtete, wobei es da (unverständliches Wort; Anmerkung der Online-Redaktion) zwischen W 2 und von W 2 nach W 3 geben soll. Auch das halte ich für keine falsche Vorstellung. Man muss natürlich bei diesen Vorschlägen auch sehen, dass es nicht nur zu einer spürbaren Entlastung in der Lehre käme und zur Verbesserung des Betreuungsverhältnisses, sondern dass es vor allen Dingen auch für den wissenschaftlichen Nachwuchs endlich ein Auslassventil gäbe, durch die vielen Stützungsmaßnahmen der letzten Zeit, Exzellenzinitiative und so weiter, hat sich die Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses erheblich verschlechtert, weil es bestenfalls eine gleichbleibende Zahl von Professuren gibt, sodass also wir immer mehr wissenschaftlichen Nachwuchs, der auch wirklich hochqualifiziert ist, der teilweise ins Ausland abwandern muss, gibt, der aber keine Möglichkeit hat auf eine Professur, und das hat eben nichts mit Leistung zu tun, sondern sehr häufig eben nur mit der Stellensituation.

    Maleike: Jetzt haben wir viel geträumt zusammen, was aber, wenn das Kooperationsverbot nicht fällt und die Professur vom Bund finanziert nicht kommt?

    Hartmer: Ja, gut, also dann gibt es sicher andere Möglichkeiten, um den Bund stärker in die Finanzierung der Universitäten und aller Hochschulen einzubinden, da kann man sich ja auch noch mal nicht nur alternativ, sondern kumulativ darüber nachdenken, ob wir nicht einen Fehler gemacht haben bei der Föderalismusreform, dass die Mittel, die ja früher hälftig von Land und Bund getragen worden sind, ob man das nicht wieder auflegen soll. Und damit ist sozusagen der Zug noch nicht abgefahren, aber man wird weiter sagen müssen, ohne Änderungen von 91b werden wir in der derzeitigen maladen Situation verharren.

    Maleike: 91b ist eben der besagte Kooperationsverbots-, ja, die Klausel, die das verhindert.

    Hartmer: Richtig

    Maleike: Das sagt Doktor Michael Hartmann, der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Vielen Dank für das Gespräch hier in "Campus und Karriere"!

    Hartmer: Gern, Frau Maleike, danke Ihnen!

    Maleike: Ja, und hier würde man also vom Bund finanzierte Professuren begrüßen – wenn sie denn kommen, denn noch gibt es ja das Kooperationsverbot.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.