Freitag, 29. März 2024

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Hendrik Cremer vs. Uwe Volkmann
"Rasse" raus? Eine Grundgesetz-Debatte

Der gewaltsame Tod des schwarzen US-Amerikaners George Floyd hat auch in Deutschland Proteste und Debatten ausgelöst. Die Grünen fordern nun, das Wort Rasse aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen, weil der Begriff selbst diskriminierend sei. Das Pro und Contra zur Streichung.

Moderation: Michael Köhler | 20.06.2020
Eine Seite des Grundgesetzes
Der Begriff Rasse im Grundgesetz. Aktuell wird auf politischer Ebene über den Begriff Rasse in Artikel 3 im Grundgesetz diskutiert (imago images / Jannis Große)
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." So steht es in Absatz 3, Artikel 3 des Grundgesetzes.
Die Ermordung des schwarzen US-Amerikaners George Floyd, der am 25. Mai in Minneapolis bei einem brutalen Polizeieinsatz starb, hat nicht nur die USA in Aufruhr versetzt. Weltweit solidarisieren sich Menschen mit der Black-Lives-Matter-Bewegung und protestieren gegen Rassismus. Filmklassiker werden aus dem Programm genommen, Denkmäler gestürzt.
Dossier: Rassismus
Dossier: Rassismus (picture alliance / NurPhoto / Beata Zawrzel)
Auch hierzulande haben die Ereignisse in den USA die Debatte über Rassismus befeuert. Worum es im Kern geht, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier so formuliert: "Es reicht nicht aus, 'kein Rassist' zu sein. Wir müssen Antirassisten sein!"
Seit einigen Tagen steht eine alte Forderung der Grünen erneut zur Diskussion: das Wort Rasse aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen. Dass der Begriff problematisch ist, steht außer Frage. Was aber wäre gewonnen, wenn man ihn streichen oder durch eine andere Formulierung ersetzen würde?

Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte (© DIMR/Anke Illing, Illing & Vossbeck Fotografie)
Hendrik Cremer ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin.
"Der Begriff Rasse sollte gestrichen werden in Artikel 3 Grundgesetz. Aber wesentlich ist eben, dass es auch eine alternative Formulierung gibt, die das ersetzt und insbesondere auch zum Ausdruck bringt, worum es geht in Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz, nämlich um das Verbot rassistischer Diskriminierung. Es ist von zentraler Bedeutung, dass das nicht einfach nur gestrichen wird. Und das Deutsche Institut für Menschenrechte schlägt dazu eine Grundgesetzänderung vor, wonach es hieße: Niemand darf rassistisch benachteiligt werden."
Der Rechtsphilosoph Uwe Volkmann
Der Rechtsphilosoph Uwe Volkmann (Deutschlandradio / Uwe Volkmann)
Uwe Volkmann ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Frankfurt.
"Natürlich ist Rasse oder der Begriff Rasse nichts Existierendes, sondern er ist wesentlich ein soziales Konstrukt. Das gilt aber für die anderen Kategorien, die wir in Artikel 3, Absatz 3 finden und derentwegen Diskriminierung verboten ist, genauso. (…) Das Entscheidende ist aber, das Grundgesetz verwendet diesen Begriff nicht affirmativ oder positiv, sondern es wendet sich gegen Diskriminierung aus Gründen der Rasse. Das ist etwas ganz anderes. Es stigmatisiert also diesen Begriff. Es tut dies in der Verbindung mit einer historischen Tradition, zu der es sich selbst als Gegenentwurf begreift, nämlich als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. (…) Diese historische Verbindungslinie würde gekappt, wenn wir nur einfach schreiben: 'Niemand darf aus rassistischen Beweggründen diskriminiert werden.'"