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Abschiebegesetze
Die Asyldebatte nach Amberg

Nach den Angriffen junger Asylbewerber auf Passanten in Amberg gibt es derzeit rechtlich keine Möglichkeit, die Täter in ihre Heimatländer abzuschieben. Darauf weist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hin. Doch er fordert, dass sich das ändert.

Von Volker Finthammer | 03.01.2019
    Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bayern Innenminister Joachim Herrmann
    Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bayern Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) (AFP / Christof Stache)
    Es war der bayerische Innenminister Joachim Hermann, der den Abschiebeplänen von Horst Seehofer erst einmal einen Dämpfer verpassen musste. Aktuell sei das bei keinem der vier inhaftierten Täter von Amberg möglich, erklärte Hermann gestern Abend. Einer ist aureisepflichtig, aber ohne Papiere. Ein weiterer befindet sich im Asylverfahren, der dritte in einer Ausbildung und der vierte ist minderjährig und darf deshalb nicht abgeschoben werden. Aber wegen der abscheulichen Tat, sollte das Abschiebeverbot widerrufen werden, forderte Hermann.
    Horst Seehofer hatte in der "Bild"-Zeitung erklärt: Asylbewerber die Gewaltdelikte begangen hätten, müssten das Land schneller verlassen. Vom einem Vollzugs- und nicht einem Gesetzesdefizit sprachen dagegen Parteifreunde und politische Gegner. So erklärte der neue Vorsitzende der Innenminsterkonferenz der Länder, Hans Joachim Grote (CDU), im ARD Fernsehen:
    "Wir haben heute eine Vielzahl von Rechtsnormen, die es uns ermöglichen, Menschen abzuschieben. Die formalen Wege, die jeweiligen Schritte von er Ausweisung über dann letztendlich die Abschiebung sind relativ lang und das ist dass, was in der Bevölkerung letztendlich immer wieder zu Irritationen führt. Da ist eine Tat und dann dauert es Monate, teilweise Jahre, bis dieser Mensch dann das Land verlassen hat."
    Komplexe Abschiebegesetze
    Da haben auch die bisherigen mehrfachen Verschärfungen des Asylrechts nichts daran geändert, und darum plant das Ministerium zumindest ein weiteres Ausreiseverschärfungsgesetz, wie ein Sprecher von Horst Seehofer erläuterte:
    "Dieses Gesetz wird in der Tat Veränderungen im aufenhaltsrechtlichen und ausreiserechtlichen Bereich enthalten, um eben bessere Durchsetzung der Ausreisepflichten zu ermöglichen."
    Auswirkungen auf den vorliegenden Fall hätten die geplanten Verschärfungen nur indirekt. Das eigentliche Problem seien die komplexen Abschiebehindernisse, die sowohl bei den Personen, den Verfahren, aber auch in den behördlichen Strukturen vorliegen würden und sich nicht mit simplen Gesetzesverschärfungen bekämpfen lassen würden, erklärte deshalb FDP Fraktionsvize Stehpan Thomae. Und für Bernd Riexinger von der Linken ist in diesem konkreten Fall die Polizei und nicht der Gesetzgeber zuständig.