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Angehörigen-Entlastungsgesetz
Kinder haften (fast) nicht mehr für die Eltern

Rund 800.000 Menschen werden in deutschen Pflegeheimen betreut. Bei den Kosten werden zum Teil auch die Kinder in die Pflicht genommen. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) plant diese zu entlasten. Dafür gab es im Bundestag viel Lob, aber auch Kritik.

Von Anke Petermann | 27.09.2019
Eine Pflegerin reicht einem bettlägerigem Mann auf einem Löffel Essen.
Die Kosten für ein Pflegeheim müssen zuweilen auch die Angehörigen schultern. (dpa/Klaus Rose)
Pflegekosten sind ein angstbesetztes Thema. Das betonten in der ersten Lesung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes Abgeordnete aus mehreren Parteien. Angstbesetzt ist es für ältere Menschen, die fürchten, Angehörigen zur Last zu fallen, wenn sie pflegebedürftig werden. Aber nicht nur für sie. Denn, daran erinnerte der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers: "Diese Kosten sind heutzutage nicht unerheblich. Daher sind die Ängste und Sorgen auch der Angehörigen sehr groß."
An sich sind Verwandte in direkter Linie füreinander unterhaltspflichtig – also Eltern für Kinder und Kinder für Eltern. Das bedeutet auch, dass die Kommune als Sozialhilfeträger bei Bedürftigkeit zwar erst einmal für die Kosten der Pflege aufkommt, sich dann aber das Geld bei den Angehörigen zurückholen kann. Gehandhabt wird das in Deutschland ganz unterschiedlich. Pia Zimmermann von der Linkspartei betonte in der Debatte: "Fast 3,5 Milliarden Euro geben die Kommunen jährlich dafür aus. Doch nur für geschätzt zwei Prozent dieser Ausgaben wurden Angehörige herangezogen." Das ist so, weil nicht alle Kommunen streng Regress fordern. Aber auch, weil das Gesetz der Rückforderung Grenzen setzt.
Nur Kinder mit über 100.000 Brutto-Einkommen haften
Der sogenannte Selbstbehalt, also das, was dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Leben zugestanden wird, ist höher als wenn es um eigene minderjährige Kinder geht. In der Praxis liegt er bei 1.800 Euro im Monat. Auch anderes wird vom Nettoeinkommen abgezogen. Was bleibt, muss der Unterhaltsverpflichtete nur zur Hälfte einsetzen. Unangetastet bleiben auch Vermögenswerte wie etwa ein angemessenes Eigenheim. Trotzdem bringt das Angehörigen-Entlastungsgesetz, wenn es so in Kraft tritt, für Verpflichtete deutliche Verbesserungen. Wer pflegebedürftige Angehörige habe, sei ohnehin belastet, betonte die parlamentarische Staatssekretärin im Arbeits- und Sozialministerium Kerstin Griese. Der Staat könne aber die finanzielle Last mindern, so die SPD-Politikerin. "Deswegen wird im Pflegefall das Sozialamt künftig erst dann auf das Einkommen von unterhaltsverpflichteten Kindern und Eltern zurückgreifen, wenn das individuelle Jahreseinkommen über 100.000 Euro Jahreseinkommen liegt. Und das ist eine echte Entlastung für die Angehörigen."
Auch Eltern mit behinderten Kindern profitieren
Diese Grenze gibt es jetzt schon in Einzelfällen, in Zukunft soll sie in allen Fällen gelten, in denen Sozialhilfe fließt. Und das heißt: Profitieren sollen unter anderem auch die Eltern volljähriger behinderter Kinder. Vertreter aller Oppositionsparteien lobten den Entwurf als richtigen Schritt und kritisierten, er gehe nicht weit genug. So etwa Jürgen Pohl von der AfD: "Ein Angehöriger muss entweder gar nichts, oder 100 Prozent der Kosten zahlen. Das finde ich sozial ungerecht."
Die Linke fordert eine Pflege-Vollversicherung, die Grünen mehr Hilfen für Eltern minderjähriger Kinder mit Behinderungen und die FDP mehr Unterstützung für die, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Wenig Kritik gibt es dagegen für andere geplante Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für neue Hilfen bei der Ausbildung. Was das für diejenigen bedeutet, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, erklärt die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt: "Bisher können sie sich nur in den Werkstätten ausbilden lassen oder bei anderen Leistungsanbietern, wo sie hin verwiesen werden. Mit dem Budget für Ausbildung können sie auch dann gefördert werden, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder ein Fachpraktikum aufnehmen." Der Entwurf wird in den kommenden Wochen weiter beraten, in den Ausschüssen des Bundestages.