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Anleihenkäufe der EZB
Karlsruhe verweist erstmals Entscheidung an EuGH

Zum ersten Mal in der Geschichte gibt das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof ab. Ob der unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen durch die EZB mit EU-Recht vereinbar ist, müssen nun die Richter in Straßburg entscheiden.

07.02.2014
    Das Bundesverfassungsgericht im Januar 2014
    Das Bundesverfassungsgericht im Januar 2014 (dpa / picture-alliance / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um den Ankauf maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es sprächen "gewichtige Gründe" dafür, dass das Programm OMT ("Outright Monetary Transactions") zum unbegrenzten Ankauf solcher Anleihen die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletzt, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit: "Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein."
    Erstmals in der Geschichte verweist Karlsruhe zum EuGH
    Das Gericht ist wegen dieser Einschätzung verpflichtet, den Fall dem EuGH vorzulegen, da die EZB als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger Gerichts unterliegt. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen. Die Richter in Karlsruhe sind jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm mit Einschränkungen durchaus aufrecht erhalten werden kann.
    Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach Ansicht der Verfassungsgüter "zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen". Dies sei aber in den europäischen Verträgen "nicht vorgesehen". Den Verträgen zufolge sei die EZB "nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen".
    Alleine die Ankündigung von OMT beruhigte die Märkte
    Im Sommer 2012 hatte EZB-Präsident Mario Draghi angekündigt, man wolle klammen Ländern helfen, wenn sich diese am Kapitalmarkt nur noch zu sehr hohen Zinsen finanzieren können. Dazu hat die EZB das OMT-Programm gestartet. Es sieht vor, dass die EZB notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern aufkauft.. Das Programm ist allerdings bislang nirgends umgesetzt worden. Die EZB hatte bereits von Mai 2010 bis Anfang 2012 für mehr als 220 Milliarden Euro Anleihen der Krisenstaaten Griechenland, Portugal, Irland, Spanien sowie auch Italien gekauft. Dieses Programm mit dem Namen SMP ist jedoch längst eingestellt. Bei OMT ist bislang zwar noch kein Cent geflossen. Aber allein dessen Ankündigung im September 2012 hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen geführt.
    EZB-Präsident Mario Draghi
    EZB-Präsident Mario Draghi (dpa / picture-alliance / Frank Rumpenhorst)
    Die Europäische Zentralbank (EZB) selbst nimmt die Bewertung ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms durch das Bundesverfassungsgericht gelassen zur Kenntnis: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist", teilte die Notenbank am Freitag in Frankfurt mit.