Dienstag, 19. März 2024

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Anspruch auf Homeoffice
Heil (SPD): Mobiles Arbeiten macht Menschen zufriedener

Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität: Das will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Arbeitnehmern mit einem Gesetz für mobiles Arbeiten ermöglichen. Es sei an der Zeit, für eine sich wandelnde Arbeitswelt einen modernen arbeitsrechtlichen Ordnungsrahmen zu schaffen, sagte Heil im Dlf.

Hubertus Heil im Gespräch mit Philipp May | 05.10.2020
Eine Frau sitzt zu Hause an einem Tisch und arbeiten an ihrem Laptop
"Es geht um das Recht auf mobiles Arbeiten und da geht es nicht nur um von zu Hause, sondern auch von unterwegs beispielsweise", sagte Bundesarbeitsminister Heil (SPD) im Dlf zu seinem Gesetzentwurf. (imago images / Julien Marsault)
Mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr: Diesen Rechtsanspruch sollen Arbeitnehmer nach dem Willen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) künftig haben - sofern keine nachvollziehbaren Gründe dagegen sprechen. Das angekündigte "Mobile-Arbeit-Gesetz" sieht laut vor, dass ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen darf, wenn es dafür organisatorische oder betriebliche Gründe gibt. Für die meisten Menschen hieße mobiles Arbeiten mehr Zeit für Familie, weniger Stress und weniger Stau, sagte Heil im Deutschlandfunk. Da, wo technisch und betrieblich nichts dagegen spreche, solle die Möglichkeit genutzt werden. "Dafür möchte ich den Beschäftigten rechtlich den Rücken stärken", sagte der SPD-Politiker. Arbeitnehmervertretern und Grünen gehen die Vorschläge nicht weit genug, Arbeitgeber und der Koalitionspartner CDU zeigten sich skeptisch.
33D-Modell des Coronavirus SARS-CoV2
Das Interview in voller Länge:
Philipp May: Millionen Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, entdecken gerade die Vorteile durchs Arbeiten aus dem Homeoffice. Aus einer Studie, die Sie selbst in Auftrag gegeben haben, geht das hervor. Und jetzt kommen Sie mit Ihrem Gesetzesentwurf. Was gewinnen wir dadurch außer Bürokratie?
Hubertus Heil: Für die meisten Menschen heißt mobiles Arbeiten mehr Zeit für Familie, weniger Stress und auch weniger Stau, aber die zum Leben passt. Und ich möchte, dass da, wo das möglich ist, Beschäftigte auch diese Möglichkeit über die Covid-Krise hinaus haben werden.
May: Aber das passiert ja.
Heil: Wir haben jetzt erlebt, dass in der Covid-Krise ungefähr 40 Prozent das erste Mal zeitweise oder dauerhaft mobil arbeiten konnten. Aber wir erleben in der Realität auch immer wieder, dass trotz der Tatsache, dass es in viel mehr Bereichen möglich ist, es recht willkürlich verweigert wird. Ich möchte, dass Arbeitgeber und Beschäftigte das miteinander besprechen können, und wenn betrieblich nichts dagegen spricht, man mindestens 24 Tage hat. Die Beschäftigten sollen aber auch die Möglichkeit haben, mit dem Arbeitgeber, wenn das gewünscht ist, mehr zu vereinbaren.
Es geht um mehr Selbstbestimmung, mehr Flexibilität, und ich finde, nach der Zeit der Einschränkungen, die wir erlebt haben, das auch vernünftig, dass wir für eine moderne Arbeitswelt einen modernen Ordnungsrahmen schaffen.
Heilmann (CDU): Der Staat soll nicht die Wirtschaft lenken
Das Arbeiten im Homeoffice sei gut für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, diese sollten das aber selber gestalten, sagte der CDU-Politiker Thomas Heilmann im Dlf. Ein Rechtsanspruch wie von Heil (SPD) vorgeschlagen, habe da nichts zu suchen.
"Da wo es funktioniert, gibt es ja kein Problem"
May: Aber jetzt sagen die Arbeitgeber, wir brauchen es gar nicht, das funktioniert auch ganz so gerade, ohne Gesetzesentwurf.
Heil: Da wo es funktioniert, gibt es ja kein Problem. Aber wir haben Bereiche, ich habe es ja eben erwähnt, in denen Beschäftigte den Wunsch haben, auch mal einen Monat oder einen Tag in der Woche mobil oder von unterwegs oder zuhause zu arbeiten, aber wo es ihnen willkürlich verwehrt wird, und das ist nicht in Ordnung. Da wo technisch und betrieblich nichts dagegen spricht, wollen wir die Möglichkeit nutzen, damit wie gesagt Menschen auch erleben, dass die Arbeit besser zum Leben passt. Das muss möglich sein. Dafür möchte ich den Beschäftigten rechtlich den Rücken stärken.
May: Herr Heil, eine Kritik, die ich auf Twitter gefunden habe, möchte ich Ihnen gerne vorlesen. Rob Vegas heißt der Mensch, offensichtlich auch ein Freiarbeiter. Das fand ich sehr plausibel. "Es braucht keinen Anspruch auf 24 Tage #Homeoffice von Hubertus Heil", schreibt er. "Es braucht einfach eine lange überfällige Änderung, dass ein Homeoffice nicht vier Wände um eine Tür braucht, um es bei der Steuer geltend zu machen. Es gibt mittlerweile Notebooks, wir arbeiten am Küchentisch." – Das ist doch ein guter Punkt, oder?
Heil: Das müssen wir aber nicht gegeneinander ausspielen. Über steuerliche Dinge kann man ja sprechen. Es gibt ja die Möglichkeit heute, auch Arbeitszimmer abzusetzen. Das ist relativ restriktiv. Das ist aber eine andere Baustelle.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) (dpa/Danny Gohlke)
May: Wer hat schon ein Arbeitszimmer.
Heil: Ja. Wie gesagt, das ist die steuerliche Front. Aber das spricht ja nicht dagegen, dass wir den Beschäftigten, die das wünschen, auch rechtlich den Rücken stärken. – Wie gesagt, da wo es betrieblich möglich ist. Es gibt Berufe, da ist das nicht möglich. Das muss man auch ganz offen sagen, wenn betrieblich was dagegen spricht. Aber warum sollte man Beschäftigten, bei denen es möglich ist, diese Möglichkeit verwehren, nur weil es nicht überall möglich ist? Das wäre ja auch nicht logisch.
May: Aber jetzt gehen Sie ja gar nicht so weit, wie Sie wollten mit Ihrem Gesetzesentwurf. Sie wollten das Recht auf Homeoffice. Jetzt gibt es das Recht auf zwei Tage mobiles Arbeiten pro Monat, wenn es der Arbeitgeber für möglich hält. Mehr war nicht drin?
Heil: Es ist ein Rechtsanspruch und die 24 Tage sind ein Mindestmaß. Die Beschäftigten haben zusätzlich in meinem Gesetzesentwurf und in dem Gesetz dann zukünftig auch die Möglichkeit, darüber Hinausgehendes mit ihrem Arbeitgeber zu erörtern, und wenn betrieblich nichts dagegen spricht auch das Recht zu bekommen, und das nenne ich einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten.
May: Aber ein Recht auf Homeoffice, soweit wollen Sie schon nicht mehr gehen?
Heil: Sie können das auch Recht auf Homeoffice nennen. Aber es geht um mehr! Es geht um das Recht auf mobiles Arbeiten und da geht es nicht nur um von zuhause, sondern auch von unterwegs beispielsweise. Deshalb der Begriff.
Mature man sitting by window, using laptop, sitting in armchair and talking on the phone model released Symbolfoto property released DGOF01088
Wann Beschäftigte im Homeoffice (nicht) versichert sind
Der klassische Bürojob findet wegen Corona jetzt oft im Homeoffice statt. Das hat viele Vorteile - aber versicherungstechnisch ist im Homeoffice einiges zu beachten.
"Mir geht es um einen Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten"
May: Nur, damit ich das richtig verstehe. Ich habe es mir gestern erklären lassen. Gibt es da jetzt einen wichtigen rechtlichen Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten? Homeoffice ist klar definiert, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ich zuhause einen Arbeitsplatz habe, mit Computer etc. Mobiles Arbeiten ist dagegen eher die Variante, alles kann, nichts muss?
Heil: Nein, mobiles Arbeiten ist der übergreifende Begriff. Man muss unterscheiden zwischen Tele-Arbeitsplätzen; das sind fest eingerichtete Arbeitsplätze von zuhause. Dann gibt es andere Formen des Homeoffice; da gibt es keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz, aber man kann von zuhause arbeiten oder unterwegs. Alles zusammen ist mobiles Arbeiten.
Mir geht es um einen Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten. Dazu gehört übrigens auch, dass wir dafür sorgen, dass durch mobiles Arbeiten die Arbeit nicht entgrenzt wird und das Privatleben aufgefressen wird. Deshalb müssen wir auch deutlich machen, dass die Arbeitszeitgesetze auch im Homeoffice gelten. Auch im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten muss mal Feierabend sein. Das ist eine Frage des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.
May: Machen wir es mal konkret. Angenommen ich bin Arzthelfer in einer Praxis, will zwei Tage im Monat mobil arbeiten, aber die Ärztin sagt, zuhause hilfst Du mir nicht, also nein. Was passiert dann durch das Gesetz?
Heil: Die Ärztin kann nicht aus Prinzip nein sagen, sondern sie muss sagen, was geht und was nicht geht, also betriebliche Gründe nennen. – Um Ihr Beispiel zu sagen: Eine Arzthelferin muss sicherlich auch mal in der Praxis arbeiten, um Patienten anzunehmen. So ist die Lebensrealität. Aber es gibt auch Tätigkeiten, die eine Arzthelferin beispielsweise von zuhause aus erledigen kann, wenn es zum Beispiel um die Abrechnung von Rezepten geht. Das ist genau das Beispiel, worum es geht, dass Menschen, bei denen betrieblich nichts dagegen spricht, dass bestimmte Tätigkeiten auch von zuhause aus verrichtet werden können, das auch mal machen können, oder von unterwegs.
Heil: Dann sagt die Ärztin oder der Arzt, okay, meinetwegen, aber den Computer, den zahlst Du selbst, und möglicherweise die Lizenz für die Programme zahlst Du auch selbst.
Heil: Nein! Es ist heute schon so, dass die Arbeitgeber – und das wird auch weiterhin so bleiben – die Betriebsmittel zur Verfügung stellen müssen, wenn man arbeiten muss. Aber da wird unser Gesetzentwurf sich im Detail nicht einmischen, sondern das ist eine Frage der betrieblichen Vereinbarung miteinander. Ob man sein eigenes Handy benutzt, oder ein Diensthandy gestellt bekommt, ist eine Frage der Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer und Beschäftigten. Aber das hat mit mobilem Arbeiten erst mal gar nichts zu tun.
May: Und wenn ich dann beim mobilen Arbeiten zum Beispiel meine Kinder in die Kita bringe, dann bin ich geschützt. Das war vorher nicht so?
Heil: Das ist im Moment noch nicht geschützt. Die Unfallversicherung schützt auch das Homeoffice. Wenn man übliche Arbeitsunfälle hat, ist man da auch versichert. Aber es gibt Lücken. Wenn man beispielsweise das Kind in die Kita bringt und dann nachhause zurückfährt, ist man bisher, wenn man dann Homeoffice macht, nicht gesetzlich versichert. Diese Schutzlücke will ich schließen.
May: Und wenn man dann schnell noch zum Supermarkt will?
Heil: Das ist eine Frage der privaten Lebensgestaltung. Das ist kein Arbeitsweg, denn Einkaufen macht man auch in der privaten Freizeit, sondern es geht um Dienstwege.
Eine Frau arbeitet am 08.07.2020 im Homeoffice. 
DAK-Studie - Beschäftigte finden Homeoffice überwiegend gut
Die Coronakrise gilt als Durchbruch für das Homeoffice. Laut einer Studie der DAK-Gesundheit empfinden viele Menschen zu Hause weniger Stress und mehr Arbeitszufriedenheit. Die meisten vermissen aber ihre Kollegen.
"Nicht der Normalfall, was wir in der COVID-19-Krise erlebt haben"
May: Aber die Kita ist doch auch private Lebensgestaltung.
Heil: Nee! Wenn die Kita zum Beispiel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dient, dann ist das mit Sicherheit nicht alleine Privatsache, denn die Kinder müssen ja betreut sein, weil Homeschooling und Homeoffice und Kinderbetreuung und Homeoffice in der Regel nicht zusammengehen. Das ist nicht der Normalfall, was wir in der COVID-19-Krise erlebt haben, und jeder, der das schon mal erlebt hat, kann das bestätigen.
May: Und wenn ich mir dann beim mobilen Arbeiten mittags das Nudelwasser über den Arm kippe – essen muss ich ja auch irgendwann mal -, was ist das dann, ein Arbeitsunfall?
Heil: Nein, das ist kein typischer Arbeitsunfall, sondern typische Arbeitsunfälle sind die, die auch am physischen Arbeitsplatz passieren können, die zuhause sind. Das heißt, sie müssen mit der Tätigkeit der Arbeit zu tun haben. Das andere ist eine Frage der privaten Unfallversicherung und nicht der beruflichen.
May: Jetzt ist aber mobiles Arbeiten auch nicht für jeden das Erstrebenswerte. Wie schützen Sie Arbeitnehmer davor, dass zum Beispiel das Büro in der Firma nicht wegrationalisiert wird, wenn der Arbeitgeber merkt, in der Kneipe oder am privaten Laptop im Café erledigt der Arbeitnehmer die Arbeit genauso gut?
Heil: Das Mobile-Arbeits-Gesetz, das ich vorgelegt habe, zwingt niemand zum mobilen Arbeiten und zwingt niemand ins Homeoffice. Richtig ist, dass die meisten Beschäftigten mal flexibel und ortsmobil arbeiten wollen, aber auch die Sehnsucht haben, ihre Kolleginnen und Kollegen zu sehen. Das haben wir genau untersuchen lassen. Deshalb gibt es keinen Zwang zum Homeoffice oder mobilen Arbeiten in diesem Gesetz.
May: Eine Erfahrung aus der Corona-Zeit ist, dass Homeoffice vielfach zu einer Doppelbelastung geführt hat, nämlich Arbeiten und Kinderbetreuung gleichzeitig. Davon waren insbesondere Frauen stark betroffen. Inwieweit trägt Ihr Gesetz dieser Tatsache Rechnung?
Heil: Das soll ja nicht der Normalfall sein. Wir haben das ja vor allen Dingen erlebt, weil Schulen und Kitas geschlossen waren. Deshalb ist es wichtig, wenn wir Familien entlasten wollen, dass wir Gesetze wie das Mobile-Arbeits-Gesetz schaffen, aber gleichzeitig zum Beispiel – und daran arbeitet Franziska Giffey, die Familienministerin – einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen schaffen. Ich sage es noch mal, auch aus eigener und persönlicher Erfahrung: Homeschooling und Homeoffice, das geht nicht wirklich zusammen. Deshalb ist es wichtig, dass wir zum einen Homeoffice mehr ermöglichen. Das erspart übrigens auch Fahrzeiten. Dann hat man manchmal mehr Zeit auch für die Familie. Aber gleichzeitig auch für Kinderbetreuung in Kitas und Grundschulen sorgen, damit Kinder gut versorgt sind, damit Beruf und Familie besser miteinander vereinbart werden können.
Corona und Klima - Homeoffice kann CO2 sparen
Als die Straßen aufgrund des Corona-Lockdowns leerer waren, hatten viele das Gefühl, die Luft sei besser. Tatsächlich könnte mehr Homeoffice-Arbeit einer Studie zufolge Treibhausgase einsparen, erklärte Benjamin Stephan von Greenpeace.
"Irgendwann muss Feierabend sein"
May: Hat die FDP nicht recht mit dem Vorwurf, Sie sind zu kurz gesprungen mit Ihrem Gesetzesentwurf, weil Sie an das Arbeitszeitgesetz nicht herangegangen sind und das nicht gleich mit flexibilisiert haben?
Heil: Nein. Der FDP schwebt etwas anderes vor, nämlich die Arbeitszeit im Faktor zu erhöhen oder Pausenzeiten zu verkürzen. Unser Arbeitszeitrecht ist viel, viel flexibler, als viele denken. Das ist kein starrer Acht-Stunden-Tag, wie immer behauptet, sondern es gibt tarifliche Möglichkeiten, betriebliche, das auch flexibel zu handhaben. Aber am Ende des Tages ist ein Arbeitszeitgesetz dafür notwendig, die Beschäftigten vor der Entgrenzung vor Arbeit zu schützen. Wissen Sie, wir haben heute eine Aktion mit dem Kollegen Spahn und der Kollegin Giffey zusammen. Da geht es um psychische Gesundheit. Wir haben eine Zunahme von Menschen, die auch durch Arbeit psychisch erkranken. Das macht volkswirtschaftlichen Schaden und deshalb ist es wichtig zu sagen, das Arbeitszeitgesetz schützt Beschäftigte und ihre Gesundheit. Das muss und kann flexibel angewandt werden, aber irgendwann muss Feierabend sein, damit Menschen nicht zusammenbrechen. Übrigens auch das mobile Arbeiten hilft, dass Menschen zufriedener sind, damit übrigens auch produktiver – deshalb nutzen das ja viele Arbeitgeber, mit ihren Beschäftigten auch mobiles Arbeiten zu machen – und damit auch psychisch stabiler.
May: Dennoch ist das alles der Union offenbar zu viel. Es gab viel Kritik an Ihrem Gesetzesentwurf. Er ist schon abgeschwächt. Trotzdem scheint es nicht so, als würde Peter Altmaier, der Wirtschaftsminister, das mittragen. Was macht Sie zuversichtlich, dass Sie das Gesetz dennoch durch den Bundestag kriegen?
Heil: Abgeschwächt würde ich nicht sagen. Es ist ein ausgewogener, es ist ein vernünftiger Entwurf, und es ist einer, der praktisch anwendbar ist. Darum geht es ja, dass wir nicht Gesetze machen, die in der Praxis nicht tauglich sind. Der Koalitionsvertrag ist klar. Da steht drin, dass wir mobiles Arbeiten klar fördern wollen, dass wir Beschäftigte auch schützen wollen. Dem trägt mein Gesetzesentwurf Rechnung. Und ich glaube, dass die gesellschaftliche Stimmung in diesem Thema sich mit diesem ungeplanten Großversuch in Corona-Zeiten, in denen wir erlebt haben, dass viel mehr technisch möglich ist als früher behauptet, tatsächlich auch verändert hat, und ich finde es an der Zeit, für eine moderne, sich wandelnde Arbeitswelt auch einen modernen, arbeitsrechtlichen Ordnungsrahmen zu schaffen. Wenn Sie mich fragen, wie überzeuge ich Peter Altmaier? – Wie immer: mit guten Argumenten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.