Mittwoch, 24. April 2024

Archiv

"Apotheken Umschau"
Vergessen vom Presserat

Die "Apotheken Umschau" zählt zu den auflagenstärksten und meistgelesenen Zeitschriften in Deutschland - und auch für sie gelten die Leitlinien des Pressekodex', die der Deutsche Presserat überwacht. Doch hier schien man lange Zeit nichts von der Zuständigkeit zu wissen.

Von Michael Borgers | 05.07.2021
Eine Ausgabe der Apotheken-Umschau liegt in einem Zeitungsständer im Verkaufsraum einer Apotheke aus.
Die "Apotheken Umschau" liegt in unzähligen Apotheken in Deutschland aus (imago/ Uwe Steinert)
Die "Apotheken Umschau" ist ein Schwergewicht auf dem deutschen Zeitschriftenmarkt. Knapp acht Millionen Auflage monatlich, mehr als doppelt so viele Leserinnen und Leser, Fernsehwerbung zur besten Sendezeit - dort heißt es: "Gerade heute ist es gut, einen Partner an der Seite zu haben, auf den man sich in Gesundheitsfragen voll verlassen kann. Ihre Apotheke – und die 'Apotheken Umschau'."
Die genau dort, in der Apotheke, für alle kostenfrei erhältlich ist. Doch ein klassisches werbefinanziertes Gratis-Anzeigenblatt ist die "Apotheken Umschau" damit nicht. "Bezahlt von Ihrer Apotheke", betont die Zeitschrift in jeder ihrer Ausgaben. Man sei einerseits ein Kundenmagazin, sagt Chefredakteur Dennis Ballwieser, anderseits aber auch ein unabhängiges journalistisches Produkt wie andere Bezahlmagazine.
"Es gibt von Seiten derjenigen, die die 'Apotheken Umschau' bezahlen, nämlich unseren Kundinnen und Kunden, den Apotheken-Inhaberinnen und -Inhabern, keine Einflussmöglichkeit auf diesen journalistischen Prozess. Und über die Inhalte, die in unseren Medien erscheinen, entscheiden ausschließlich unsere Chefredakteurinnen."

Es gelten die Leitlinien des Pressekodex

Inhalte, die besonders sensibel sind: Bei Berichten über medizinische Themen sei "eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte", heißt es etwa in Ziffer 14 des Pressekodex.
Man sei sich des Spannungsfelds zwischen kritischem Journalismus auf der einen und Anzeigen auf der anderen Seite bewusst, so Chefredakteur Ballwieser, der betont, man sei Mitglied im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, VDZ. Und bei ihrer Arbeit orientiere sich die Redaktion, so wie andere auch im VDZ, an den Leitlinien des Pressekodex.
Das Apotheken-Logo erscheint auf einem Smartphone. Im Hintergrund ist eine Apotheke zu erkennen.
"Digital Ratgeber" - Die Online-Gesundheitswelt
In Apotheken liegt inzwischen eine ganze Reihe von Zeitschriften zum Mitnehmen aus – auch der "Digital Ratgeber". Doch das Geschäftsmodell des verantwortlichen Verlages ist umstritten.
Für den ist der Deutsche Presserat verantwortlich, eine Organisation von Verlags- und Journalistenverbänden. Der Presserat kümmert sich um Beschwerden – doch in Sachen "Apotheken Umschau" blitzte ein Deutschlandfunk-Hörer ab. Warum, erklärte Arno Weyand, der beim Presserat das "Beschwerdemanagement" leitet, zunächst so:
"Da diese Publikationen in Apotheken kostenlos an Kunden abgegeben wird und der Deutsche Presserat diese Magazine eben nicht auf Basis der presse-ethischen Grundsätze prüft, weil sie eben einer besonderen Interessenssteuerung unterliegen und eine grundsätzlich andere Konzeption auch haben."

Unklarheit über die Zuständigkeit des Presserats

Eine Aussage, über die man sich bei der "Apotheken Umschau" wiederum erstaunt zeigte. Chefredakteur Ballwieser war bislang immer davon ausgegangen, dass der Presserat für seine Redaktion zuständig ist – allerdings ohne in der Praxis je Beispiele dafür erlebt zu haben, wie er ergänzt: "Wenn ich die knapp fünf Jahre überblicke, die ich jetzt im Haus bin, da gab es keinerlei Kontaktaufnahme durch den Presserat mit unseren Redaktionen für eine dieser Rügemöglichkeiten."
Auch beim Verband der Zeitschriftenverleger wunderte man sich offenbar über die Nicht-Zuständigkeit. Auf Bitte des Deutschlandfunks nach Stellungnahme beim VDZ kam zwar keine direkte Antwort – dafür wenig später ein Anruf von Presserats-Geschäftsführer Roman Portack. Der erklärte, vom VDZ kontaktiert worden zu sein. Und man müsse seine erste Einschätzung korrigieren: der Presserat sei sehr wohl für die "Apotheken Umschau" zuständig.
Diese habe 2002, also vor bald 20 Jahren, eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Doch diese Erklärung war offenbar irgendwann wieder in Vergessenheit geraten. Stattdessen berief sich der Presserat wieder auf seine viele Jahrzehnte gültige Regelung, nach der eine Kontrolle von kostenfreien journalistischen Erzeugnissen nicht vorgesehen war.

Keine Kenntnis über Zahl der Beschwerden

"Ich habe das gewusst, dass hier im Haus allgemein das Wissen ist, dass der Presserat auch für uns zuständig ist", so "Apotheken Umschau"-Chefredakteur Daniel Ballwieser. An die Selbstverpflichtungserklärung hatte sich allerdings auch in seinem Haus niemand mehr erinnern können.
Aber wie lange schon hat der Presserat Beschwerden gegen das Magazin abgewiesen? Und wie viele genau? Man wisse von einer aus 2018, erklärt der Presserat – und räumt ein: Erst seit 2018 würden abgewiesene Beschwerden digital dokumentiert. Mehr Fälle wären also durchaus möglich.
Für ein weiteres Interview stand der Presserat allerdings nicht mehr bereit. Man werde sich erst äußern, wenn "sich die Gremien des Presserats mit der Frage der Zuständigkeit befasst haben", teilte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse schriftlich mit. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Inhalte ins Netz verlagert beziehungsweise dort kostenlos angeboten würden, müsse diese Frage "zunächst in den Gremien diskutiert werden".

"Es liegt nicht nahe, dass es ungesehene Kritik gibt"

Und wie bewertet die "Apotheken Umschau" es, irgendwann vom Radar des Presserats verschwunden zu sein? "Es liegt nicht nahe, dass es da eine ungesehene Kritik an uns gibt, die nicht gehört wird", glaubt Chefredakteur Daniel Ballwieser.
"Aber, falls es doch so sein sollte, sorgt ja Ihre Recherche auch dafür, dass für die Zukunft, glaube ich, sichergestellt sein sollte, wenn sich jemand über uns, ob berechtigt oder nicht, beim Deutschen Presserat beschwert, dass er da auch Gehör findet und dass das da auch entsprechend behandelt wird."