Donnerstag, 25. April 2024

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Arbeitszeit spenden
"Es muss eine gesamtbetriebliche Lösung geschaffen werden"

Pandemie-gebeutelten Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, geleistete Arbeitszeit zu schenken, ist in Frankreich längst Usus. In Deutschland ginge das auch, sagte der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott im Dlf. Voraussetzung seien die Freiwilligkeit der Kollegen und die Unterstützung des Arbeitgebers.

Michael Fuhlrott im Gespräch mit Matthis Jungblut | 12.01.2021
Wenige Menschen arbeiten am späten Nachmittag in einem Bürogebäude am Kurfürstendamm
In Frankreich bieten manche Unternehmen die Möglichkeit, geleistete Arbeitsstunden zu spenden (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
Durch die Coronakrise geraten immer mehr Eltern in ein Dilemma, wie sie angesichts von Schulschließungen und Quarantäne ihre Kinder betreuen sollen. Weil sich Homeoffice und Homeschooling oft schwer kombinieren lassen, nimmt sich so mancher dann frei. Um das zu erleichtern, will der Bund das Kinderkrankengeld ausweiten, das heißt: zehn zusätzliche Tage pro Elternteil. Der Anspruch soll auch gelten, wenn die Betreuung des Kindes zu Hause nötig ist.
Andere Länder gehen da zum Teil andere Wege. Eine schöne Idee ist, dass Kollegen ihre Überstunden und Urlaubstage verschenken. In Frankreich ist das längst Usus. Doch wie sieht es in Deutschland aus?
Michael Fuhlrott sagte im Dlf, dass betriebliche Lösungen dieser Art auch in Deutschland möglich seien, wenn es die Spendenbereitschaft von Kolleginnen und Kollegen gebe und der Arbeitgeber dies unterstütze. Die Probleme eines solchen Modells müssten aber rechtlich sauber gelöst werden. Fuhlrott ist Jurist, berät Unternehmen in Bereichen des Arbeitsrechts und lehrt an der Hochschule Fresenius.
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Matthis Jungblut: Arbeitszeit spenden, wie funktioniert das denn?
Michael Fuhlrott: Neben den staatlichen Entschädigungsleistungen kann man natürlich auch auf solidarische Lösungen im Betrieb zurückgreifen. Das heißt, es können natürlich Arbeitnehmer, die noch Urlaubsguthaben haben oder die noch entsprechende Überstunden haben oder deren Gleitzeitkonto gut gefüllt ist, sich freiwillig entscheiden, diese Überstundenguthaben oder diese Freizeitguthaben an andere Arbeitnehmer zu spenden, die eben wegen Kinderbetreuung oder anderer Probleme sozusagen zu Hause sitzen, ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können und andernfalls Lohneinbußen erhalten würden, die also dann von den gespendeten Überstunden für sie profitieren können.

"Arbeitszeit verschenken geht nur freiwillig"

Jungblut: Frankreich habe ich jetzt gerade schon angesprochen, da gibt es aber auch andere rechtliche Voraussetzungen. Müsste der Gesetzgeber in Deutschland da aktiv werden, oder gibt es in Deutschland schon Beispiele, wie das irgendwie funktionieren kann?
Fuhlrott: Die Arbeitsleistung ist grundsätzlich höchstpersönlich zu leisten. Ich muss selbst zur Arbeit gehen, ich muss meine Arbeitszeit erbringen, das heißt, wenn ich sozusagen meine Arbeitszeit oder entsprechende Überstunden an andere Personen, an Mitarbeiter, an Kollegen verschenken will, dann geht dies nur freiwillig, und der Arbeitgeber muss dem auch zustimmen. Es kann nicht zwischen zwei Kollegen einfach eine Regelung geben, ich schenke dir meine Überstunden, ich schenke dir meinen Urlaub, das setzt auch die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Es muss also eine gesamtbetriebliche Lösung geschaffen werden. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, dann muss auch dieser dabei beteiligt werden.

Solche Modelle gab es schon vereinzelt

Jungblut: Die DEVK hat ja so ein Modell in diesem Jahr schon umgesetzt. Sie beraten ja auch Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen. Würden Sie sagen, dass so was in Deutschland Zukunft hat?
Fuhlrott: Ich glaube, natürlich sind auch viele dieser Modelle der akuten Situation geschuldet, bei der eben viele Personen, viele Eltern Probleme haben, zu Hause ihre Kinder zu betreuen. Bevor wir in diesen besonderen pandemischen Zeiten gelebt haben, gab es aber solche Modelle auch schon vereinzelt, wo zum Beispiel für Eltern, die vielleicht unverschuldet in Not gekommen waren, ein krankes Kind in einem weit entlegenen Krankenhaus betreuen mussten, nicht mehr zur Arbeit kommen konnten, in die Spendenbereitschaft ihrer Kollegen gekommen sind. Vereinzelte Modelle gibt es, ja, die Tendenz ist aber meines Erachtens oftmals, dass man eben hier sich auf die staatlichen Entschädigungsleistungen verlässt.
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"Freie Möglichkeit, wie ich das gestalten will"

Jungblut: Kommen wir dann noch mal zum Homeschooling zurück. Ist das Kinderkrankengeld und die Ausweitung davon jetzt die bessere Lösung? Oder könnte es da noch andere weitere Varianten geben sozusagen, damit die Eltern die Betreuung ihrer Kinder gewährleisten können?
Fuhlrott: Die staatlichen Entschädigungsansprüche haben natürlich jeweils genaue Voraussetzungen. Beim Kinderkrankengeld muss ich darlegen, dass eine andere Betreuungsmöglichkeit nicht besteht. Außerdem ist das Kinderkrankengeld auch zeitlich begrenzt und ist auch nur auf 90 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes begrenzt. Bei betrieblichen Regelungen habe ich da die freie Möglichkeit, wie ich das gestalten will, das heißt, da kann es auch dazu führen, dass kein Lohnausfall stattfindet und dass der Arbeitnehmer, der die Spenden enthält [Anm. d. Red: erhält ist das, was gemeint ist], sozusagen gar keine Einbußen hat. Das sind natürlich dann die Vorteile bei einem betrieblichen Vorgehen. Natürlich setzt das eben die Freiwilligkeit der Mitwirkung der anderen Kolleginnen und Kollegen voraus. Ich habe eben keinen Anspruch darauf, dass mein Arbeitgeber ein solches Modell einführt und dann Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer davon profitieren können.

Unterstützung des Arbeitgebers ist Voraussetzung

Jungblut: Aber es könnte natürlich auch sein, dass es zu einer Solidarität im Unternehmen selbst führt, wenn da jemand dann quasi für jemanden anders arbeitet.
Fuhlrott: Das ist natürlich ein sehr angenehmer und gewünschter Nebeneffekt für das Unternehmen auch sicherlich. Die rechtlichen Probleme, die man dort beachten muss – man kann ja diskutieren, was ist denn die Stunde von einem Mitarbeiter in der Abteilung wert, kann man die direkt vergleichen mit einem Mitarbeiter in der Abteilung, was ist sozusagen, wenn über verschiedene Hierarchiestufen gespendet wird. Es dürfen auch der Mindesturlaub und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten und nicht unterschritten werden. Aber das sind alles Probleme, die man rechtlich sauber lösen kann, wenn ein solcher Wille da ist. Es setzt eben die Spendenbereitschaft voraus, es setzt die Unterstützung des Arbeitgebers voraus, um dann hier im Unternehmen eine solche Lösung zu ermöglichen.
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