Donnerstag, 25. April 2024

ARD-Deutschlandtrend
Mehrheit befürwortet aktuelle Corona-Maßnahmen

Die derzeit geltenden Corona-Regeln stoßen grundsätzlich auf die Zustimmung der meisten Deutschen. Das zeigt eine ARD-Deutschlandtrend-Befragung. Bestimmte Einschränkungen wie die Schließung von Restaurants werden jedoch abgelehnt. Die Große Koalition will die Maßnahmen nun rechtlich besser absichern.

06.11.2020
    Menschen gehen durch die Fußgängerzone in Darmstadt, wo Maskenpflicht gilt
    Rund 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind der Ansicht, dass die Coronakrise ohne die neuen Regeln nicht in den Griff zu bekommen ist (picture alliance/ dpa/ Andreas Arnold)
    Während die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland auf einen neuen Rekordwert steigt, hat das Meinungsforschungsinstitut infratest dimap für den ARD-Deutschlandtrend abgefragt, was die Deutschen von den seit Kurzem geltenden strengeren Corona-Maßnahmen hält. Dabei zeigt sich, dass rund 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Ansicht sind, dass die Coronakrise ohne die neuen Regeln nicht in den Griff zu bekommen ist.
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    Beim detaillierteren Blick auf einzelne Regeln gibt es aber erhebliche Unterschiede. Dass die Kindergärten und Schulen offen bleiben, befürworten mit 86 Prozent die meisten Deutschen. Auch die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte und maximal zehn Personen stoßen auf große Zustimmung (78 Prozent). Dass auch die Restaurants jetzt schließen mussten, lehnen allerdings 57 Prozent ab. Zur Schließung Theatern, Kinos, Konzertsälen und dem Verbot von Amateursport halten sich Zustimmung und Ablehnung die Waage.

    ARD-DeutschlandTrend Extra: Neue Corona-Einzelmaßnahmen

    Grafik zum ARD-DeutschlandTrend Extra November 2020 zur Akzeptanz der neuen Corona-Einzelmaßnahmen
    85 Prozent der Bevölkerung gaben zudem an, sie hätten in ihrem Alltag keine oder wenig Probleme mit den Corona-Einschränkungen. 14 Prozent der Befragten gaben an, damit große oder sehr große Probleme zu haben - bei den unter 40-Jährigen sogar 23 Prozent.
    Gläser und Teller stehen am 20.07.2016 auf einem Tisch des "Grill Rooms" im Restaurants "Four Seasons" in New York (USA).
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    Reform des Infektionsschutzgesetzes geplant

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die neuen Corona-Maßnahmen als "geeignet, erforderlich und verhältnismäßig" bezeichnet. Diese juristische Begründung der erneuten Grundrechtseinschränkungen war für sie zentral – denn gegen einzelne Anordnungen hat es in den vergangenen Monaten immer wieder Klagen gegeben mit der Folge, dass Sperrstunden und Beherbergungsverbote von Gerichten gekippt wurden. Die Große Koalition will deshalb jetzt das Infektionsschutzgesetz präzisieren und Grundrechtseinschränkungen damit rechtlich besser absichern. In einen Paragrafen des Gesetzes sollen 15 Corona-Schutzmaßnahmen konkret aufgeführt werden, die Bund und Länder verhängen können. Dazu gehören Ausgangs- und Kontaktgeschränkungen sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raums sowie die Maskenpflicht.
    Neu soll im Gesetz zudem eine Entschädigungsregelung für Eltern aufgenommen werden, denen Verdienstausfälle entstehen, wenn Kinder unter Quarantäne gestellt werden. Außerdem sollen die Corona-Testkapazitäten künftig durch die Nutzung von veterinärmedizinischen Laboren erhöht werden.
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    Der Bundestag beschäftigt sich nun in erster Lesung mit der Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes, Mitte November soll diese verabschiedet werden. Die Abgeordneten fordern schon länger mehr Mitspracherechte bei der Pandemiebekämfpung. Auch der Bundesrat beschäftigt sich auf einen Antrag Bayerns hin damit.
    (Quelle: Frank Capellan, Uli Hauck, Nina Voigt)