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ARD und ZDF
Verlegerstreit über das Netz

Die Länder arbeiten an einer Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags – und damit an neuen Spielregeln für ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz. Der Medienjournalist Daniel Bouhs hat sich umgehört.

Daniel Bouhs im Gespräch mit Christoph Sterz | 06.04.2017
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    Mediatheken können die Audios demnächst länger online lassen (ARD Mediathek)
    Die Bundesländer wollen vor allem den Telemedienauftrag für ARD, ZDF und das Deutschlandradio aktualisieren – für die Verleger ein wunder Punkt, weil es hier um das Online-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen geht. Der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, Matthias Döpfner, fordert seit längerem, dass es dort nur kurze Texte geben solle, die das Audio- und Videoangebot nur unterstützen.
    Bisher seien die Online-Texte, so Döpfner, größtenteils zu lang und zu textlastig. Dadurch bestünde der Verdacht der Presseähnlichkeit: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk werde zur "Staatspresse".
    Kritik an der Presseähnlichkeit bei den Online-Angeboten zu den öffentlich-rechtlichen Sendern
    Im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag heißt es, die aus dem Rundfunkbeitrag finanzierten Sender dürften keine "presseähnlichen Texte" ins Netz stellen. Sofern die Texte einen Sendungsbezug haben, ihr Thema also in einer Fernseh- und Radiosendung auftaucht, gilt dieses Verbot allerdings nicht. In einem zweiseitigen Papier, das einen Kompromiss zwischen beiden Seiten formulieren sollte, hieß es zunächst, dass beim Online-Angebot der Sender ein Drittel nur Text, zwei Drittel Audio oder Video sein sollten. Karola Wille, Vorsitzende der ARD, bestätigte dieses Papier zwar, sagte aber auch, dass die Vorstellungen der Zeitungsverleger zu schließlich restriktiv für die Öffentlich-Rechtlichen gewesen wären. Das Papier war in der ARD nicht mehrheitsfähig, so Wille: "Die Vorstellungen waren zu weit auseinander." Während etwa die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern das Verbot der Textlastigkeit nach wie vor "wichtig und richtig" hielte, so Bouhs, halte Brandenburg die Regelung für "nicht mehr tauglich in einer konvergenten Medienwelt". Man dürfe hier also allenfalls mit kosmetischen Korrekturen rechnen. Es werde deshalb am Ende wohl weiter an Gerichten hängen, juristisch schwammige Begriffe wie "Presseähnlichkeit" auszulegen.
    Medienpolitiker der Länder haben verschiedene Auffassungen
    Aktuell diskutieren die Medienpolitiker der Länder außerdem, ob die so genannte "Sieben-Tage-Regel" für Audio- und Video-Beiträge aufgehoben werden sollte. Bisher verschwinden die meisten Online-Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen nach einer Woche wieder aus dem Netz. Über eine Neuregelung der Pflicht zur "Depublikation", so Bouhs, gebe es ebenfalls keine Einigkeit.
    Das gesamte Interview können Sie nach der Sendung sechs Monate in unserer Mediathek nachhören.