Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Asylstreit
Deutschland schließt mit Spanien erstes Rückführungsabkommen

Spanien ist das erste EU-Land, mit dem Bundesinnenminister Horst Seehofer eine Rückführungsvereinbarung getroffen hat. Binnen 48 Stunden könnten Flüchtlinge, die bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt haben, von der deutschen Grenze wieder ins Land zurückgeschickt werden. Verhandlungen mit Italien und Griechenland laufen noch.

Von Katharina Hamberger | 08.08.2018
    Im Mittelmeer gerettete Bootsflüchtlinge im Hafen von Algeciras, Spanien
    Flüchtlinge in Spanien (AFP / JORGE GUERRERO)
    Es kam offensichtlich selbst für Regierungssprecherin Ulrike Demmer etwas überraschend. Wie üblich kündigt sie die Termine der Bundeskanzlerin in der Regierungspressekonferenz an, darunter eine Reise nach Spanien am Wochenende und ein Treffen mit dem spanischen Ministerpräsidenten. Die Journalisten fragten nach: Ob denn dabei auch die sogenannten Rücknahmeabkommen eine Rolle spielen sollten, über die eigentlich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit Griechenland, Italien aber eben auch Spanien verhandeln sollte: Bilaterale Abkommen, die außerhalb der bestehenden Dublin-Regelung eine direkte Zurückweisung derjenigen an der Grenze ermöglichen sollen, die bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben: In diesen Staat sollen sie dann, so hat es die Koalition vereinbart, innerhalb von 48 Stunden abgeschoben werden.
    Sie wolle den Gesprächen in Spanien nicht vorgreifen, sagte Demmer daraufhin, aber das Thema Migration werde natürlich auf dem Plan stehen. Und später ergänzte sie, auf die Frage, ob denn der Innenminister im Falle Spaniens die Verhandlungen an Merkel abgegeben habe:
    "Also die Bundesregierung arbeitet gemeinsam am Thema Migration und zu den Details, wie solche Verabredungen zustande kommen, geben wir ja hier keine Auskunft."
    In Spanien registrierte Flüchtlinge können wieder zurückgeschickt werden
    Daraufhin schaltet sich dann die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann ein:
    "Ich kann gerne ergänzen. Die Verhandlungen mit Spanien zu den bilateralen Verträgen sind nun abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht nun vor, dass diese nach Spanien binnen einer Frist von 48 Stunden unmittelbar zurückgeschickt werden können."
    Diese, damit sind diejenigen gemeint, die bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt haben und direkt an der Grenze, was im Moment nur an einem der drei deutsch-österreichischen Grenzübergänge möglich ist, kontrolliert werden. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion bewertet das Abkommen als Erfolg für den Bundesinnenminister. Es sei eine gute Grundlage für die Verhandlungen mit anderen Nachbarstaaten, so Mathias Middelberg. Wobei es tatsächlich wohl weniger um direkte Nachbarstaaten geht, sondern um Italien und Griechenland. Und die Verhandlungsgrundlage ist auch eine andere, denn beide Länder wollen im Gegenzug zu einem Abkommen auch etwas von Deutschland. Im Gegensatz zu Spanien, wie es zumindest das Innenministerium darstellt: "Von spanischer Seite wurden keine Gegenleistungen gefordert."
    Spanien will Sekundärmigration eindämmen
    Auch Spanien hätte den Willen die Sekundärmigration einzudämmen und man begrüße die Kooperationsbereitschaft des Landes, heißt es von Innenministeriumsseite. Griechenland und Italien hingegen verlangen sehr wohl eine Gegenleistung:
    "Was umgekehrt sowohl die Italiener als auch die Griechen wollen, dass wir andere Flüchtlinge von ihnen nach Deutschland übernehmen", sagte Horst Seehofer im ARD-Sommerinterview am Wochenende.
    Dabei geht es wohl vor allem um die Familienzusammenführung, zu der Deutschland sowieso nach den Dublinregeln verpflichtet ist. Das Abkommen mit Spanien soll nun am 11. August in Kraft treten, also kommenden Samstag. Unterzeichnet worden ist es bereits am Montag, aber ob der Innenminister selbst dabei zugegen war, diese Frage lässt seine Sprecherin auch etwas ratlos zurück:
    "Der Vertrag ist abgeschlossen, das heißt er hat Unterschriften. Ob er jetzt die Unterschrift vom Minister trägt, kann ich Ihnen gar nicht sagen. Er kann sich ja auch vertreten lassen, ich weiß es schlicht nicht."
    Verhandlungen mit Griechenland und Italien laufen
    Auch gibt es keine klare Antwort darauf, ob das Kanzleramt denn über die Unterzeichnung des Vertrages informiert worden ist. Innenministeriumssprecherin Petermann und Regierungssprecherin Demmer:
    "Davon geh ich aus."
    "Die Bundesregierung arbeitet konstruktiv bei diesem Thema zusammen."
    Petermann weiter: "Also die Frage überrascht mich so, da geh ich selbstverständlich von aus."
    Das Abkommen mit Spanien ist nur das erste von dreien. Mit Griechenland und Italien laufen die Verhandlungen noch – wann diese abgeschlossen sein sollen, dazu konnte das Innenministerium noch keine Auskunft geben.