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Asylverfahren
Ohne Beschluss abgeschoben

Der 20-jährige Afghane Nasibullah S. wurde vor zwei Wochen aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben - ohne gültigen Beschluss. Jetzt soll er aus Afghanistan zurückgeholt werden. Seine Rechtsanwältin sieht darin einen "Sieg des Rechtsstaats".

Von Silke Hasselmann | 19.07.2018
    Ein Fahrzeug des Zolls steht hinter einem Flugzeug von Meridiana am 14.12.2016 auf dem Flughafen in Frankfurt am Main (Hessen). Laut Informationen von Pro Asyl und Medienberichten sollte am Mittwochabend ein erster Charterflug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport wollten sich nicht zu einer möglichen Abschiebung äußern und verwiesen auf das Bundesinnenministerium. |
    Nasibullah S. wurde vor zwei Wochen mit 68 ausreisepflichtigen Afghanen per Charterflugzeug ausgeflogen. Das war offenbar rechtswidrig (dpa /picture alliance / Boris Roessler)
    Derzeit leben in Mecklenburg-Vorpommern rund 6.200 Ausländer, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Etwa die Hälfte von ihnen wird dennoch aus verschiedenen Gründen vorübergehend geduldet. Die andere Hälfte muss Deutschland verlassen, hat dies aber noch nicht getan. Ein Mittel des Staates, um in solchen Fällen das Recht durchzusetzen: die Rücküberstellung, besser bekannt unter dem Begriff "Abschiebung". In der ersten Jahreshälfte 2018 realisierte Mecklenburg-Vorpommern 237 Rücküberstellungen in den Herkunftsstaat oder in jenes Land, mit dem die Betroffenen erstmalig europäischen Boden betreten hatten. Ob es auch dabei Fehler gegeben hat, ist unklar. Dass es gleich zu Beginn der zweiten Jahreshälfte zu einer rechtswidrigen Abschiebung aus Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist, hat hingegen Bundesinnenminister Horst Seehofer bestätigt.
    "Wir haben jetzt auch so einen Fall, wo offensichtlich ein Behördenfehler passiert ist - im BAMF. Wo nicht einmal die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern Bescheid wussten von diesem Behördenfehler."
    Abschiebung ohne Gerichtsbeschluss
    Es geht um Nasibullah S., der im Herbst 2015 über die Balkanroute nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen war und vor zwei Wochen mit 68 ausreisepflichtigen Landsleuten per Charterflugzeug zurück in das Heimatland Afghanistan gebracht wurde. Das Problem: Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte noch nicht über die Klage des 20-Jährigen gegen den ablehnenden Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden, so Gerichtssprecher Heinz-Gerd Stratmann.
    "Der Kläger hätte in der konkreten Verfahrenssituation so nicht abgeschoben werden dürfen. Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz gewährt effektiven Rechtsschutz, und den kann das Gericht natürlich nicht gewährleisten, wenn vor Ergehen der gerichtlichen Entscheidung der Kläger in einem Asylverfahren abgeschoben wird."
    Versäumnis des BAMF führte offenbar zur Abschiebung
    Doch genau das hatte die für "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" zuständige Ausländerbehörde des Landkreises getan, als sie Nasibullah S. am Morgen des 3. Juli aus seiner Neubrandenburger Unterkunft holen und zum Flughafen Frankfurt/Main bringen ließ. Die Beamten waren der Meinung, die Ausreisepflicht des heute 20-Jährigen sei bereits rechtskräftig. Doch wie der NDR aufdeckte, hatte das beklagte BAMF es schlichtweg versäumt, der Ausländerbehörde den Hinweis der Greifswalder Richter über die noch anhängige Klage gegen den Asylbescheid weiterzuleiten.
    "Ein Zeichen, dass der Rechtsstaat funktioniert"
    Nun wird der Afghane nach Deutschland zurückgeholt, und auch das auf Kosten der Staatskasse. Wann genau der Flug gehen soll, weiß Nasibullah S. ´ Anwältin noch nicht. Man brauche noch einige Informationen - etwa über den genauen Aufenthaltsort ihres Mandanten, der sich vor den Taliban verstecke. Doch was die grundsätzliche Rückholentscheidung angeht, so erklärte die Stralsunder Rechtsanwältin Sonja Steffen telefonisch gegenüber NDR 1 Radio MV:
    "So richtig freue ich mich erst, wenn er wieder da ist. Aber das ist wirklich ein Zeichen, dass unser Rechtsstaat noch funktioniert. Also Fehler passieren einfach. Aber wenn man dafür sorgt, dass die die Rechtmäßigkeit wiederhergestellt wird, ist das wirklich ein Sieg des Rechtsstaates."
    Das Gericht habe eine Anhörung für den 5. September anberaumt, so Sonja Steffen, die für die SPD im Bundestag sitzt. Dann wollen die Greifswalder Verwaltungsrichter unter anderem die Echtheit eines Briefes ergründen, der laut Steffen untermauern soll, dass ihr Mandant durch die radikalislamischen Taliban bedroht wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte in dem Asylverfahren offenbar an der Darstellung von Nasibullah S. gezweifelt, er sei 2015 vor den Taliban geflohen, die ihm wegen seiner Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung nach dem Leben trachten würden.
    Derweil weist die Organisation Pro Asyl darauf hin, dass dies "nicht der erste Fall dieser Art" sei. So musste "wegen eines vergleichbaren Behördenversagens im BAMF vorigen Dezember" Hashmatullah F. aus Afghanistan zurückgeholt werden. Nach einer Ablehnung durch das Bundesamt habe das Verwaltungsgericht Sigmaringen ihn unlängst als Flüchtling anerkannt.