Donnerstag, 25. April 2024

Archiv


Aufklärung auf Raten

Nach dem Luftangriff auf Befehl der Bundeswehr in Afghanistan vor drei Monaten ist die Informationspolitik, milde gesagt , nur schleppend angelaufen. Zuerst hatte es geheißen, Zivilisten seien nicht unter den Opfern. Nach und nach änderte sich der Sachstand.

Von Ursula Welter, Rolf Clement und Christiane Wirtz | 26.11.2009
    Anfang September ist die Lage angespannt. In der Region Kundus geraten deutsche Soldaten immer wieder in Hinterhalte, sind in stundenlange Gefechte verwickelt, seit Wochen sind Verletzte aber auch Tote zu beklagen. Das US-Verteidigungsministerium sagt, die kommenden Monate seien entscheidend für Erfolg oder Misserfolg am Hindukusch. Im achten Kriegsjahr macht sich Unruhe breit, angesichts des wachsenden Widerstands der Taliban.

    Freitag, 4. September, 7:18 Uhr:

    Die Nachrichtenagentur Reuters meldet eine schwere Explosion in Nordafghanistan. Nach Regierungsangaben in Kabul habe es zahlreiche Tote und Verletzte gegeben, der Gouverneur von Kundus spricht von bis zu 90 Toten und macht die radikal-islamischen Taliban für die Explosion verantwortlich. Die NATO erklärt, die internationalen Streitkräfte hätten in der Region einen Luftangriff geflogen.

    4. September, 7:20 Uhr:

    Agence France Press berichtet, Aufständische hätten in der Nacht Tanklastwagen auf einer Verbindungsstraße in der nordafghanischen Provinz Kundus in ihre Gewalt gebracht. Die Fahrzeuge seien später offenbar in einem Fluss stecken geblieben, dort seien die Taliban dann aus der Luft angegriffen worden, es könnten auch Zivilisten unter den Opfern sein.

    4. September, 7:41 Uhr:

    Die Deutsche Presseagentur meldet, die Taliban hätten gerade Benzin an die Bevölkerung verteilt, als die Tanklaster explodiert seien.

    4. September, 7:56 Uhr:

    Auf seiner Internetseite teilt das Einsatzführungskommando der Bundeswehr mit, die Aufständischen hätten gegen 1.50 Uhr Ortszeit nahe Kundus zwei beladene Tanklastzüge gekapert, sie seien entdeckt und gegen 2.30 Uhr erfolgreich bekämpft worden. Zivilisten und deutsche Soldaten seien nicht verletzt worden.

    4. September, 8:33 Uhr:

    Der Polizeichef der Provinz Kundus erklärt, laut Nachrichtenagentur AP, unter den 90 Toten seien 40 Zivilpersonen, auch Kinder und Jugendliche.

    4. September, 10:52 Uhr:

    Eine Sprecherin der Internationalen Streitkräfte in Afghanistan teilt mit, der örtliche ISAF-Kommandeur habe die Luftangriffe befohlen, die deutschen Kräfte hätten die Luftunterstützung angefordert. Berichte, wonach es zivile Opfer gegeben habe, würden geprüft.

    4. September, 11:47 Uhr:

    Der Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärt in Berlin vor der Bundespressekonferenz:

    "Nach ersten Informationen wurden über 50 Kämpfer der Aufständischen getötet, Unbeteiligte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Schaden gekommen."

    Der Schutz von Zivilisten habe für die Bundeswehr oberste Priorität.

    4. September, 12:46 Uhr:

    NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rassmussen räumt ein, dass es bei dem Luftangriff auch zivile Opfer gegeben haben könnte.

    4. September, 14:41 Uhr:

    Reuters zitiert einen NATO-Sprecher mit den Worten, es seien viele Zivilisten verletzt worden, die in nahe gelegenen Krankenhäusern behandelt würden.

    4. September:

    In den Abendstunden verteidigt Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung gegenüber der ARD das Vorgehen des Bundeswehrkommandanten, von zivilen Opfern ist nicht die Rede:

    "Das war eine sehr klare Bedrohungslage auch für unser Lage,r sodass er, nachdem aufgeklärt war, dass es sich hier um Taliban handelt, diese Luftunterstützung angefordert hat."

    Samstag, 5. September:

    Die Zeitungen "Kölnische Rundschau" und "Stuttgarter Nachrichten" zitieren aus nicht näher genannten NATO-Kreisen, die Darstellung der Bundeswehr, es habe keine zivilen Opfer gegeben, sei nicht aufrechtzuerhalten. Die NATO dränge die Bundeswehr, von ihrer bisherigen Informationspolitik Abstand zu nehmen.

    5. September, Stockholm:

    Es regt sich Empörung bei der Tagung der EU-Außenminister: Schwedens Chefdiplomat Carl Bildt nennt den Tod von so vielen Menschen "bedauerlich", gerade jetzt, da die alliierten Streitkräfte alles daran setzten, zivile Opfer zu vermeiden.

    "Ich habe keine Informationen wie viele der Getöteten Taliban waren und wie viele von ihnen Zivilisten waren und wie man das definieren sollte, ich kann nur sagen, wenn wir solche Sachen vermeiden könnten und wir uns mehr auf zivile und politische Aspekte dessen konzentrieren könnten, was in Afghanistan passiert, das wäre besser."

    Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner sattelt drauf. Er nennt den von der Bundeswehr angeforderten Angriff auf die Tanklastzüge einen "großen Fehler". Luxemburgs Außenminister Asselborn poltert, er verstehe nicht, dass Bomben so einfach und so schnell abgeworfen werden könnten. Es müsse doch auch in der NATO Regeln geben.

    5. September:

    Der Oberkommandierende der ISAF, US-General McChrystal, wendet sich in einer Fernsehansprache an die Afghanen und sichert eine vollständige Aufklärung des Vorfalls zu. Er nehme den möglichen Tod und Verletzungen unschuldiger Afghanen sehr ernst.

    5. September:

    Die "BILD am Sonntag" berichtet vorab, der Leitende Oberstaatsanwalt in Potsdam prüfe, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Offizier eingeleitet werden müsse, der den Luftangriff befohlen habe.

    Bundesverteidigungsminister Jung sagt demselben Blatt, nach allen ihm zurzeit vorliegenden Informationen seien bei dem Einsatz ausschließlich terroristische Taliban getötet worden. In anderen Interviews wiederholt er:

    "Sowohl wir aber auch die NATO klärt auf und versucht hier Erkenntnisse zu gewinnen, was wir bisher nur wissen, dass hier auch verkohlte Waffen gefunden worden sind, so dass die Indizien sehr klar für Taliban sprechen."

    5. September, 16:47 Uhr:

    Die Nachrichtenagentur AP meldet, nach Angaben von US-General McChrystal seien bei dem Luftangriff Zivilpersonen zu Schaden gekommen. Es werde Untersuchungen des Vorfalls geben müssen.

    Sonntag, 6. September, ARD-Tagesschau:

    Bundesverteidigungsminister Jung rückt nur vorsichtig von seiner Lagebewertung ab:

    "Man sollte hier erst einmal die Aufklärung abwarten und auch konkrete Informationen haben, eindeutig scheint mir festzustehen, dass auf jeden Fall der überwiegende Teil Taliban gewesen sind."

    Dienstag, 8. September, Deutscher Bundestag:

    Bundeskanzlerin Angela Merkel greift in ihrer Regierungserklärung die Spekulationen um zivile Opfer des Luftangriffs auf:

    "Jeder in Afghanistan unschuldig zu Tode gekommene Mensch ist einer zu viel."

    Und sie stärkt ihrem Verteidigungsminister den Rücken und nimmt ihn und das Vorgehen der Bundeswehr nicht zuletzt vor der scharfen Kritik unter den europäischen Partnern in Schutz:

    "Und ich sage das, nachdem was ich in den letzten Tagen erlebt habe, ganz deutlich, ich verbitte mir das und zwar von wem auch immer und zwar im Inland genauso wie im Ausland."

    Verteidigungsminister Jung seinerseits spricht in der anschließenden Bundestagsdebatte von "zivilen Opfern", ohne allerdings einzuräumen, dass es diese tatsächlich gegeben habe:

    "Wenn es hier entsprechende zivile Opfer gegeben hat, dann fordert dies unsere Anteilnahme, unser Mitgefühl und wir werden uns auch darum kümmern, dass die Situation geregelt wird."

    Die Situation regeln – wollte also der damalige Verteidigungsminister. Die Dinge zu untersuchen, das nahmen sich Bundeswehr und NATO gleichermaßen vor. Rolf Clement schildert, wie die Analyse vonstatten ging:

    Im Morgengrauen des 4. September schickte die Bundeswehr einen Trupp zu dem Ort, an dem in der zu Ende gehenden Nacht die Bomben auf die beiden Tanklastzüge gefallen waren. Er sollte zunächst einmal feststellen, was nun tatsächlich dort geschehen war. Zu diesem Zeitpunkt waren die Verletzten bereits geborgen und in die umliegenden Krankenhäuser gebracht worden. Die Zahl der Toten ließ sich nicht mehr präzise feststellen.

    In Kundus begannen aber auch andere mit der Aufklärung dessen, was sich ereignet hatte. Der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Jung sprach von Informationen, die die Bundeswehr vom örtlichen Gouverneur, von der örtlichen afghanischen Polizei, vom afghanischen Armeechef in Kunduz und vom Vorsitzenden des Provinzrates bekommen hatte. In den folgenden Wochen wurden dann gleich mehrere Untersuchungsberichte angefertigt. Die NATO erarbeitete ihren Bericht in ihrem Hauptquartier in Kabul, von wo die ISAF-Truppen in Afghanistan geführt werden. Und auch die Bundeswehr selbst fasste ihre Untersuchungsergebnisse in einem Bericht zusammen. Und schließlich schrieben auch die Provinzregierung in Kunduz und die afghanische Regierung in Kabul jeweils einen Bericht. Bislang sind allenfalls Auszüge durch Indiskretionen aus den zur Geheimsache erklärten Berichten bekannt geworden. Ein Umstand, den der Verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripur, am 6. November im Deutschlandfunk beklagte:

    "Da muss man sich überlegen ob man, gerade weil soviel von dem was in dem Bericht steht, ja schon in den Zeitungen stand, ob man nicht auch etwas veröffentlicht, auf dessen Grundlage tatsächlich endlich mal zu einer Diskussion kommen könnte."

    In allen vier Berichten war von Opfern die Rede, die nicht erkennbar Taliban-Kämpfer gewesen seien. Bei denen es sich also um zivile Opfer gehandelt haben könnte. Deren Zahl fiel in den Berichten aber höchst unterschiedlich aus. Sie schwankte zwischen weniger als 20 und mehr als 200. In mehreren Berichten hieß es zudem, dass die Taliban Unbeteiligte zu den Tanklastzügen geschickt hätten. Sie sollten dort Benzin aus den in einem Flussbett festsitzenden Wagen ablassen. Dies stützte die Befürchtung der Bundeswehrführung in Kunduz, die Tanklastzüge könnten wieder flott gemacht und als Sprengbomben gegen das deutsche Militärlager eingesetzt werden.

    Noch Anfang September schickte die Bundeswehr einen weiteren Erkundungstrupp an den Ort des Geschehens. Auch dieser Truppe erstellte einen Untersuchungsbericht: Nach unseren Informationen handelt es sich dabei um eben jenen Feldjägerbericht, der heute das politische Beben in Berlin auslöste. Darin sind, wie jetzt bekannt wurde, Informationen über getötete und verletzte Kinder und Jugendliche enthalten. Der heute zurückgetretene Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhahn hat von diesem Bericht erst Anfang Oktober erfahren, einen Monat nach dem Bombardement.

    Nachdem NATO-General McChrystal schon frühzeitig scharfe Vorwürfe gegen die Bundeswehr erhoben hatte, forderte die Bundesregierung die NATO auf, einen verbindlichen und sorgfältig recherchierten Bericht zu erstellen. Dafür setzte General McChrystal eine Kommission ein, der auch ein deutscher Offizier angehörte. Es dauerte einige Zeit, bis dieser offizielle Report der Nato der Bundesregierung übergeben wurde. Das war am Abend des 28. Oktober. Just an jenem Tag , als der neue Verteidigungsminister zu Guttenberg seinen Vorgänger Jung mit einem Großen Zapfenstreich aus der Bundeswehr verabschiedete. Kurz nach der Vorlage des NATO-Berichts kam der heute entlassene Generalinspekteur Schneiderhahn zu folgendem Ergebnis:

    "Der NATO-Bericht führt lediglich an, dass lokale Führer vor Ort von möglicherweise 30 bis 40 Toten und Verletzten, wie es in dem Bericht heißt `Civilians´ berichteten. Er bestätigt damit nicht, dass durch den Luftschlag unbeteiligte Personen getötet wurden."

    Aus dem Apparat des Ministeriums ist nun zu hören, dass in dem NATO-Abschlussbericht alle Informationen aus den zuvor erstellten Berichten eingeflossen seien. Also auch jene brisanten Details aus dem Bericht der Feldjäger. Und weil diese Informationen nun Bestandteil des NATO-Berichts gewesen seien, habe es keinen Grund gegeben, dem damaligen Verteidigungsminister zusätzlich noch die einzelnen Ursprungsberichte vorzulegen. So die rechtfertigende Argumentationslinie, die heute im Ministerium zu hören ist. Und so habe es Minister Jung vier Jahre lang gehalten, er habe sich mit endgültigen Berichten begnügt und keinen Wert auf die Vorlage von Zwischenberichten gelegt. Karl-Theodor zu Guttenberg hat dies gestern Abend und heute nun offensichtlich anders bewertet.

    Rolf Clement berichtete. Die politischen Konsequenzen hat der neue Verteidigungsminister also gezogen. Doch wie steht es um die juristische Bewertung von Vorfällen dieser Art bei Auslandseinsätzen? Angefangen mit der Frage: Ist der Afghanistan-Einsatz ein Krieg oder nicht? Christiane Wirtz geht dem nach und beginnt mit den Einschätzungen des früheren und des heutigen Verteidigungsministers:

    "Wir führen dort einen Stabilisierungseinsatz, aber es ist wahr, wir sind dort in Kampfsituationen, insofern ist es Kampfeinsatz, aber es ist kein Krieg."

    "Mir wäre wichtig, zum einen, das darzustellen, was sich in meiner Empfindung und auch in der Empfindung der Soldaten darstellt, und auch ein Verständnis für die Empfindung der Soldaten zu kommunizieren und gegenüber der deutschen Bevölkerung realistisch das auszusprechen, was ist. Und kriegsähnliche Zustände sind aber nicht gleichzeitig Krieg im völkerrechtlichen Sinne, da wissen wir, dass wir noch zu differenzieren haben."

    Die Frage nach Krieg oder Frieden ist eine Frage der Definition. Und die Definition dessen, was in Afghanistan geschieht, hat sich in Deutschland mit der Bundestagswahl geändert. Während der frühere Verteidigungsminister Franz-Josef Jung sich noch davor hütete, die Situation einen Krieg zu nennen, spricht sein Nachfolger im Amt, Karl-Theodor zu Guttenberg, nun von kriegsähnlichen Zuständen. Juristisch ganz einwandfrei aber seien beide Formulierungen nicht, sagt der Völkerrechtsprofessor Claus Kreß.

    "Es geht um die Frage, ob Deutschland in Afghanistan inzwischen beteiligt ist, an einem bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerrechts. Der neue Bundesverteidigungsminister spricht nun von einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt, an dem Deutschland auf der Seite der afghanischen Regierung teilnehme und das halte ich für richtig."

    Der Fall des deutschen Kommandeurs lag zunächst beim Generalstaatsanwalt in Dresden. Am Maßstab des allgemeinen Strafrechts prüfte man dort, ob sich der Oberst strafbar gemacht hat – weil er in der Nacht zum 4. September anordnete, die zwei festgefahrenen Tanklastzüge zu bombardieren. Doch die Ermittler in Dresden kamen bald zu dem Schluss, dass der Prüfungsmaßstab zunächst nicht das allgemeine Strafrecht sein kann. Sondern das Völkerstrafgesetzbuch, das in Deutschland seit 2002 gilt. Diese Paragrafen räumen den Soldaten einen etwas größeren Handlungsspielraum ein, so der Kölner Völkerrechtler.

    "Wenn die Regeln des bewaffneten Konflikts gelten, dann sind die Eingriffsbefugnisse deutscher Soldaten zu Lasten feindlicher Kämpfer beträchtlicher – sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in der Frage, was zivile Begleitschäden angeht."

    Für das Völkerstrafrecht ist in Deutschland die Generalbundesanwaltschaft zuständig. Dort prüft man nun, ob gegen den deutschen Kommandeur ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen ist. Was allerdings eher unwahrscheinlich sei, wie die Generalbundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung am 6. November schrieb:

    "Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch."

    Soldaten kämpfen in Afghanistan, Staatsanwälte ermitteln in Deutschland: Im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen gab es inzwischen rund 140 Ermittlungsverfahren. Angeklagt wurde bislang noch kein Soldat. Gleichwohl verunsicherten die Verfahren die Kameraden vor Ort, so der inzwischen zurückgetretene Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan vor einigen Monaten:

    "Dass ein Soldat, wenn er es für notwendig hält, meistens junge und niedrige Dienstgrade, sich entscheidet, die Waffe zu benutzen, weil er es so beurteilte, dann muss er auch wissen, dass er nicht als Depp der Nation am Ende dasteht."

    Ganz ohne einen juristischen Maßstab aber könnten auch Soldaten nicht agieren, so der Völkerrechtler Claus Kreß.

    "Die Soldaten sollten dem Umstand, dass Ermittlungen durchgeführt werden, nicht als Missachtung, Geringschätzung ihrer Arbeit betrachten, sondern als einen normalen Vorgang in einem Rechtsstaat. Worauf sie Anspruch haben ist, dass die Verfahren zügig und fair, das heißt nach dem angemessenen Rechtsstandard abgewickelt werden."

    Ein faires Verfahren – doch wie kann das aussehen? Einige NATO-Partner haben inzwischen eine eigene Militärgerichtsbarkeit geschaffen, um Auslandseinsätze juristisch aufarbeiten zu können. So die Vereinigten Staaten. Auch das Grundgesetz erlaubt die Einrichtung einer solchen Gerichtsbarkeit, doch bislang hat die Politik die Möglichkeit nicht genutzt. Schließlich hat Deutschland in der NS-Zeit damit keine guten Erfahrungen gemacht. Trotz dieses historischen Erbes aber müsse die Diskussion über eine eigene Militärgerichtsbarkeit in Deutschland geführt werden, so der Völkerrechtler Claus Kreß:

    "Wir haben da im Moment einen höchst reformbedürftigen Zustand. Die Frage, ob man zu einer wirklich guten Lösung, sogar so weit gehen muss, eine Militärgerichtsbarkeit zu installieren, das ist ein Thema, das gründlicher Überlegung bedarf. Man sollte allerdings, das ist meine Überzeugung, ohne Tabus an diese Frage herangehen."

    Eine juristische Debatte ohne Tabus fordern also die Völkerrechtler und auch die politische Debatte über den Militäreinsatz in Afghanistan dürfte weitergehen.Die Opposition jedenfalls will es nicht bei den heutigen Rücktritten bewenden lassen – und fordert einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

    Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel pochte darauf die Vorwürfe vollständig aufklären zu lassen. Es müsse hier "volle
    Transparenz geben", damit das Vertrauen in den Bundeswehreinsatz in Afghanistan erhalten bleibe, sagte Merkel.

    Wir haben heute zurück geblickt, auf die Informationspolitik nach dem Luftangriff bei Kundus, die nachfolgenden Untersuchungsberichte und die juristische Aufarbeitung der Vorfälle.

    Für Ihr Interesse an dieser Sendung bedankt sich: Anne Raith.
    Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.