Dienstag, 23. April 2024

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Auftragsforschung
"Ethikkommissionen schauen sich Studien sorgfältig an"

Die Institutionen zur Forschungsüberwachung, die auf rechtliche und ethische Rahmen achten, seien ausreichend, sagte Medizinethikerin Alena Buyx im Dlf. Da Forscher sich nicht gegen die Nutzung von Studien durch Lobbyisten schützen könnten, sollte die Einführung von Selbstverpflichtungen diskutiert werden.

Alena Buxy im Gespräch mit Ulrich Blumenthal | 02.02.2018
    Reagenzgläser in einem Labor.
    Forscher könnten nicht ganz naiv an die Finanzierung von Studien rangehen, sagte Alena Buxy im Dlf (imago - Felix Jason)
    Ulrich Blumenthal: Bei der NO2-Studie an der RWTH Aachen waren vier Prinzipien der Industrieförderung, die Voraussetzung waren, diese Studie durchzuführen. Das war einmal, kein Einfluss auf das Studiendesign, es wird kein Einfluss auf die Studiendurchführung genommen, die Ergebnisse werden offen, ergebnisoffen publiziert, und es gibt Transparenz bei den Förderern. Auf dieser Grundlage hat das Institut die Finanzierungsmöglichkeiten angenommen. Reichen diese vier Kriterien aus, um Drittmittelprojekte durchzuführen, oder braucht es andere ethische Rahmenbedingungen und Grundlagen?
    Alena Buxy: Zunächst einmal würde ich antworten mit, ich glaube, zunächst reichen die aus. Die Ethikkommissionen, die sich diese Studien anschauen, tun das in aller Regel sehr sorgfältig, das ist ein wirklich detailliertes und strenges Verfahren. Die Frage, inwieweit der Umgang mit den Forschungsergebnissen dann kontrolliert werden kann, ist eine völlig andere, und ich glaube auch nicht, dass irgendwelche zusätzlichen Institutionen an Universitäten dem beikommen könnten. Das heißt, ich glaube, das Regelwerk und auch die Institutionen der Forschungsüberwachung, die wir gegenwärtig haben, die auf unseren rechtlichen und ethischen Rahmen achten und über ihm wachen, sind ausreichend. Die Frage, die wir stellen müssen, ist, ob es irgendwelche Möglichkeiten gäbe, Selbstverpflichtungen beispielsweise einzuführen, dass mit Studienergebnissen in jedem Fall adäquat umgegangen wird.
    Blumenthal: Das ist genau der Punkt, den die Professoren heute auf einer Pressekonferenz in Aachen auch angesprochen haben. Damals hatten wir nicht den Eindruck, dass diese Europäische Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor dann Schindluder – so haben sie es formuliert – mit unserer Studie betreibt. Wie kann man sich davor schützen?
    Buxy: Na ja, also was man sicherlich sagen kann, ist, dass auch Forscher durchaus oder sehr klar Forscher die Verantwortung haben, sich damit auseinanderzusetzen, wer ihr Auftraggeber ist und was mit einer Studie passieren soll. Da kann man nicht ganz naiv herangehen und sagen irgendwie, ich finde das Studienprotokoll interessant oder ich schreibe ein Studienprotokoll, das ich interessant finde, dann schau ich mal, wo ich eine Finanzierung herkriege, und ich denke nicht darüber nach, wer das ist und wofür das eingesetzt wird. Das ist ein Teil der Verantwortung, die Forscher übernehmen, wenn sie Studien machen. Aber natürlich ist es unmöglich – und da muss ich auch den Aachener Kollegen absolut recht gaben –, sich davor zu schützen, dass eine Studie, die man angenommen hat in bestem Vertrauen und dann gemeinsame Absprachen getroffen hat, die allen ethischen Kriterien entsprechen, dann doch in anderer Art und Weise für Lobbying oder ähnliche Dinge genutzt wird. Da können die Forscher selbst relativ wenig machen, das ist tatsächlich auch ein Vertrauensverhältnis, das da entwickelt sein muss.
    "Ein neues spezifisches Gremium halte ich aber wirklich für redundant"
    Blumenthal: Frage trotzdem: Braucht man vielleicht ein spezielles, anders geartetes Ethikboard oder eine Integritätskommission für Auftragsforschung speziell, also quasi eigentlich unverdächtige Studien, die aber ein systemisches Problem haben, weil sie anwendungsorientiert sind und drittmittelfinanziert?
    Buxy: Wissen Sie, ich bin nur an einer medizinischen Fakultät, und da ist der Großteil der Forschung anwendungsorientiert und drittmittelfinanziert. Deswegen würde das zum Beispiel bedeuten, wenn man so etwas systematisch machen würde, dass man tatsächlich sozusagen eine Dopplung eines Gremiums hätte, weil die Ethikkommission diese Fragen von Abhängigkeit und von grundsätzlichem sozialem Sinn einer Studie ohnehin mit bedenken und berücksichtigen muss. Ich glaube also, so etwas an Universitäten oder Forschungsinstitutionen noch als ein zusätzliches Ethikboard oder so einzurichten, wäre einfach eine Verdopplung dessen, was wir schon haben. Ich denke, das eine ist, dass es wichtig ist, dass Ethikkommissionen – und da können Sie mir glauben, das verfolgen im Moment wirklich wahrscheinlich, die in Ethikkommissionen so wie ich selbst sitzen, durchaus gebannt – noch mal daran erinnern, wie wichtig es ist, eben diese Frage von sozialem Wert zu stellen und auch sozialer Validität, also nicht nur, ist das eine sozusagen handwerklich gut gemachte Studie, sondern sollte diese Studie überhaupt gemacht werden, gibt es einen sozialen wichtigen Grund, dass diese Studie gemacht wird, oder haben wir sogar Bedenken, dass mit den Ergebnissen etwas getan werden könnte, was wir problematisch finden. Das eine ist also, dass die Ethikkommissionen darauf doch deutlich achten müssen, und das andere wären eben Überlegungen dazu, ein breiteres gesellschaftliches Forum zur Diskussion von bestimmter Form der Auftragsforschung zu schaffen, das beispielsweise Richtlinien für die Begutachtung für Ethikkommissionen entwickeln könnte, also welche Hinweise es geben kann darauf, dass vielleicht Forschung eingesetzt werden könnte in einer Art und Weise, die wir problematisch finden. Ein neues spezifisches Gremium für diese Art von Forschung an Institutionen oder Universitäten halte ich aber wirklich für redundant.
    Zivilklausel und Dual-Use
    Blumenthal: Wie vorbildhaft ist dann die sogenannte Zivilklausel? Es gibt ja auch Forschungen mit doppeltem Verwendungszweck, sowohl für die zivile Forschung als auch militärische Anwendung, und diese Zivilklausel sagt, dass Forschungsthemen und -mittel abzulehnen sind, die Rüstungszwecken dienen können. 65 deutsche Hochschulen haben eine solche Zivilklausel, ist das ein Vorbild vielleicht, um auch bei dieser drittmittelfinanzierten Forschung sich besser abzusichern vor Missbrauch?
    Buxy: Das ist ja ein ganz interessantes Beispiel, es gibt das auch noch breiter. Vielleicht erinnern sich einige an die Debatten, die wir hatten, um Forschung, die gefährliche Viren nachbaut oder gefährliche Erreger nachbaut, die für beispielsweise auch terroristische Zwecke eingesetzt werden könnten. Da gab es eine große Diskussion darum, um diesen sogenannten Dual-Use, und das ist der Gedanke hinter dieser Zivilklausel, dass diese Hochschule, die eine solche haben, sagen, das Studienprojekt an sich mag zwar sinnvoll sein, aber weil es in die Rüstung und damit letztlich in den Krieg geht, lehnen wir das ab. Und das gibt es breiter, es gibt viele Förderer, beispielsweise bei der EU, wenn Sie ein EU-gefördertes Forschungsprojekt haben, müssen Sie immer im Vorhinein auseinandersetzen, ob Ihre Forschung in irgendeiner Weise so maligne, also negativ problematisch eingesetzt werden könnte. Das ist also in der Forschung ein schon sehr verbreitetes Moment, und das könnte man natürlich durchaus diskutieren, aber dafür müssen wir eben eine große Debatte führen, dass man einen solchen Mechanismus ausweitet. Es könnte zum Beispiel sein, dass einzelne Institutionen sich entscheiden, mit bestimmten Akteuren aus der Wirtschaft wollen wir eben vor diesem Hintergrund keine Forschung betreiben.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.